Kleinunternehmer

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hi ich bin Kleinunternehmer und war vor kurzem bei einem Steuerberater. Ich bin an überlegen das der Steuerberater am Ende des Jahres meine EÜR Buchung aufstellt. Meint ihr das ist sinnvoll?

Ich dachte ich könnte meine Seite absetzen oder abschreiben vom Gewinn, aber er meinte das geht nicht, weil es ein Anlagegut ist was nicht verbraucht werden kann. Ich kann erst die Projektkosten voll absetzen wenn ich die Seite verkaufe oder schließe. Habt ihr damit andere Erfahrungen?

Dann erzählte er mir das man eine Auflistung erstellen kann mit den Investitionen für die nächsten 2 Jahren. Was ich mich frage, ob das auch mit laufenden Kosten geht oder ob es etwas größeres sein muss. Laufende Kosten verstehe ich unter: Werbung und die SMS für meine Gratis SMS Seite. Von der Auflistung könnte man wohl 40% als ja nicht Verlust abbuchen, sondern als Kapitalrücklage. Wisst ihr wie das dann mit den 40% ist. Also was kann ich da alles aufschreiben?
 
Hm,

deine Seite kannst du schon absetzen, aber nicht alles auf einmal. Über drei Jahre sollte das aber schon gehen. Hört sich so an, als wenn du ne Einnahme/Ausgabenrechnung machst. Frage den Steuerberater ruhig noch mal.
 
Ja klar ist das Anlagevermögen, aber die Seite besteht ja schon und es geht bei der Ansparabschreibung um zukünftige Investitionen. Also die er nächstes oder übernächstes Jahr tätigen will.

Bzgl. Webseite, nun da würde ich vielleicht auhc bei Finanzamt anfragen was die dazu sagen. eventuell sehen die das als Software, die wiederum abgeschrieben wird (jedoch mit einer hohen Laufzeit). Vorallem wenn die Seite immer wieder Aktualisiert wird etc. sollte man die doch abschreiben können. Was ist denn eine Webseite die vor 10 Jahre erstellt wurde noch Wert? Vor allem wenn man sich anguckt wie sich das entwickelt mit Ajax Web 2.0 (von Web 3.9 ist schon die Rede)....
 
Ah ok, jetzt raff ich es. ;) Du bist wohl mehr auf dem laufenden.
Aber ich würde schon versuchen, ne HP abzuschreiben. 3-5 Jahre sollten wohl angemessen sein. Aber da kommt es wohl auch auf den zuständigen Beamten an.
 
Das mit der Ansparrücklage vergisst Du mal ganz schnell wieder. Damit spart man effektiv keine Steuern, man muss sie nur später zahlen und die Gefahr dass Du in ein paar Jahren in einer höheren Progressionszone bist, halte ich auch in Unkenntnis deines Falls für sehr wahrscheinlich. Jetzt bin ich zwar etwas verwirrt was die Startzeiten der einzelnen Teile der Unternehmenssteuerreform betrifft, aber soweit ich mich erinnere war das genau an der Stelle. Es gibt dann (ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem August 2007 endet = ab 2007 bei WJ = KJ) nur noch die neue Version des 7g und da ist eh alles anders und lohnt sich höchstens noch, wenn man wirklich investieren will, aber noch viel weniger, wenn man vermeintlich nur Steuern sparen möchte.

Letztens gab es mal ein Urteil (Kategorie BFH), dass die Anschaffungskosten von Domains erst im Zeitpunkt des Verkaufs gegengerechnet werden können und während der Zeit des Besitzes/der Nutzung keine AfA anfällt. Von Internetseiten habe ich in diesem Zusammenhang nichts gehört und in der Sache sind das auch etwas anderes als der reine Domainname. Gefühlsmäßig würde ich mich Bubus Argumentation anschließen. Unabhängig von Bubu hat mich mein Gefühl aber erst diese Woche mal wieder getäuscht, als es um durch DBA steuerfrei gestellte Einkünfte ging.
 
Guter Beitrag, aber ob der threadersteller das auch versteht?
Ich kann hier doch noch lernen, Respekt.
 
hast du mal das Urteil irgendwie zur Hand? Die spinnen doch. Ich habe Jährlich eine Domaingebühr, die Setze ich auch so an, das doch Schwachsinn hoch 10 von denen. Soll ich die inzwischen nur noch knapp 6€ je Domain immer vortragen? Was wenn die für immer bleiben?

Sollte mir der FA-Beamter sowas erzählen wollen, dann werde ich ihm erstmal eine Pfeifen ;)

P.S. @joschilein
naja manchen ist es lieber Steuern später zu zahlen, vorallem in der Gründungsphase, da ist jeder Euro den man mehr hat ein willkommener Segen.
 
Bei den Domains geht es rein um die (möglicherweise gezahlte) Ablösesumme an den Vorbesitzer. Laufende Kosten sind davon natürlich nicht betroffen.

Urteilstext BFH (Az. III R 6/05)

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.

