house-of-money.com ändert AGB

MaximoLider

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2 Mai 2006
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house-of-money.com hat einen neuen Besitzer. Die AGB wurde zwei mal geändert! Zuerst wurde die AZG von 10 € auf 20 € erhöht und nach Userprotesten auf 7 € wieder gesenkt. Habe der AGB-Änderung widersprochen und die Auszahlung meines Guthabens verlangt.
 
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Kommt drauf an, wann widersprochen wurde. Wenn es bei der von-10-auf-20-€-Auszahlung passierte, ist's ok, kann aber trotzdem sein, dass durch die Absenkung das ja wieder aufgehoben wurde. Ist ein schwieriger Fall.

Bei der Absenkung gibt's auf jeden Fall keine Möglichkeit zu widersprechen.
 
ne, wenn er schon bei der Anhebung widersprochen hat, ist es egal, ob danach gesenkt wurde
wichtig ist immer der Zeitpunkt des Widerspruchs
 
Ob die AZG gesenkt oder erhöht wird ist egal! Wenn die Vertragsgrundlage (AGB )einseitig geändert wird muss dieser Änderung von der anderen Vertragspartei zugestimmt oder widersprochen werden.
Ich muss dieses auch nicht begründen.
 
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Ob die AZG gesenkt oder erhöht wird ist egal! Wenn die Vertragsgrundlage (AGB )einseitig geändert wird muss dieser Änderung von der anderen Vertragspartei zugestimmt oder widersprochen werden.
Ich muss dieses auch nicht begründen.
Völlig richtig. Aber womit begründest Du den Anspruch auf Auszahlung? Oder hattest Du schon mehr als 10 Euro?

Marty
 
eine Auszahlpflicht besteht zunächst mal nicht

der Webmaster müsste nun aber zustimmen, den Vertrag nach alter AGB weiterzuführen oder aber eben eine beiderseitige Sonderkündigung akzeptieren, aus welcher dann aber eine Auszahlpflicht hergeleitet wird, da je beiderseits zustehende Vergünstigungen zu gewähren sind
 
Wenn die alte AGB für mich nicht weiterhin Gültigkeit hat kann der Betreiber doch nicht das Geld behalten. Er hat doch die AGB geändert! Dann braucht man ja nur die AZG per AGB auf den St.Nimmerleinstag zu verschieben und der Betreiber muss nie mehr auszahlen.:ugly:
Ändert der Webbi die AGB muss er damit rechen das der User dieser widerspricht und er auszahlen muss.
 
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Wenn die alte AGB für mich nicht weiterhin Gültigkeit hat kann der Betreiber doch nicht das Geld behalten.
Du hast widersprochen, damit hat doch die alte AGB für Dich noch Gültigkeit. Der Anbieter könnte Dir jetzt kündigen, müsste Dich dann aber auch auszahlen.

Ändert der Webbi die AGB muss er damit rechen das der User dieser widerspricht und er auszahlen muss.
Der Webbi kann auch einfach die alte AGB weiter als Grundlage nutzen.

Marty
 
Du hast widersprochen, damit hat doch die alte AGB für Dich noch Gültigkeit. Der Anbieter könnte Dir jetzt kündigen, müsste Dich dann aber auch auszahlen.

Der Webbi kann auch einfach die alte AGB weiter als Grundlage nutzen.

Marty

Dann hätte er ja die AGB, für mich, NICHT geändert!
 
ganz genau

wenn du den Widerspruch einreichst und er ihn akzeptiert, dann bleibt für dich alles, wie in der alten AGB
wenn er den Widerspruch nicht akzeptiert, muss er dir eben kündigen, dann ist das eine Sonderkündigung, diese hat dann zB zur Folge, dass er die Vergütung, ganz gleich, welchen Betrag, auszahlen muss.
 
Ein Kantidat für schwarze Schafe!

Zahlungserinnerung per Email und Mahnung per Post sind erfolglos geblieben. Mahnbescheid an H o M ist raus! :evil:
 
Es geht um 5,85 € ( Widerspruch gegen die AGB-Änderung) zzgl. der Kostenerstattung für Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckung ( evetl. noch Gerichtskosten bei Widerspruch des Betreibers) Ich ziehe sowas grundsätzlich durch bis ich mein Geld habe oder der Betreiber die eidesstattliche Versicherung abgibt. :D
 
Die meisten scheuen ja zurueck, wenn es um kleinere Betraege geht - deshalb finde ich es nicht schlecht, dass Du die Sache durchziehst!:yes:
 
Genau dieses nutzen diese "seriösen Betreiber" aus! Wenn nur jeder 10. betroffene User so verfahren würde, würde sich diese "Art der Geldvermehrung" für Betreiber nicht mehr lohnen.
 
Ich stimme Dir da vollkommen zu, und ich werde beim naechsten Mal, wo ich einen solchen Fall wie Du hier habe, auch den Rechts- und Linksweg gehen um mein Geld reinzukriegen!;)
 
@maximo bist du damit schon einmal bis vor Gericht gekommen? Und hast du da gewonnen?

Grundsätzlich mal hast du hier ein klein wenig unrecht.

Er ändert die AGB, du kannst widersprechen. Jetzt entscheidet der Webmaster ob die alten AGB für dich weitergelten oder ob er dich kündigt und auszahlt. Gelten die alten AGB weiter, kannst du kein Geld bekommen weil die Auszahlungsgrenze nicht erreicht ist.

Ich vermute ganz stark die meißten haben dich bis jetzt dennoch ausgezahlt aus Angst vor mehr Streß, aber im Recht bist du deswegen noch lange nicht und wenn er hier es durchzieht bis zum ende (was ich nichtmal Glaube), wirst du vermutlich verlieren.
 
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Es wurde nicht reagiert vom Betreiber. Ein Angebot, dass die alte AGB weiterhin bestand hat wurde nicht beantwortet und somit abgelehnt.

Ja zwei mal gewonnen und einmal Betreiber in Insolvenz "getrieben" (ist mir der Spaß wert gewesen, der macht das nie wieder!)

Meistens wir spätestens bei der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) gezahlt. Diese gibt keiner für 40 bis 100 Euro ab.