Aber, und das ist wohl der springende Punkt, ist der Beamte Allein- oder zumindest Hauptverdiener in einer Bedarfsgemeinschaft, dann kann es je nach Besoldungsgruppe, sehr schnell dazu kommen, dass er oder zumindest Frau und Kinder ALG II berechtigt sind.
Das rechne mir doch bitte mal vor. Ich komme da auf keine Konstellation.
Bie A2, erstes Jahr (also der absolut niedrigsten Stufe als Beamter) bekommt der Beamte, wenn verheiratet und 1 Kind, die beide nichts verdienen, 1674 Euro Gehalt, 216 Euro Familienzulage und zahlt exakt 37 Euro Lohnsteuer, sonst keine Abzüge. Macht netto 1853 Euro, zzgl. Kindergeld.
Marty