Gütetermin vorm Arbeitsgericht.

.....
Nächstes Jahr geht der Spaß weiter.
Naja, bis dahin bist Du aber arbeitslos :(
Ich denke Du wirst auf keine Wiedereinstellung hoffen können :-?

Ich hätte die Abfindung angenommen, mit dem Vorbehalt dies nur zu tun wenn Du nicht wieder eingestellt wirst. Kannst Du aber später immernoch annehmen ;)

Übrigens denke ich "Sozial-Punkte" sind wie Renommee Punkte, nicht aussagekräftig :roll: Eher schon denke ich hätte Deine familieäre Situation positiven Eindruck hinterlassen 8O und der Wiedereinstellung genutzt ;)
 
Schön blöd. Deine Firma hat keine Arbeit mehr für dich und will dich offenbar nicht haben. Zeitarbeiter sind billiger, das ist ja wohl kein Grund, dich zu behalten.?
Das mit der Arbeit sieht der BR und meine Person etwas anders.

Die Rechtsanwältin teilte uns und später in der Verhandlung der Richterin mit das die Kündigung nichts mit meiner Person zutun hat.

Rechtlich sieht das so aus das du nicht ohne weiteres einen Mitarbeiter endlassen kannst und ihn durch Zeitarbeiter ersetzt.

Genauso kann die Firma nicht einfach einen Zeitarbeiter endsorgen ohne das der BR davon in Kenntnis gesetzt wird.
Bin mal gespannt wie die Firma die Zeitarbeiter Geschichte löst.

Hättest die Abfindung nehmen sollen. Wer will schon wo arbeiten, wo einen keiner will? Was hast du davon, wenn sie dich wieder einstellen und dann wieder kündigen?
Die Abfindung könnte ich wenn ich den Prozeß gewinne immer noch annehmen.

Der Vorteil ist das ich bei Prozess gewinn den Lohn nachgezahlt bekomme und ich hätte dann auch alle Anforderungen erfüllt das ich für die Zeit Betriebsrente bekomme.

Also ich verliere nichts dadurch das ich weiter mache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, bis dahin bist Du aber arbeitslos :(
Ich denke Du wirst auf keine Wiedereinstellung hoffen können :-?

Ich hätte die Abfindung angenommen, mit dem Vorbehalt dies nur zu tun wenn Du nicht wieder eingestellt wirst. Kannst Du aber später immernoch annehmen ;)
Wieso arbeitslos? Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch.
Die annahme/ nicht annahme einer Abfindung ändert doch nichts daran ob du arbeitslos bist oder Arbeit hast.
Da sind ganz andere Gründe ausschlag gebend.

Übrigens denke ich "Sozial-Punkte" sind wie Renommee Punkte, nicht aussagekräftig :roll: Eher schon denke ich hätte Deine familieäre Situation positiven Eindruck hinterlassen 8O und der Wiedereinstellung genutzt ;)

Die Punkte kommen dann in der nächsten Runde.

Und ich werde das solange durchziehen bis ich wieder eingestellt bin oder eine sehr gute neue Arbeitsstelle habe!

Da ich keine Kosten für den RA habe kostet mich der Spaß nur der normale Beitrag für die Gewerkschaft.
 
Ich möchte keine Abfindung sondern weiterbeschäftigt werden, da die Arbeit vernüftig bezahlt wird und mir die Arbeit Spaß macht.

Noch eine Frage: Wenn man ein sehr bescheidenes Arbeitszeugnis erhalten hat, hat man dann auch eine realistiche Chance ein Vernüftiges zuerhalten obwohl man einige negative Einträge in der Personalakte hat?
Von sich aus wollte die Firma das nicht ändern.


Mal ehrlich, auch wenn das Gericht entscheidet, dass Du weiter beschäftigt werden mußt, bekommst Du eine fristgerechte Kündigung mit Freistellung.
Kein AG will einen Angestellten mit dem er schon vor Gericht war.
Nehme lieber ein Vergleich an und suche dir neue Arbeit.
Bei einer fristgerechten Kündigung hast du keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Vor einem Arbeitsgericht zahlt übrings jeder seine Kosten selber!
 
Es geht unter anderem aber um seine Ansprüche für die Altervorsorge ...
Und die wird nach 8 Jahren sicherlich nicht gering sein. ;)

Von daher ist die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung mit einem Aufhebungsvertrag + Abfindung zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit der Altersvorsorge sicherlich die beste Lösung.
 
Naja, so Gebührenordnungen sagen zwar was über den Streitwert, nicht aber etwas über den wirklichen Aufwand fürs Gericht.
Danach wurde auch nicht gefragt. Ich wollte nur dem Threadersteller klarmachen, dass es eben nicht, wie von ihm ausgesagt, mit dem Beitrag für die Gewerkschaft getan sein könnte. Es sei denn, dieser Beitrag enthält eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht. Die meisten haben so etwas, aber nicht alle.

Die tatsächlichen Kosten des Verfahrens holt sich der Staat in den späteren Instanzen aber wieder rein.

Marty
 
Da ich keine Kosten für den RA habe kostet mich der Spaß nur der normale Beitrag für die Gewerkschaft.

