Gütetermin vorm Arbeitsgericht.

Zu der höhe der Betriebsrente kann ich jetzt nichts genaues sagen.

Ahja, interessant.
Nicht dass es repräsentativ wäre, aber es gibt hier zwei Festangestellte, die Anspruch auf ne Betriebsrente haben, und Ihren aktuellen Kontostand in etwa angeben können.

Und dann kommst Du als befristet Beschäftigter, behauptest ne Betriebsrente zu haben, weißt aber nicht mal ansatzweise die Höhe.
Finde ich seltsam.
Kann es sein, dass die Regelung in Deiner ehemaligen Firma nur für Festangestellte gilt (wie allgemein üblich)?

gruss kelle!
 
Kann es sein, dass die Regelung in Deiner ehemaligen Firma nur für Festangestellte gilt (wie allgemein üblich)?

Bei ihm gestaltet es sich ja schwierig, da er im Falle der Feststellung, dass sein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich nach gewisser Zeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mündete, erst das Anrecht auf die Betriebsrente zum Zeitpunkt des unbefristeten Arbeitshältnisses erwirbt.
 
Bei ihm gestaltet es sich ja schwierig...

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...
Mir kommt hier einiges spanisch vor.
Klar, wenn man stur auf Wiedereinstellung klagen will, wie unser Sportsfreund, da brauch man vorher keine Berechnungen anstellen, was ging mir flöten, wie hoch muss die Abfindung sein...

Aus meiner Sicht wäre so zu rechnen:
- Verlust zustehender Leistungen
- wie lange war ich bei der Firma
- wie lange brauch ich bis zum nächsten Arbeitsvertrag
- wie wird Abfindung versteuert
- wie schlägt sich die Abrechnung auf das ALG I nieder
Daraus ergibt sich die individuelle Abfindungshöhe für mich, bezogen auf die Situation.
Daran kann man doch erst überhaupt werten, wie gut/schlecht das Angebot des Ex-Arbeitgebers ist, bevor man sinnlos weiterklagt.

gruss kelle!
 
Das ist schon richtig ...
Zumal die Betriebsrente ja nur in Frage käme wenn das Arbeitsgericht befindet, dass er unbefristet beschäftigt war.

Da er aber zur Zeit nicht weiss wie hoch die Betriebsrente ist, wäre es kein wirklich nachvollziehbares Argument einem Aufhebungsvertrag inkl. dicker Abfindung nicht zuzustimmen.
 
Ahja, interessant.
Nicht dass es repräsentativ wäre, aber es gibt hier zwei Festangestellte, die Anspruch auf ne Betriebsrente haben, und Ihren aktuellen Kontostand in etwa angeben können.

Und dann kommst Du als befristet Beschäftigter, behauptest ne Betriebsrente zu haben, weißt aber nicht mal ansatzweise die Höhe.
Finde ich seltsam.
Kann es sein, dass die Regelung in Deiner ehemaligen Firma nur für Festangestellte gilt (wie allgemein üblich)?

gruss kelle!
Ich glaube das ich schon etliche male geschrieben habe das ich eine Betriebsrente nur dann erhalte wenn das Gericht feststellt das mein Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Die höhe hätte ich mit der Vereinbarung im Haustraifvertrag ausrechnen können. Aber bei meinem Ausscheiden mußte ich den Ordner mit den Unterlagen abgeben.

Bei ihm gestaltet es sich ja schwierig, da er im Falle der Feststellung, dass sein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich nach gewisser Zeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mündete, erst das Anrecht auf die Betriebsrente zum Zeitpunkt des unbefristeten Arbeitshältnisses erwirbt.

So sieht es aus ich frage mich in dem Zusammenhang warum Kelle nicht will das ich weiter klage?

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...
Mir kommt hier einiges spanisch vor.
Klar, wenn man stur auf Wiedereinstellung klagen will, wie unser Sportsfreund, da brauch man vorher keine Berechnungen anstellen, was ging mir flöten, wie hoch muss die Abfindung sein...

Aus meiner Sicht wäre so zu rechnen:
- Verlust zustehender Leistungen
- wie lange war ich bei der Firma
- wie lange brauch ich bis zum nächsten Arbeitsvertrag
- wie wird Abfindung versteuert
- wie schlägt sich die Abrechnung auf das ALG I nieder
Daraus ergibt sich die individuelle Abfindungshöhe für mich, bezogen auf die Situation.
Daran kann man doch erst überhaupt werten, wie gut/schlecht das Angebot des Ex-Arbeitgebers ist, bevor man sinnlos weiterklagt.

gruss kelle!

Ich habe mir die Sache schon durchgerechnet und habe mir auch angesehen was ich auf der haben Seite habe d.h. Unterlagen die unsere ( Gewerkschaft, BR, meine) sicht belegen können. Und da habe ich einiges vorzulegen.

Das ist schon richtig ...
Zumal die Betriebsrente ja nur in Frage käme wenn das Arbeitsgericht befindet, dass er unbefristet beschäftigt war.

