house-of-money.com ändert AGB

P.S
Auf ein Widerspruchsrecht wurde ebenso wenig hingewiesen, wie auf eine First zum Widerspruch. Somit ist die AGB-Änderung nichtig. ( Der Jurastudent im Haus erspart..... )
 
P.S
Auf ein Widerspruchsrecht wurde ebenso wenig hingewiesen, wie auf eine First zum Widerspruch. Somit ist die AGB-Änderung nichtig. ( Der Jurastudent im Haus erspart..... )

Hmm, also die Änderung ist eh nichtig, aber du Widersprichst dennoch vorsorglich, damit du die alten AGB umgehen kannst und du somit, früher als ursprünglich vereinbart, an das Geld kommst.

Hab ich das richtig verstanden?
 
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1. es wurde innerhalb von 2 Tagen 2 x die AGB geändert. (macht keinen seriösen Eindruck- schon garnicht wenn man den Mailer gerade erst übernommen hat)

2. Ich steige grundsätzlich bei einer AGB-Änderung aus.

3. So eine AGB-Änderung, ist nach meiner Erfahrung, meistens der Anfang vom Ende.
 
Irgendwie wollte ich das nicht wissen, sondern meine Frage war, ob ich das richtig verstanden habe..

1. es wurde innerhalb von 2 Tagen 2 x die AGB geändert. (macht keinen seriösen Eindruck- schon garnicht wenn man den Mailer gerade erst übernommen hat)
Mag sein, oder er hat einfach vorschnell gehandelt und sich von jemanden dann einen "Rat zu Herzen" genommen.
2. Ich steige grundsätzlich bei einer AGB-Änderung aus.
Was du eigentlich gar nicht kannst. ;)
3. So eine AGB-Änderung, ist nach meiner Erfahrung, meistens der Anfang vom Ende.
Ja das stimmt... ähm oder auch nicht. bei ewock.de wurden in den letzten 6 Jahren mehrmals die AGB geändert, weil es einfach notwendig war. Bei Reading4Money sieht es nicht anders aus. Ähm auch beatmails gibt es noch obwohl mehrmals der Betreiber gewechselt hat und auch dort mehrfach die AGB geändert werden mußten, einfach um neue Funktionen abzudecken zb.
 
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Eine AGB-Änderung ich eine EINSEITIGE Änderung der Geschäftsgrundlage! Diese Änderung ist zustimmungspflichtig ( besonnders wenn zu ungunsten des anderen Geschäftspartners, z.B Auszahlungsgrenze erhöhen, zum Nachteil wird ).
Und dieses ist in 99 % der Fälle so. Ich habe noch keine AGB-Änderung zugunsten der User miterlebt.
 
Ich hab schon eine AGB-Änderung zu Gunsten des Users erlebt.

Bei Berliner-Mails.de wurde die AZG von 25€ auf 15€ gesenkt.

Na ja das ist ja auch nicht das Thema.

Gehen wir mal von aus,dass der Betreiber die AGB ändert, der User von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,dann muss der User aber dem Betreiber nicht vorschlagen,den Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen, sondern dass müsste schon vom Betreiber kommen.

Wenn dieser nicht darauf kommt,weil er keine Ahnung hat,dann ist das nicht das Problem des Users und der Betreiber hat unverzüglich auszuzahlen.

Nun könnt ihr mich wieder zerreissen :ugly:
 
Eine AGB-Änderung ich eine EINSEITIGE Änderung der Geschäftsgrundlage! ....

Das bestreitet auch keiner, aber meine Frage hast du damit nicht beantwortet. Und zu den anderen Äußerungen hab ich ja was geschrieben.

Gehen wir mal von aus,dass der Betreiber die AGB ändert, der User von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,dann muss der User aber dem Betreiber nicht vorschlagen,den Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen, sondern dass müsste schon vom Betreiber kommen.

Ich habe mal ein bissel gegoogelt und die allg. Meinung (unter anderen von der Verbraucherzentrale) ist, das der alte Vertrag wegen eines Widerspruchs nicht gleichzeitig nichtig ist. Auf deutsch er muß gar nichts, Widerspruch zur Kenntnis genommen, alter Vertrag gilt...

Vorausgesetzt, der Unternehmer weist den Verbraucher in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hin und gibt ihm eine angemessene Zeit zum Widerspruch - mindestens einen Monat. Ist der Kunde nicht einverstanden und widerspricht schriftlich, bleibt es bei den alten AGB.
 
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Na ja bloß was machst du ,wenn der Betreiber nicht reagiert?

Dann kann ich als User davon ausgehen,dass er meinem Anliegen nicht zustimmt, aber mir auch gleichzeitig das Angebot, den Vertrag unter den alten Konditionen weiterzuführen ,auch nicht unterbreitet.

Ohne Antwort kann ich schließlich nicht wissen,was der Betreiber vorhat und die Vertragssituation wäre auch nicht geklärt.

Mal davon abgesehen,dass wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden reagiert, dies von der WBZ auch abzumahnen wäre.
 