Ich wollte nur dem Threadersteller klarmachen, dass es eben nicht, wie von ihm ausgesagt, mit dem Beitrag für die Gewerkschaft getan sein könnte. Es sei denn, dieser Beitrag enthält eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht.

Naja, ich finde die Aussage vom Threadersteller mehr als gewagt, selbst hinter Deiner stehe ich nicht ganz.

Es gibt ja die direkten Kosten (RA, Gerichtskosten nach Streitwert...) die man sicherlich über Versicherungen decken kann.
Da sind zum einen die Gerichtskosten, die sicherlich nicht konkret verrechnet werden können, sicher gibts da den Streitwert, wo das vielleicht auch noch zwischen den Instanzen variiert, aber ich wette ne Kiste Bier, dass jeder Steuerzahler indirekt an seinem Verfahren beteiligt wird.

Ähnliches gilt für ne Rechtsschutzversicherung.
Umso mehr vor Gericht ziehen, umso höher die Policen. Somit sind das wieder Kosten für alle.

Was ich generell seltsam finde, dass man als befristeter Angestellter Betriebsrentenansprüche erwirbt.

Bei uns ist es so gehalten, dass befristete Angestellte keine Ansprüche erwerben.
Werden sie unbefristet übernommen, so kann man für die befristete Zeit nachträglich beantragen und bekommt i.d.R. auch das entsprechende Geld zugeschrieben.

gruss kelle!
 
Und das Gericht ansich und die Sachbearbeiter, das bezahlt sich von selbst oder wie?
Gütetermin jeder trägt seine eigenen Kosten. Ich glaube die Gerichtskosten trägt Vater Staat.

Richtige Verhandlung der Verlierer zahlt.

Soll ich weil Kosten endstehen auf mein Recht verzichten?

Mal ehrlich, auch wenn das Gericht entscheidet, dass Du weiter beschäftigt werden mußt, bekommst Du eine fristgerechte Kündigung mit Freistellung.
Warum sollte die Firma das tun? Sie hat mich auch nach meiner Kündigung bis zum letzten Arbeitstag arbeiten lassen. Und ausserdem habe ich eine fristgerecht Kündigung erhalten es geht hier nicht um Fehler in der Kündigung sondern darum ob mein Vertrag befristet war und mein Arbeitsplatz wegfällt.

Kein AG will einen Angestellten mit dem er schon vor Gericht war.
Nehme lieber ein Vergleich an und suche dir neue Arbeit.
Bei einer fristgerechten Kündigung hast du keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Vor einem Arbeitsgericht zahlt übrings jeder seine Kosten selber!

Ich bin mir Arbeit am suchen habe wie schon hier erwähnt nächste Woche ein Vorstellungsgespräch.

Auch bei einer fristgerechten Kündigung hast du "Anspruch" sofern die Kündigung nicht gerechtfertigt war und es dir nicht mehr zuzumuten ist das du in der Firma wieder anfängst.

Kündigungsschutzgesetz
1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)

§ 9
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers(1) Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen.

(2) Das Gericht hat für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Zeitpunkt festzusetzen, an dem es bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte.

Es geht unter anderem aber um seine Ansprüche für die Altervorsorge ...
Und die wird nach 8 Jahren sicherlich nicht gering sein. ;)

Von daher ist die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung mit einem Aufhebungsvertrag + Abfindung zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit der Altersvorsorge sicherlich die beste Lösung.

Dies ist eine von meine Überlegungen aber dafür fehlt mir noch die richtige neue Arbeitsstelle.
 
Siehst du den
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und den
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Button? Benutz sie doch bitte mal.

Ich versteh immer noch nicht dein Problem. Dir wurde ordnungs- und fristgemäß gekündigt. Alles andere geht dich doch nichts an.
 
Was ich generell seltsam finde, dass man als befristeter Angestellter Betriebsrentenansprüche erwirbt.

Bei uns ist es so gehalten, dass befristete Angestellte keine Ansprüche erwerben.
Werden sie unbefristet übernommen, so kann man für die befristete Zeit nachträglich beantragen und bekommt i.d.R. auch das entsprechende Geld zugeschrieben.

gruss kelle!
Wenn das Gericht feststellt das mein Arbeitsvertrag unbefristet war habe ich beim nächsten Gerichtstermin mein erstes Ziel erreicht und ich bekomme für die jahre Betriebsrente.

Und ich denke mal das man ein Arbeitsverhältnis nicht fast 8 Jahre befristen kann.

Nachtrag:
Siehst du den und den Button? Benutz siedoch bitte mal.
<--- Habe ich hiermit gemacht


Ich versteh immer noch nicht dein Problem. Dir wurde ordnungs- und fristgemäß gekündigt. Alles andere geht dich doch nichts an.
Ich habe folgende Probleme durch die Kündigung:
1. Bin arbeitslos
2. Bekomme keine Betriebsrente.
3. Ist die Kündigung nicht berechtigt.
4. Muß ich meine Familie ernähren und das kann ich mit meiner alten Stelle am besten.
5. Hat mir die Arbeit Spaß gemacht und ich habe gute Kollegen.
6. Ist die Firma relativ sicher das heisst das sie pleite macht ist sehr unwahrscheinlich.