Da er aber zur Zeit nicht weiss wie hoch die Betriebsrente ist, wäre es kein wirklich nachvollziehbares Argument einem Aufhebungsvertrag inkl. dicker Abfindung nicht zuzustimmen.

Gegen einen Aufhebungsvertag spricht u.a. das ich noch keine neue Arbeitsstelle habe.

Hat eigentlich von euch schonmal einer Erfahrungen bei DEKRA Zeitarbeit gesammelt?
 
So sieht es aus ich frage mich in dem Zusammenhang warum Kelle nicht will das ich weiter klage?

Mir ist es erstmal egal, wer gegen was und wen klagt.

Aber ich habe so meine Ansichten.
Offensichtlich will Dich die Firma loswerden. Da sind wir uns sicher einig.

Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der an die Erreichung eines konkreten Projektstandes gekoppelt ist.
Ist er erreicht, war es das.
Kann er nicht erreicht werden, warum auch immer, war es das. (z.B. Einstellung des Projektes).
Wurde er noch nicht erreicht, aber das Ziel ist greifbar, kannst Du wohl auf Deine Befristung bestehen.

Wo da allerdings auf einmal ein Grund für nen unbefristeten Vertrag herkommen soll, ist mir schleierhaft.
Ich kenne nur einen Grund, und das ist die dritte Verlängerung, die als unbefristet gilt.

So, sollte nun der seltsame Fall eintreten, dass Du Dich unbefristet reinklagst, was passiert dann.
Dritte Abmahnung wegen Unpünktlichkeit - Das war es.
Der Grund der Abmahnung ist variabel.
Oder Du bekommst nen neuen Arbeitsplatz, der leider Gottes bei der nächsten Umstrukturierung wegfällt.

Glaubst Du wirklich, mit dem Stempel "Reingeklagt" unter Deinem Namen auf der Personalakte wirst Du lange leben?
Dafür willst Du Gerichte bemühen?

Und dann in zwei Jahren noch nen Psychologen, weil Du wegen Mobbings durchdrehst?

Ich will und kann ja gar nicht zweifeln, ob Du im Recht bist, ob Du dieses Recht auch vor Gericht zugesprochen bekommst.
Dafür gibts diverse Winkeladvokaten.

Aber die Chance, dass Du Dich erfolgreich reinklagst, und dort für die nächsten XY Jahre ein "normales" Arbeiterleben führen wirst, da würde ich persönlich Lotto spielen.

gruss kelle!
 
Mir ist es erstmal egal, wer gegen was und wen klagt.

Aber ich habe so meine Ansichten.
Offensichtlich will Dich die Firma loswerden. Da sind wir uns sicher einig.

Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der an die Erreichung eines konkreten Projektstandes gekoppelt ist.
Ist er erreicht, war es das.
Kann er nicht erreicht werden, warum auch immer, war es das. (z.B. Einstellung des Projektes).
Wurde er noch nicht erreicht, aber das Ziel ist greifbar, kannst Du wohl auf Deine Befristung bestehen.
Tja ich sehe das so das Projektziel kann nicht erreicht werden und wurde jetzt für beendet erklärt. Was daraus folgt müssen Juristen endscheiden.

Wo da allerdings auf einmal ein Grund für nen unbefristeten Vertrag herkommen soll, ist mir schleierhaft.
Ich kenne nur einen Grund, und das ist die dritte Verlängerung, die als unbefristet gilt.
Die Gewerkschaft sagt auf grund der Laufzeit des Vertrags ist er unbefristet.( Die haben mir ein Schreiben mit etlichen auszügen aus der § Welt zugesendet)
Und immer dran denken ich laufe noch unter dem alten Gesetz


So, sollte nun der seltsame Fall eintreten, dass Du Dich unbefristet reinklagst, was passiert dann.
Dritte Abmahnung wegen Unpünktlichkeit - Das war es.
Der Grund der Abmahnung ist variabel.
Oder Du bekommst nen neuen Arbeitsplatz, der leider Gottes bei der nächsten Umstrukturierung wegfällt.

Glaubst Du wirklich, mit dem Stempel "Reingeklagt" unter Deinem Namen auf der Personalakte wirst Du lange leben?
Dafür willst Du Gerichte bemühen?
Und dann in zwei Jahren noch nen Psychologen, weil Du wegen Mobbings durchdrehst?

Ich will und kann ja gar nicht zweifeln, ob Du im Recht bist, ob Du dieses Recht auch vor Gericht zugesprochen bekommst.
Dafür gibts diverse Winkeladvokaten.

Aber die Chance, dass Du Dich erfolgreich reinklagst, und dort für die nächsten XY Jahre ein "normales" Arbeiterleben führen wirst, da würde ich persönlich Lotto spielen.

gruss kelle!

Meine "Spezialakte" sah nie besonders gut aus.

Ich glaube persöhnlich auch nicht das die Firma nach meiner Rückkehr grosses Theater macht.
Bis ich wieder zurück bin wird der Vorgesetzte der mich aus irgend welchen Gründen nicht mag weiter nach oben geglieten sein und ich habe meine Ruhe.
Der Rest will sich nicht unbedingt die Finger schmutzig machen.

