MaximoLider
Well-known member
- 2 Mai 2006
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P.S
Auf ein Widerspruchsrecht wurde ebenso wenig hingewiesen, wie auf eine First zum Widerspruch. Somit ist die AGB-Änderung nichtig. ( Der Jurastudent im Haus erspart..... )
Auf ein Widerspruchsrecht wurde ebenso wenig hingewiesen, wie auf eine First zum Widerspruch. Somit ist die AGB-Änderung nichtig. ( Der Jurastudent im Haus erspart..... )