Eine Frage an dich wenn dir Ordentlich und Fristgerecht gekündigt wird aber die Kündigung nicht in Ordnung war machst du dann nichts dagegen?

Sagst dann einfach Pech gehabt ich suche mir was neues und wenn das nicht klappt gehe ich Stempeln bzw. hole mir HartzIV oder einen 7 Euro Job?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte sowas nicht im Arbeitsvertrag stehen?

Tja das ist einer der vielen knackpunkte die nicht so leicht zubeantworten sind.
Fakt ist das im Vertrag steht das er beendet ist wenn etwas erreicht wurde und jetzt meint die Firma das wäre jetzt erreicht was aber laut der Projekt Vision noch lange nicht erreicht ist. Desweiteren gibt es ein vorrausichtliches Datum im Vertrag, das war vor ca. 5 Jahre.
 
Sollte sowas nicht im Arbeitsvertrag stehen?

..meines Wissens nach ist da der Vertrag an sich gar nicht so entscheidend: Wird ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältniss innerhalb 2 Jahre zum 3. mal verlängert entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis -> um irgendwas konkretes sagen zu können, fehlen hier aber noch etliche angaben ;)


liebe grüße cptjohn
 
Moment mal, irgendwann hast Du hier irgendwas von Projekten geschrieben, an denen Du beteiligt bist / warst.

Das wäre dann eine zweckgebundene Befristung eines Arbeitsvertrages - und die kann man durchführen bis zum Sanktnimmerleinstag.

Nicht-zweckgebundene Befristungen unterliegen dieser Verlängerungsklausel, nach der irgendwann ein festes Arbeitsverhältnis entstehen muss (oder der MA gehen muss).
 
Eine Frage an dich wenn dir Ordentlich und Fristgerecht gekündigt wird aber die Kündigung nicht in Ordnung war machst du dann nichts dagegen?

Abfindung einstreichen und gut ist.

Reinklagen mag zwar gehen, aber dann ist es eine Frage der Zeit, bis Du wieder draußen bist.

Und zum Thema Betriebsrechte...
Nach meinen Maßstäben sind das 600 bis 700 € im Jahr, die angespart werden.
Bei acht Jahren macht das 5.600 €, plus Zins und Zinseszins...

Da liegt jeder normale Abfindung, auch nach Abzug der Steuern deutlich drüber.

gruss kelle!
 
Nach meinen Maßstäben sind das 600 bis 700 € im Jahr, die angespart werden.
Bei acht Jahren macht das 5.600 €, plus Zins und Zinseszins...

Da liegt jeder normale Abfindung, auch nach Abzug der Steuern deutlich drüber.

Das muss aber nicht allgemein gelten ...

Bei uns im Konzern wird die Betriebsrente nach folgendem Schema berechnet:

(Jahresverdienst x 2,5%) x Altersfaktor

Die 2,5% ist der festgelegte Satz, den der Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge zahlt (onTop).
Der Altersfaktor beginnt mit 5 (bis 30 Jahre) und verringert sich im Laufe der Jahre bis zum Alter von 65 auf 1.

Bei mir macht das in knapp 6 Jahren mehr als 35.000 Euro aus, die mittlerweile unverfallbar sind und die ich sogar bei einem Arbeitgeberwechsel "mitnehmen" kann.
 
Moment mal, irgendwann hast Du hier irgendwas von Projekten geschrieben, an denen Du beteiligt bist / warst.

Das wäre dann eine zweckgebundene Befristung eines Arbeitsvertrages - und die kann man durchführen bis zum Sanktnimmerleinstag.

Nicht-zweckgebundene Befristungen unterliegen dieser Verlängerungsklausel, nach der irgendwann ein festes Arbeitsverhältnis entstehen muss (oder der MA gehen muss).

Das sieht die Gewerkschaft anders die sagten mir schon vor einiger Zeit das mein Arbeitsverhältnis unbefristet sein muß.

Sollte es wirklich so sein das das Gericht endscheidet das mein Arbeitsverhältnis befristet ist dann habe ich immer noch die Belege das das Projektziel nicht wie vereinbart erreicht wurde. Dieses schreibt z.B. auch der BR.

Abfindung einstreichen und gut ist.

Reinklagen mag zwar gehen, aber dann ist es eine Frage der Zeit, bis Du wieder draußen bist.
Die müssen erstmal Gründe für eine Kündigung finden so leicht ist das alles nicht.

Und zum Thema Betriebsrechte...
Nach meinen Maßstäben sind das 600 bis 700 € im Jahr, die angespart werden.
Bei acht Jahren macht das 5.600 €, plus Zins und Zinseszins...

Da liegt jeder normale Abfindung, auch nach Abzug der Steuern deutlich drüber.

gruss kelle!
Zu der höhe der Betriebsrente kann ich jetzt nichts genaues sagen.

Und bei einer Abfindung die durch einen Aufhebungsvertrag endsteht möchte das Arbeitsamt auch noch etwas mit haben.