Gez

Na schön und wie wird mir dann der Besitz von meldepflichtigen Geräten im Endeffekt nachgewiesen?


da haben die sehr viele wege

ein nachbar, den du nicht magst, bestätigt dem kontrolleur, dass du ein gerät hast, dafür erhält der nachbar eine prämie, du einen drohbrief

mittlerweile gehen die schon autos durch, schauen nach, ob du zu einem auto gehst, und schauen dann da rein, und sehen zb ein radio ..

schon haben die dich wieder am arsch

etc...
 
@wittis-web.de, stimmt.
Es gibt aber noch ganz andere sachen, eine Satanlage oder eine Fernsehzeitschrift im Briefkasten reicht aus um den GEZ´ler zur überzeugung zu bringen das Geräte vorhanden sind.
Die GEZ geht dann hin und meldet die Leute "zwangsweise" an.
Einen 100prozentigen Nachweis brauchen die garnicht um Geld zu fordern.
Traurig aber wahr.

Ne "gute" nachricht gibt es aber auch, im nächstem Jahr wird das ganze "überarbeitet"
Dann braucht keiner mehr den Gez´ler vor der Türe zu fürchten, der soll ja "abgeschafft" werden.

Dann kommt die "Haushaltsabgabe" da muss dann jeder Zahlen, egal ob er ein Gerät hat oder nicht.
 
Netterweise ist der Umschlag zur Rücksendung ja gleich mit dabei, nur leider nicht frankiert.
Ich halte es da wie ein Bekannter von mir. Wenn eine Behörde was von mir will, können die auch das Porto bezahlen.

Also ankreuzen "hab nix", ab in den Rückumschlag und rein in den Briefkasten. Ich hatte dann bis zu meinem Umzug erstmal Ruhe vor denen.
 
Ungeöffnet in den Müll. :ugly::mrgreen: Die Schreiben kommen bei mir seit ca. 4-5 Jahren im 3 Monate Takt.

da hab ich ja noch glück, das der mist nur jährlich kommt! aber ich hab dem netten kerl ja gesagt, fenster auf, fernseher raus, also, ic hab keinen fernseher! und PC??? nö, was ist das?? interessiere ich mich net für. :)
 
bei bizz gewesen:
es hatte einer die schnauze voll, der hat seine geräte verkauft, orivat über die zeitung, hat das an die gez gemeldet
antwort: da sie uns kene kaufbelege über den verkauf vorlegen können, müssen wir davon ausgehen, dass die geräte noch in ihrem besitz sind und diese sind damit weiterhin kostenpflichtig

nach mehreren monaten nichtzahlens kam ein bußgeldbescheid ... das bizz-team hat sich dann des falles angenommen .. die wohnung komplett abgefilmt, inkl versicherung vom team, das die ganze wohnung unangemeldet inspiziert hat, es waren KEINE geräte da ...

wieder ein schreiben von der gez:
er habe doch die geräte rehctzeitig entfernen können, das wäre doch kein nachweis ..

na sind die denn nur dumm da?

bei mir ähnlich, sollte. während ich im ausland stationiert war, für mein lerrstehendes haus gez zahlen ?!
aber sonst geht es noch gut?!

Bei denen wundert mich gar nix mehr. Die wollten vor Jahren auch mal von den Fluggesellschaften Radio-Gebühren haben, weil deren ADF-Navigationsgeräten auch Mittelwellensender empfangen können. :roll:
Früher hab ich immer gesagt, die richten bestimmt bald Telefonnummern ein, auf denen Radioprogramme angehört werden können und dann muss jeder mit Telefonanschluss auch GEZ zahlen. Genau das wird ja jetzt mit der Computer-GEZ Wirklichkeit...
 
Gibt es keinen Ärger wenn man darauf überhaupt nicht reagiert? 8O Irgendein Mittel müssen die doch in der Hand haben! Sonst zahlt demnächst niemand mehr.
Doch gibt es. Irgendwann kommt jemand vorbei. Dann fülle ich das Schreiben aus und kreuze wahrheitsgemäß an, dass ich nicht über Radio, Fernseher (und später auch Handy, Computer, Router, etc.) verfüge.
Wie gesagt, ich zahle keinen Cent. Auch nicht für die Briefmarke des Rückumschlags. Wenn sie meine Auskunft wollen, müssen sie vorbeikommen und sie sich holen.
 
