TheRockMan
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- 25 April 2008
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Auf das Bildungspaket haben nicht nur ALG2-Bezieher Anspruch. Das gibt's auch für Wohngeld-Bezieher, sagt Laien-Uschi....zudem kann die ALG-II-Familie noch diverse Hilfen wie bspw. das Bildungspaket in Anspruch nehmen, auf welches der Beamte oder Angestellte der ganz knapp an der ALG-II-Berechtigung vorbei geschrammt ist keinen Anspruch hat und die darin enthaltenen Leistungen selbst bezahlen muss.
Herzoegchen, Deine Kritik, daß Arbeit sich kaum lohnt, teile ich durchaus. Das liegt nicht am zu hohen ALG2 sondern an den zu niedrigen Löhnen. Vor diesen zu niedrigen Löhnen kann sich gesetzeskonform nur bewahren, wer mehr nachgefragt wird, als er selbst anbieten kann. Allen anderen haben Rotgrünschwarzgelb eiskalt die Arschkarte verpaßt.2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten



