Aber, und das ist wohl der springende Punkt, ist der Beamte Allein- oder zumindest Hauptverdiener in einer Bedarfsgemeinschaft, dann kann es je nach Besoldungsgruppe, sehr schnell dazu kommen, dass er oder zumindest Frau und Kinder ALG II berechtigt sind.

Das rechne mir doch bitte mal vor. Ich komme da auf keine Konstellation.

Bie A2, erstes Jahr (also der absolut niedrigsten Stufe als Beamter) bekommt der Beamte, wenn verheiratet und 1 Kind, die beide nichts verdienen, 1674 Euro Gehalt, 216 Euro Familienzulage und zahlt exakt 37 Euro Lohnsteuer, sonst keine Abzüge. Macht netto 1853 Euro, zzgl. Kindergeld.

Marty
 
Das rechne mir doch bitte mal vor. Ich komme da auf keine Konstellation.

Das Argument, dass ein Arbeitnehmer allein durch einen entstehenden Arbeitsweg mehr Kosten als ein Arbeitsloser hat, vernachlässige ich jetzt mal, obwohl das ja ein wichtiger Punkt ist, da man am Ende mehr in der Tasche haben möchte, als wenn man nicht arbeiten gehen würde.
Rein vom Lebensgefühl her, würde sich der Mensch in diesem Beispiel finanziell jedenfalls nicht sehr von einem Leistungsbezieher unterscheiden.

Und wenn du jetzt noch ein Kind drauf packst, weil ja niemand vorschreibt, dass man nur 1 Kind haben dürfte und Kinder ja (eigentlich) was schönes und eine Bereicherung sind, dann hat der Mensch aus diesem Beispiel bereits Anrecht auf ALG II, die Summe die dann aufgestockt würde dürfte zwar irgendwo zwischen 10€ und 50€ (Rechnung mit gerundeten Summen, keine Beachtung von evntl. Mehrbedarf, Mietkosten könnten ggf. noch höher ausfallen, was den Rahmen nochmal erhöhen dürfte), aber immerhin besteht Anspruch.
 
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Und wenn du jetzt noch ein Kind drauf packst, weil ja niemand vorschreibt, dass man nur 1 Kind haben dürfte und Kinder ja (eigentlich) was schönes und eine Bereicherung sind, dann hat der Mensch aus diesem Beispiel bereits Anrecht auf ALG II, die Summe die dann aufgestockt würde dürfte zwar irgendwo zwischen 10€ und 50€ (Rechnung mit gerundeten Summen, keine Beachtung von evntl. Mehrbedarf, Mietkosten könnten ggf. noch höher ausfallen, was den Rahmen nochmal erhöhen dürfte), aber immerhin besteht Anspruch.
Wieso hat er dann ein Anrecht? Weiteres Kind = weitere Zulagen.

Ortszuschlag wurde hier auch vergessen, der gibt auch nochmal ein nettes Extra oben drauf..
 
[...] dann hat der Mensch aus diesem Beispiel bereits Anrecht auf ALG II, die Summe die dann aufgestockt würde dürfte zwar irgendwo zwischen 10€ und 50€ (Rechnung mit gerundeten Summen, keine Beachtung von evntl. Mehrbedarf, Mietkosten könnten ggf. noch höher ausfallen, was den Rahmen nochmal erhöhen dürfte), aber immerhin besteht Anspruch.

Hast Du bei Deiner Berechnung auch an Wohngeld und Kinderzuschlag gedacht? ;)
 
Wieso hat er dann ein Anrecht? Weiteres Kind = weitere Zulagen.

Ortszuschlag wurde hier auch vergessen, der gibt auch nochmal ein nettes Extra oben drauf..

Sind die weiteren Zulagen denn hoch genug, um die gestiegenen Kosten zu decken?
Jedes weitere Kind erhöht durch den ALGII Regelsatz von 215€-287€ (altersabhängig) und den höheren Rahmen bei den Mietkosten den Bedarfssatz einer Bedarfsgemeinschaft um einiges.
Sicherlich kann es der Fall sein, dass man auch mit 2 Kindern noch knapp über der Grenze liegt.
Aber viel besser gestellt ist man dann auch nicht. Rein theoretisch könnte man sich da auch Arbeitslos melden, weniger Geld hat man dadurch nicht, aber mehr Freizeit. Also, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe, möchte ich finanziell größeren Freiraum haben, als wenn ich von Sozialleistungen leben müsste. Das ist aber in Deutschland oft nicht mehr der Fall.

Achja, und wo du von vergessen redest, Risikozuschläge wurden vergessen, evntl. Zuschläge für Auslandseinsätze, Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten, Amtszulage etc.
Einen Ortszuschlag lässt sich in der Besoldung für Beamten allerdings nicht finden :LOL:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/bestab_bund_120101_neuverbeamtung.pdf

Die Grundlage auf der ich meine Berechnung gestützt habe, waren lediglich die Grundbezüge in gerundeter Form + Familienzulage, da jegliche anderen Zulagen und Zuschläge optionaler Natur sind.

Und im Grunde, selbst wenn man mit seinem Verdienst knapp über dem ALG II-Satz liegt, ist es eine philosophische Fragestellung, ob sich (Vollzeit-)Arbeit überhaupt lohnt, wenn man "nur" ein paar Euro mehr in der Tasche hat, als andere die, aus welchen Gründen auch immer, weniger oder gar nicht arbeiten...

Hast Du bei Deiner Berechnung auch an Wohngeld und Kinderzuschlag gedacht? ;)

Der Kinderzuschlag ist berücksichtigt, aber Wohngeld? Seit wann bekommen Arbeitnehmer (hier mal egal ob Beamte oder angestellt) Wohngeld? Wohngeld gibts vom Amt und ist in den Mietkostenansprüchen im ALG II Regelsatz als Wohngeld umgesetzt.

..und an das Kindergeld?

Berücksichtigt^^
 
[...] Der Kinderzuschlag ist berücksichtigt, aber Wohngeld? Seit wann bekommen Arbeitnehmer (hier mal egal ob Beamte oder angestellt) Wohngeld? Wohngeld gibts vom Amt und ist in den Mietkostenansprüchen im ALG II Regelsatz als Wohngeld umgesetzt. [...]

Wohngeld ist eine eigene Sozialleistung und wird einkommensabhängig gezahlt. Es ist zudem eine vorrangige Leistung gegenüber ALG II (Wer Anspruch auf Wohngeld hat, hat keinen auf ALG II und umgekehrt). Wenn Du Wohngeld nicht bedacht hast, dann kannst Du zudem auch den Kinderzuschlag nicht korrekt berechnet haben (Hier mal ein Link, um sicherzustellen, das wir vom gleichen Kinderzuschlag reden).
 
Ich habe gerade leichte Probleme, dich überhaupt noch ernst zu nehmen :D

Allein wenn die beiden heiraten, kriegt die verbeamtete Person dadurch monatlich knapp 100€ zusätzlich.
"Der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet, oder Unterhaltsverpflichtungen aus einer Ehe) beträgt je nach Besoldungsgruppe 110–115 Euro. Dazu kommen für das erste und zweite Kind je 104–125 Euro, ab dem dritten Kind je 308–324 Euro"
https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldung

Informationen zum Ortszuschlag für Angestellte, nicht für Beamte! Zeigt aber, dass es Angestellten nicht unbedingt schlechter geht:
https://www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de/ortszuschlag_rug
 
Ich habe immer noch keine Rechnung gefunden, aus meiner Sicht stellt sich das doch so dar:

Hartz IV:
1. Person: 367 Euro
2. Person: 299 Euro
3. Person: 287 Euro (Kind mit z.B. 16 Jahren)
4. Person: 251 Euro (Kind mit z.B. 6 Jahren)
Summe: 1.204 Euro

Dazu eine Wohnung (90 m², 5 Euro pro m², Heizkosten) = ca. 600 Euro

Macht komplett: 1.804 Euro

Der Beamte bekommt mit 2 Kindern 1.962 Euro netto zzgl. 368 Euro Kindergeld = 2.330 Euro.
Und die private Krankenversicherung wird keine 500 Euro kosten.

Marty
 
Marty, bei Hartz 4 gibt's noch das bißchen Einkommen, das anrechnungsfrei bleibt (ich glaub, auch das nennt sich "Mehrbedarf für Arbeit" oder so), sind 160(?)€.

Bei 90 m² gibbet aber ne Aufforderung zum Umzug in ne angemessene Wohnung.
 