Und zu Verschiebungen von Steuerlasten in die Zukunft:
So wie sich das anhört, ist er nicht mit dem Bedürfnis zu seinem Steuerberater gegangen, um die geplanten Großinvestitionen möglichst steuergünstig abzuwickeln, sondern der Steuerberater hat ihn (auf Grundlage eines alten Gesetzesstandes) auf die Idee gebracht, dass man da ja noch irgendwas machen kann und scheinbar nicht richtig erklärt, um was es dabei überhaupt geht (sonst wüsste er, welche Arten von Investitionen damit gemeint sind).
 
Achso, ja die Alöse ist verständlich das, ja wie beim Firmennamen...

Man verzeihe mir, bin momentan net auf der höhe, voll erkältet...
 
Das Problem: Mein Gewinn ist zu hoch und ich muss ihn runter bekommen. Ob ich nächstes Jahr mehr bezahle oder nicht ist mir egal. Meine Eltern haben dieses Jahr noch Kindergeld bekommen und ab nächstes Jahr will ich das nicht mehr bekommen, aber ich versuche gerade das ich nicht das Kindergeld für dieses Jahr zurückzahlen muss.

Übrigens mein Steuerberater meinte auch wegen PC oder Auto, aber ich habe gehofft das auch laufende Kosten möglich sind diese mit 40% Rücklage zu decken.
 
Den Gewinn kannst du nicht mehr mit der Ansparrücklage nicht künstlich verkleinern. Wenn die angegebenen Investitionen nicht erfolgen, wird in der neuen Gesetzeslage das ursprüngliche Jahr wieder geändert und nicht einfach der Gewinn eines späteren Jahres erhöht. Außerdem ist es auch schon vorher so gewesen, dass die Ansparrücklage zu den Bezügen zählt, also in Sachen Kindergeld keine Auswirkung hat.

Die einzige Chance für das Kindergeld ist die sofortige/diesjährige Generierung von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Allerdings sollte der dadurch getätigte Aufwand im Verhältnis zum Kindergeld stehen und ohnehin anfallen. Also könntest du z.B. noch dieses Jahr Umlaufvermögen kaufen, dass du eigentlich erst im Januar haben wolltest. Mit Anlagevermögen ist das wieder so eine Sache, weil dann nur der AfA-Anteil ins aktuelle Jahr fließt, außer bei GWGs, aber dort ist die selbständige Nutzbarkeit immer wieder ein Stolperstein.

Edit: Wenn es noch Kindergeld gibt, wirst du ja auch noch einen Berücksichtigungsgrund haben. Auf deiner Nickpage steht was von Azubi. Bis wann geht das denn? Und ist es dort möglich sinnvoll weitere Werbungskosten zu generieren? Du könntest dortige Einnahmen auch teilweise steuerfrei gestalten, wenn du z.B. eine betriebliche Altersvorsorge anfängst. Das geht auch per Gehaltsumwandlung und die SV-Freiheit bei Gehaltsumwandlung scheint ja - sinnvollerweise - auch über 2008 hinaus verlängert zu werden.
 
Habe heute beim Finanzamt angerufen.

Man kann wirklich überhaupt keine Kosten absetzen, sondern erst wenn ich die Seite verkaufe.

Irgendwie finde ich die Regelung sehr komisch.
 
Die ist vermutlich auch falsch, evtl. hast Du das falsch erklärt. Laufende Kosten sollte man ständig als Ausgaben geltend machen können, z.B. Hostingkosten, Domainkosten, Kosten für Programmierer etc...

Sonst macht ein Gewerbe keinen Sinn.

Gruss
Marty
 
Und das ist es was ich nicht verstehe.

Ich habe denen erklärt, dass ich von Programmierern mir eine Seite machen lasse habe und nur der Betreiber von der Seite dann bin. Die Programmierer habe ich dann bezahlt.

Die meinten aber ich könnte das erst absetzen wenn ich die Seite verkaufe, weil die Seite ja sich nicht abnutzt.

Ich soll einfach einen Vermerk machen Internetseite und dann den Betrag hinschreiben. Wenn ich dann die Seite wieder verkaufe kann ich das Geld absetzen. Dann aufeinmal alles. Das macht für mich keinen Sinn. Verkaufe ich halt dann an einen dieses Jahr und kaufe die Seite nächstes Jahr wieder zurück ;) Klar ist bestimmt nicht erlaubt, aber steuerlich richtig.
 
Ich würde da an deiner Stelle nochmal anrufen und die Fragen, wie denn eine Software sich abnutzen kann? Denn eine Software ist absetzbar, auch wenns auf wohl inzwischen 10 Jahre angelegt werden muß, ist sie dennoch durch Abschreibung absetzbar.

Weiß nicht genau ob die 10 Jahre durchgekommen sind (denn heutzutage sind die meisten Software doch nach spätestens 5 Jahren veraltet und werden ausgetauscht).


Also das würde ich mir dann von denen genau erklären lassen, wie sowas sein kann.

Was ist wenn man die nicht verkauft sondern in die Tonne schmeißt und die nächste Webseite nutzt??