Naja das Vertragsverhältniss nach einem Widerspruch ist klar, alter Vertrag gilt. Ich glaube sogar sowas nennt man stillschweigendes Anerkenntnis oder so ähnlich.;)

Ich hatte am Anfang gefragt ob sowas schon mal bis zum bitteren Ende durchgezogen wurde. Sprich ein Gericht über die Rechtmäsigkeit entschieden hat, scheinbar haben die bis jetzt betroffenen Webmaster vorher immer eingelenkt, wenn scheinbar teilweise auch erst recht sehr spät.
 
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Naja das Vertragsverhältniss nach einem Widerspruch ist klar, alter Vertrag gilt.

Wieso ist das klar?

Mein das jetzt wirklich ernst,möcht das gern irgendwo nachlesen können.
Hast du nen Link für mich/uns?

Ich glaube sogar sowas nennt man stillschweigendes Anerkenntniss oder so ähnlich.;)

Also ich denke,dass du da Unrecht hast.
Man kann ja den Spieß auch umdrehen und aus Usersicht sagen "So der Betreiber hat nicht reagiert, also hat er das anerkannt,was ich von ihm wollte und ich bekomm mein Geld, was noch auf dem Account steht, ausgezahlt.

Verstehst was ich meine, kann man sich zurecht legen wie man es grade möchte.

Ich nehme ja auch oft genug von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und da sind auch manchmal Webbys dabei,die damit nicht einverstanden sind und der Meinung seien, ich solle doch meinen jeweiligen Account löschen.

Ich hab vereinzelt den Webbys auch angeboten,dass der Vertrag zu den alten Konditionen weitergeführt werden könnte.
Dies wollten dann die Betreiber nicht,aber auszahlen wollten sie auch nicht.

Mittlerweile gibt es ja schon Standardsätze in den AGB wie dieser hier:

Der Anbieter ist berechtigt diese Regeln jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Die Änderungen werden im Newsletter bekanntgegeben.
Angemeldete User, die mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden sind, sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ihr Konto aufzulösen.

Diesen Punkt haben soviele Anbieter in den AGB, wo ich mir echt an den Kopf fasse.
 
jeppa

hier zb. ziemlich weit unten

https://www.vz-nrw.de/UNIQ126443821002871/link197818A.html


oder hier auch

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=77954&rechtcheck=2

Mit dem fristgerechten Widerspruch zu der Änderung der AGB ist das Vertragsverhältnis nicht unmittelbar beendet oder aufgehoben oder gekündigt worden.

Im Gegenteil, wie Sie selbst schildern, haben Sie leider die vertragliche Kündigungsfrist verpasst. Damit auch die Kündigung des Vertrages mit der Folge, dass der Vertrag fortbesteht und als verlängert gilt.

Dies auch ungeachtet des Widerspruches gegen die AGB. Der Widerspruch gegen die AGB-Änderung bewirkt lediglich dass der ursprüngliche Vertrag mit seinen „alten AGB“ fortbesteht und dass die neuen AGBs für Sie keine Wirksamkeit entfalten.

gibt noch unmengen mehr, aber die findest du selbst ganz leicht.

hier auch zb.

Wenn eine Änderung nicht wirksam zustande kommt, ist gegenüber dem jeweiligen Nutzer von der Fortgeltung der „alten“ AGB auszugehen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=77954&rechtcheck=2
 
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Hab mal folgendes aus dem ersten Link entnommen:

Doch Vorsicht: Auch Schweigen kann ein "Ja" zu den neuen Bedingungen bedeuten. Vorausgesetzt, der Unternehmer weist den Verbraucher in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hin und gibt ihm eine angemessene Zeit zum Widerspruch - mindestens einen Monat. Ist der Kunde nicht einverstanden und widerspricht schriftlich, bleibt es bei den alten AGB.


Und das ist genau der Punkt, wenn er die Voraussetzungen nicht geschaffen hat, dann hat der Betreiber quasi die Arschkarte gezogen.

Und die meisten Webbys teilen den Usern gar nichts von deren Widerrufsrecht mit , geschweige denn die Frist des Widerrufes.
 
Ja natürlich hat er die gezogen,insofern das seine neuen AGB nicht gelten (also gilt der alte Vertrag). Ein Widerspruch war gar nicht notwendig, wenn auch vorsorglich geschehen natürlich nicht schadhaft. Das ändert aber gar nichts an der Tatsache, das er eigentlich kein Recht auf eine Auszahlung hat, auch wenn dies behauptet wird. Der alte Vertrag gilt egal wie man es dreht.
 