Negative "Erlebnisse" bringen einem Menschlichkeit, Liebe und Herz? Es klingt manchmal so als ob du die einzige bist die Probleme in ihrem Leben hat/hatte. Krankheiten und Unfälle sind für mich negative Erlebnisse die man auch als Schicksalsschlag bezeichne kann. Eine falsche Partnerwahl, Fehlentscheidungen in der Existenz- oder Familienplanung nicht wirklich. Klar kann auch dort immer was ungewollt/ungeplant schief gehen, aber man hat schon deutliche Steuerungsmöglichkeiten.

Diese Steuerungsmöglichkeiten hat man eben nicht immer. Und ich bin ganz sicher nicht die Einzige, die Probleme hat, aber hier schreien Einige immer nach Beispielen für jede Kleinigkeit, sorry, dass ich meine Lebenserfahrung mit rein gebracht habe. ;)
 
(Hier mal ein Link, um sicherzustellen, das wir vom gleichen Kinderzuschlag reden).

Nene, wir reden aneinander vorbei, ich spreche über Gehalt/Sold, du bereits über Sozialleistungen.
Und ob man nun Wohngeld beantragt oder ALG II, um sein Gehalt aufzustocken, das Ergebnis ist dasselbe, nämlich, dass man nicht genug verdient um zu 100% selbst für sich und seine Familie sorgen zu können. Es ist zwar schön und gut, dass es Sozialleistungen gibt, aber das Ziel sollte doch sein, dass jeder der zumindest einem Vollzeitberuf nachgeht, in der Lage ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner, nicht erwerbstätig sein könnenden, Angehörigen zu erwirtschaften.

Ich habe gerade leichte Probleme, dich überhaupt noch ernst zu nehmen :D

Geht mir entsprechend mit dir genauso. Selbst wenn der Beamte in Besoldungsgruppe A2 oder Menschen mit ähnlichem Verdienst, dank gewisser Zulagen oder Überstundenvergütung knapp am Regelsatz vorbei verdienen und somit kein Anspruch besteht, sollte dieses Beispiel doch aufzeigen, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen jemandem der Vollzeit arbeitet und Familie hat und jemandem der Arbeitslos ist und Familie hat nicht recht stimmt. Ein logischer Lösungsansatz kann nur sein, niedrige Gehälter abzuschaffen, da der ALG II-Bedarf schon das zum leben nötige Minimum darstellt.
Dass ganz im speziellen du, dann mit der Argumentation, dass durch diverse Zulagen ein Anspruch auf Sozialleistung nicht mehr bestehe, die Augen vor dieser Problematik verschliesst, lässt dich im Endeffekt also auch nicht ernsthafter dastehen, als mich, der ich ein Beispiel lediglich mit groben und vereinfachten Zahlen durchgerechnet habe, mit dem Hinweis dass durchaus Abweichungen nach oben oder unten bestehen könnten.

Ich habe immer noch keine Rechnung gefunden, aus meiner Sicht stellt sich das doch so dar:

Hartz IV:
1. Person: 367 Euro
2. Person: 299 Euro
3. Person: 287 Euro (Kind mit z.B. 16 Jahren)
4. Person: 251 Euro (Kind mit z.B. 6 Jahren)
Summe: 1.204 Euro

Dazu eine Wohnung (90 m², 5 Euro pro m², Heizkosten) = ca. 600 Euro

Macht komplett: 1.804 Euro

Der Beamte bekommt mit 2 Kindern 1.962 Euro netto zzgl. 368 Euro Kindergeld = 2.330 Euro.
Und die private Krankenversicherung wird keine 500 Euro kosten.

1.804 Euro + Kindergeld = 2172 Euro, Kindergeld bekommt nämlich jede Familie^^
Somit Läge der Beamte lediglich 158 Euro über dem was die vom ALG II lebende Familie hat.
Krankenversicherung, privat weiss ich nicht, aber der günstigste gesetzliche Satz liegt bei 148 Euro/Monat (freiwillig versichert), gehen wir jetzt noch davon aus, dass der Beamte einen Fahrtweg hat und dadurch entstehende Kosten, dann liegt er bereits unter dem ALG II-Satz, ob er nun aufstocken könnte oder nicht.
Ob es sich bei diesem Konstrukt lohnt arbeiten zu gehen? Finanziell gesehen nicht.
Ob man dann arbeiten geht, liegt allein daran ob man die Einstellung "Arbeiten um des Arbeiten's willen" hat, aber da kommen wir an dem philosophischen Punkt an, welcher lautet, "lebt man um zu arbeiten oder arbeitet man um zu leben". Also, wenn meine Gehaltsrechnung so aussehen würde, wüsste ich was ich machen würde ;)

Bei 90 m² gibbet aber ne Aufforderung zum Umzug in ne angemessene Wohnung.