Aber ich will hier keine Tipps geben, wie man am besten Straftaten begeht, das waren natürlich alles nur theoretische Gedanken! *räusper*

Schwarzsehen ist keine Straftat. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit wie z.B. Falschparken. Daher wird auch kein Durchsuchungsbefehl ausgestellt - Ordnungswidrigkeiten können auch nicht zur Anzeige gebracht werden. Daher gibt es keine rechtliche Handhabe gegen schändliche Schwarzseher. Solange sie ihrer Informationspflicht nachkommen und ausfüllen, dass sie keine Geräte haben, kann die GEZ nichts machen.
 
Ich halte es da wie ein Bekannter von mir. Wenn eine Behörde was von mir will, können die auch das Porto bezahlen.
Und du konntest ihn unfrankiert zurückschicken? Das werde ich mir überlegen.

[...] Ordnungswidrigkeiten können auch nicht zur Anzeige gebracht werden. Daher gibt es keine rechtliche Handhabe gegen schändliche Schwarzseher.
Und was ist mit der Strafe von 1.000 € die da angedroht wird? Die kann aber doch eingefordert werden und tut ziemlich weh. Vor allem wenn man die GEZ-Gebühren dazu ins Verhältnis setzt.
 
Und was ist mit der Strafe von 1.000 € die da angedroht wird? Die kann aber doch eingefordert werden und tut ziemlich weh. Vor allem wenn man die GEZ-Gebühren dazu ins Verhältnis setzt.

Das sollte man evtl. ein wenig differenzieren: Das Ordnungsgeld von 1000 Euro kann verhängt werden, wenn man seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt. Das hat nichts damit zu tun, ob man schwarz sieht oder nicht.
 
Und du konntest ihn unfrankiert zurückschicken? Das werde ich mir überlegen.
Naja, auf dem vorbereiteten Umschlag steht kein Absender. Von daher weiß man nicht, ob sie den Brief angenommen haben oder nicht.

Das sollte man evtl. ein wenig differenzieren: Das Ordnungsgeld von 1000 Euro kann verhängt werden, wenn man seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt. Das hat nichts damit zu tun, ob man schwarz sieht oder nicht.

Das letzte Mal als ich so einen Wisch bekommen habe, gabs nur die Pflicht, anzugeben, wenn man Empfangsgeräte hat, aber nicht ob.
 
Ich hatte mein letztes Schreiben vor etwa einem Monat bekommen. Da ich aber keine Rundfunkgeräte besitze, ärgere ich mich jedes Mal lediglich über das Porto von 55 cent, von welchen ich das dämliche Formular zurückschicke, wo immer wieder das selbe Kreuz gesetzt ist... :yawn:
 
Und du konntest ihn unfrankiert zurückschicken? Das werde ich mir überlegen.
solange auf einem umschlag das wort "antwort" aufgedruckt ist, zahlt der empfänger das porto, wenn du keine marke draufklebst. ich muß mal gucken, ob ich entsprechende quelle wiederfinde.

edit: ich finds nicht :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ordnungsgeld von 1000 Euro kann verhängt werden, wenn man seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt.
Ah ja, das klingt logisch.

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, was passiert, wenn du denen eine falsche Auskunft gibst. Können die dich dann zur Bezahlung zwingen?

solange auf einem umschlag das wort "antwort" aufgedruckt ist, zahlt der empfänger das porto, wenn du keine marke draufklebst.
Das wissen aber wahrscheinlich nur die wenigsten Leute, was für den Empfänger durchaus ein Vorteil ist. :)
 
Das sollte man evtl. ein wenig differenzieren: Das Ordnungsgeld von 1000 Euro kann verhängt werden, wenn man seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt. Das hat nichts damit zu tun, ob man schwarz sieht oder nicht.

Und auskunftspflichtig ist man nur, wenn man auch Geräte hat, die empfangsbereit sind. Wenn man keine Geräte hat ist man auch nicht auskunftspflichtig.

Marty
 
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, was passiert, wenn du denen eine falsche Auskunft gibst. Können die dich dann zur Bezahlung zwingen?

Ja, sie können dich zwingen. Dazu muss allerdings erstmal bewiesen sein, dass du eine Falschangabe gemacht hast. Und das wird normalerweise schwierig.