Ich denke mal das ich dann einen Posten bei der "Querrulanten Truppe" bekomme und solange es keine besonderen Vorfälle gibt in Ruhe gelassen werde.

Ich wäre auch nicht der erste der sich durchklagt.

So ist sie die Konzernwelt du bist nur ne Nummer aber verdienst besser als bei nem Familienbetrieb. Aber Mensch gewöhnt sich an alles.
 
hallo ich habe eine frage, ich habe im januar ein gütertermin beim arbeitsgericht was passiert wenn ich nicht erscheine?Kann man mich dann per Polizei holen lassen?bitte um antwort danke
 
Nein ich bin die beklage, stehe mit meinem alten chef vor gericht, und da ich sowas nicht kenne, wollte ich fragen was passiert wenn ich diesen termin nicht war würden.Ich habe gelesen es kann ein versäumniss urteil oder ein busgeld erstellt werden, ist das alles oder würde da noch mehr kommen.Ich habe echt schiess vor dem termin.
 
Warum willst denn da nicht hin?

Brauchst doch kein Schiss haben?

Denke mal Du hast dabei nichts zu verlieren!

Ohne irgendwelche Angaben, kann man natürlich nicht viel dazu sagen.
 
wie gesagt ich kenne sowas nicht,und deswegen möchte ich wissen was es für konziquensen hätte wenn ich nicht erscheinen würde.Ich habe in der ladung stehen bei nicht erscheinen kann ein versämniss urteil oder busgeld kommen, aber ist das alles oder würde mehr kommen?
 
Hab mir den Thread grad mal komplett durchgelesen, fand das Thema ganz interessant...
Jetzt nach mehr als 2 Jahren müsste ja bereits eine Entscheidung gefallen sein: Klär uns mal auf superubbi, falls du hier noch aktiv bist..
 
wie gesagt ich kenne sowas nicht,und deswegen möchte ich wissen was es für konziquensen hätte wenn ich nicht erscheinen würde.Ich habe in der ladung stehen bei nicht erscheinen kann ein versämniss urteil oder busgeld kommen, aber ist das alles oder würde mehr kommen?

Hallo kleinerengel33,

vor einem Termin bei Gericht muss man keine Angst haben. Dort beißt einem keiner den Kopf ab.

Interessant wäre zu wissen, warum Du einen Termin beim Arbeitsgericht hast. Wenn es um eine Forderung geht, die Du gegen Deinen (alten) Arbeitgeber hast, dann solltest Du wissen, was das Wort Versäumnisurteil bedeutet.

Wenn Du nicht erscheinst (und somit auch keinen Antrag stellen kannst) verlierst Du den Prozeß und trägst die Kosten des Verfahrens (incl. Anwaltskosten Deines Chefs). Die Rechtslage wird dann auch nicht mehr geprüft.

Also: Allen Mut zusammen nehmen, ordentlich anziehen und hingehen.

Gruß

baffi
 
guten morgen also wie ich ja schon geschrieben habe, bin ich die beklagte,ich wurde vom Amtsgericht wegen der sache zu 960euro geld strafe verurteil, und zahle auch jeden monat meine raten. Ich bin total unsicher was den termin angeht, weil ich nicht weiß was passieren kann.Mein Anwalt sagte mir, wenn ich nicht gehe bekomme ich ein versäumniss urteil oder ein busgeld mehr nicht, das gleiche sagte mir auch eine andere anwältin, aber ich habe angst wenn ich wirklich nicht gehen sollte das mann mich dann mit der polizei holen kann.
 
Geh doch einfach hin, wenn du doch eh schon verurteilt bist und zahlst, was kann dir dann noch schlimmeres passieren? Das Bußgeld kannste dir echt sparen...
 
Als Beklagte würde ich dann schon den Weg zum Gericht nehmen. Mal angenommen du gehst nicht, wird warscheinlich ein neuer Termin gemacht und du kannst ein Bußgeld bis 1000€ bekommen.
Dann kann es gut sein, daß das Gericht bei dem neuen Termin dein Erscheinen sichern will und dich dann ein paar Stunden vorher abholen läßt und einkellert.
Der Kläger wird ja nicht weil du nicht da bist von der Klage abweichen.

Außerdem hast du als Arbeitnehmer auch als Beklagte gute Karten.

Will heißen: durch Nichterscheinen deinerseits kann es für dich nur teurer/unangenehmer werden.
 
Wenn Du nicht erscheinst (und somit auch keinen Antrag stellen kannst) verlierst Du den Prozeß und trägst die Kosten des Verfahrens (incl. Anwaltskosten Deines Chefs). Die Rechtslage wird dann auch nicht mehr geprüft.

Soweit richtig, die Anwaltskosten(und sonstigen Auslagen) trägt vor dem Arbeitsgericht aber jeder selbst, egal wer den Prozess gewinnt.
 
Warum stellst du dich überhaupt so an und willst da nicht hingehen?
Musst ja üble Sachen angestellt haben ;)