Nene, die 90m² sind schon korrekt, ist die Obergrenze für eine 4-köpfige Familie.
Das ganze ist zwar dann noch mal über die max. Miethöhe gedeckelt, weil 90m² in einem Villenviertel sind ja schon was anderes als 90m² inner Platte, aber die 90m² an sich sind angemessen.
 
Marty, bei Hartz 4 gibt's noch das bißchen Einkommen, das anrechnungsfrei bleibt (ich glaub, auch das nennt sich "Mehrbedarf für Arbeit" oder so), sind 160(?)€.

100 Euro sind es + x% vom und je nach Verdienst.
https://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html

Die ganze Diskussion ist also relativ müssig, da der Beamte mit ergänzendem Hartz 4 dadurch immer mehr Geld haben wird als der reine Hartz 4 Empfänger sofern seine Werbungskosten nicht zu hoch ausfallen. Wobei Fahrtkosten auch abgesetzt werden können- zumindest der Teil der über 100 Euro liegt.


Also, wenn meine Gehaltsrechnung so aussehen würde, wüsste ich was ich machen würde ;)

Dauernd zum Amt kriechen, denen vorspielen Du hättest Dich überall fleißig beworben, Dich bei Vorstellungsgesprächen absichtlich dumm stellen, mit dem guten Gefühl einfach nur dauernd lügen zu müssen nur um nicht gesperrt zu werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
1.804 Euro + Kindergeld = 2172 Euro, Kindergeld bekommt nämlich jede Familie
Mich stört schon enorm, dass bei Diskussionen nicht mal in 10 Sekunden verifiziert wird, was man schreibt... Bei Hartz IV wird das Kindergeld voll auf die Leistung angerechnet, also nicht zusätzlich ausgezahlt.

https://www.welt.de/politik/deutsch...dergeld-Anrechnung-auf-Hartz-IV-rechtens.html

Ausserdem finde ich lustig, dass ich mit exakten Zahlen komme, Widersprüche aber immer nur mit Auszügen oder Behauptungen ohne konkrete Zahlen.

Marty
 
Mich stört schon enorm, dass bei Diskussionen nicht mal in 10 Sekunden verifiziert wird, was man schreibt... Bei Hartz IV wird das Kindergeld voll auf die Leistung angerechnet, also nicht zusätzlich ausgezahlt.

Was stört dich denn, daran? Wenn jeder die Korrektheit seiner Meinung/Aussagen verifiziert, würden Diskussionen doch vollkommen überflüssig.
Gut, dass mit dem Kindergeld war jetzt ein Irrtum meinerseits, da ich persönlich immer den Regelsatz von 367€ (der mittlerweile auch schon höher ist, deine Rechnung ist also auch nicht korrekt verifiziert^^) vor Augen habe und den "Kids" das Kindergeld quasi "schenke", wenn ich den um einiges niedrigeren Regelsatz von Kindern gegenüber Volljährigen sehe, aber das hast du ja dankenswerter Weise richtig gestellt. Am Endergebnis ändert sich dadurch allerdings nicht all zu viel.
Dann rechnet man das Kindergeld eben an (findet die Einkommensbereinigung auch bei minderjährigen Kindern statt? Dann werden nämlich 30 Euro abgezogen und von den 184 Euro Kindergeld nur 154 angerechnet), lässt die Eltern dafür 5h/Woche arbeiten oder eine vom Amt verordnete Maßnahme/Ein-Euro-Job machen, was geringfügig entlohnt wird, dann kommst auf dieselbe Endsumme, als wenns das Kindergeld oben drauf gegeben hätte. Zudem fallen ja gleichzeitig entsprechende Mehrausgaben wie priv. Krankenversicherung, KFZ-Haftpflicht (falls ein Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird) und Fahrtkosten weg, zudem kann die ALG-II-Familie noch diverse Hilfen wie bspw. das Bildungspaket in Anspruch nehmen, auf welches der Beamte oder Angestellte der ganz knapp an der ALG-II-Berechtigung vorbei geschrammt ist keinen Anspruch hat und die darin enthaltenen Leistungen selbst bezahlen muss.
Dann stehen wir wieder an dem Punkt: Man arbeitet Vollzeit und hat am Ende trotzdem nicht mehr in der Tasche als würde man von ALG II leben. Da braucht man keine Rechnung für, egal was wo angerechnet wird.
 