Leider wurde nach dem Widerspruch der Account gesperrt. Somit kann ich auch nicht zu den "alten" AGB-Bedingungen" die AZG erreichen! Das Geld muss ich dem Betreiben wohl nicht schenken-oder!? :evil:
 
Hier äussert sich der Admin von House-of-Money

Hallo zusammen hier möchte ich allen mal erklären was los war, mein Name ist Martin Bartels ich bin der Admin von www.house-of-money.com und Geld-Mails.eu und ich möchte folgendes klar stellen. Erstens wurde denn User der hier der Meinung ist hier die große Welle zu machen nach seinen Wiederspruch mitgeteilt das er dann nach alten AGB´s seine Auszahlung bei 10 Euro beantragen kann und nicht schon nach 7 Euro weil er das ja nicht wollte, zweitens wollte er dieses nicht tun und bestand darauf keine Mails mehr zu empfangen so wurde er erstmal gespeert aber bekam eine Info das er jederzeit wieder entspert werden kann sollte er weiter machen wollen bis er 10 Euro zusammen hat. Drittens wurde bis jetzt jede Auszahlung von mir gemacht die seit der übernahme der Mailer siehe Beispiele auf www.geld-mails.eu im Forum. Viertens ist es richtig das der User einen Mahbescheid gesendet hat denn wir laut unseren Amwalt auch erstmal zahlen werden aber im gegenzug mit unseren Anwalt überlegen ob wir gegen diesen User eine Klage wegen Geschäftsschädigung wie auch Verbreitung von Unwahrheiten einreichen werden, da wir im Gegensatz wie vom User ausgesagt bis zum Mahnbescheid immer in e-Mail kontakt waren und versucht haben eine Lösung zu finden. Leider war dieses nicht Möglich nur sollte man überlegen das es sich hierbei um ein Geschäft wie jedes andere auch handelt und man immer mit Veränderrungen rechnen muss. Sicherlich war die Wahl erst die Auszahlungsgrenze zu erhöhen und dann sie wieder zu senken nicht die beste, aber dieses hat damit zu tun das ich denn Mailer mit einen Userguthaben von über 2000 Euro übernommen habe und diese ja auch erstmal wieder erwirtschaftet werden musste. Da dieses aber nicht gut angekommen ist und ich denn Usern entgegen kommen wollte hatte ich mich entschieden die Auszahlungsgrenze wieder zu senken und sogar noch tiefer zu machen als sie vorher war was bei allen anderen Usern auch verstanden wurde und auch angenommen wurde nur von einem nicht. Leider gibt es immer Leute die einfach nichts verstehen das ein Geschäft erstmal laufen muss damit es sich lohnt. Ich hoffe ich konnte hiermit einigen von euch mal die richtige Sicht der ganzen Sache zeigen.

Ich wünsche euch viel Spass noch

Euer Admin von www.house-of-money.com und www.geld-mails.eu

Martin Bartels
 
:roll:
Leider wurde nach dem Widerspruch der Account gesperrt. Somit kann ich auch nicht zu den "alten" AGB-Bedingungen" die AZG erreichen! Das Geld muss ich dem Betreiben wohl nicht schenken-oder!? :evil:

hmm nein natürlich mußt du es niemanden schenken.

Aber ich Frage mich gerade, wieso du es so erzählst und ähm nun der betreffende Gegenpart das ganz anders schildert. Du behaarst auf ein Recht, welches du nicht hast, von Sperrung war im ersten Betrag bzw. in gar keinem Beitrag je die Rede außer in diesem letzten hier von dir und Prompt schreibt der Gegenpart, das die Sperrung auf deinen ganz eigenen Wunsch passiert ist.

Tja was soll man nun glauben:roll::roll:

Na ja bloß was machst du ,wenn der Betreiber nicht reagiert?

So wie es sich jetzt darstellt, hat der Betreiber sogar reagiert, nur der User hätte scheinbar lieber keine Reaktion gehabt....;)

da wir im Gegensatz wie vom User ausgesagt bis zum Mahnbescheid immer in e-Mail kontakt waren und versucht haben eine Lösung zu finden.
 
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Ewin meine Frage bezog sich eher auf das Allgemeine,sprich wenn Betreiber XY nicht auf Mails reagiert.

Was ich aber nun gar nicht verstehe , warum zahlt der Betreiber der Seite das Geld, wenn er der Meinung sei im Recht zu sein?
Leuchtet mir nicht ganz ein.

Ne Erklärung wäre sehr interessant.

Nächste Sache ist ja, dass er schon zu einem Anwalt geht, der die rechtliche Seite bzgl. der angeblichen Rufschädigung ableuchten lassen will, wäre es dann nicht logisch, dass der Mahnbescheid gleich mit vorgelegt wird ,wenn man sich rechtlich beraten lässt?

Ich frag nur mal, für mich klingt das alles nicht so logisch.

Würde mich freuen,wenn man mir das vielleicht einleuchtend erklären könnte.
 
Tja keine Ahnung, vielleicht Begrenzung der Kosten ect.pp oder er hat einfach die Frist überzogen, wenn er einen Anwalt hat, wird dieser schon seinen Grund haben warum der Mahnbescheid bezahlt werden soll.

Fakt ist aber das wir jetzt zwei komplett unterschiedlich Darstellungen des Sachverhaltes haben, wem glauben wir denn nun :mrgreen:
 
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Tja da fragste mich zuviel Ewin ;)

Lassen wir uns mal überraschen,was hier als nächstes geschieht.
Bin jedenfalls gespannt.