[...]
Ausserdem finde ich lustig, dass ich mit exakten Zahlen komme, Widersprüche aber immer nur mit Auszügen oder Behauptungen ohne konkrete Zahlen.

Marty
Herzoegchen braucht halt keine Fakten, lieber stellt er alles in Frage, nur um dann die Leute die ihn in Frage stellen, in Frage stellen zu können.

@Herzoegchen: Und ein ALG II Empfänger nutzt weder Auto, noch ÖPNV, ja?
Darf ich mal fragen was du und deine Eltern so beruflich machen?
 
Man arbeitet Vollzeit und hat am Ende trotzdem nicht mehr in der Tasche als würde man von ALG II leben. Da braucht man keine Rechnung für, egal was wo angerechnet wird.

Nö, wenn man was so haben will wie man es nunmal haben will dann rechnet man am besten gar nicht erst nach, nachher überzeugt man sich nocht selbst vom Gegenteil.
 
Nene, wir reden aneinander vorbei, ich spreche über Gehalt/Sold, du bereits über Sozialleistungen.
Und ob man nun Wohngeld beantragt oder ALG II, um sein Gehalt aufzustocken, das Ergebnis ist dasselbe, nämlich, dass man nicht genug verdient um zu 100% selbst für sich und seine Familie sorgen zu können. Es ist zwar schön und gut, dass es Sozialleistungen gibt, aber das Ziel sollte doch sein, dass jeder der zumindest einem Vollzeitberuf nachgeht, in der Lage ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner, nicht erwerbstätig sein könnenden, Angehörigen zu erwirtschaften. [...]

Letzteres ist sicher ein erstrebenswertes Ziel. Dürfte aber von keinem hier bestritten werden.

Finanziell macht es aber eben schon einen Unterschied, ob man einen Anspruch auf ALG II oder auf Wohngeld + Kinderzuschlag hat. Wer Anspruch auf diese Sozialleistungen hat, kann daneben übrigens immer noch die Zuschläge für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) beantragen.

Insofern ist es für diesen Teil der Diskussion durchaus relevant.
 
@Herzoegchen: Und ein ALG II Empfänger nutzt weder Auto, noch ÖPNV, ja?
Darf ich mal fragen was du und deine Eltern so beruflich machen?

Eltern: 1) Staatsdienst 2) Leiche aufm Friedhof
Ich: Ausbildung
Was die Fahrtkosten angeht, so sind sowohl ich als auch mein Elternteil auf ein KFZ angewiesen.
Als ALG IIler hätte ich in meinem Wohngebiet mit einem Stadtticket Fahrtkosten in Höhe von 25€/Monat, hätte ich eine günstige ÖPNV-Anbindung zum Betrieb läge ich mit einem Monatsticket für Schüler bei 37€/Monat, mit eigenem KFZ (das aufgrund der Zweirädrigkeit noch relativ günstig ist, dafür frier ich mir im Winter aber auch den Arsch ab^^) liege ich bei einem Fahrtweg von 60km (Hin- und Rückfahrt) bei ca. 125€, Spritpreis (1,65€/l), Versicherung und Instandhaltung inbegriffen.
Das sind gegenüber den Fahrtkosten eines ALGII-Empfängers 100€ mehr und ich bin noch günstig unterwegs ;)
Ein Mehrverdienst von 200-300€ gegenüber dem ALGII-Regelsatz ist also schnell mal pfutsch, allein dafür dass man arbeiten geht um nicht auf ALGII-Niveau leben zu müssen^^
Und auch wenn diese Aussage auf individuellen Erfahrungswerten und nicht knallhart recherchierten Fakten besteht, ist sie trotzdem dazu geeignet das bestehende System in Frage zu stellen.
 
liege ich bei einem Fahrtweg von 60km (Hin- und Rückfahrt) bei ca. 125€, Spritpreis (1,65€/l), Versicherung und Instandhaltung inbegriffen.
Das sind gegenüber den Fahrtkosten eines ALGII-Empfängers 100€ mehr und ich bin noch günstig unterwegs ;)

Bei 60 Km/tag und 22 Arbeitstagen/Monat darfst Du 164 Euro von Deinem Verdienst mehr behalten und verdienst laut eigener Rechnung sogar an Deinen Fahrtkosten (die ich für etwas zu niedrig halte).

22Tage*60km*20Cent/km-100 Euro =164 Euro

https://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html