Benutzer-32090
abgemeldet
- 11 Januar 2008
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Wer hat dir ins Gehirn geschissen
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[...]Daher um auf die Loseseite zurück zu kommen. Es hängt von deinem Vorhaben ab. Es kann durchaus sehr sinnvoll sein seine Loseseite als Gewerbe zu betreiben.[...]
[...]Gewinnerzielungsabsicht besteht, hierbei spielt es keine Rolle ob überhaupt tatsächlich Einnahmen generiert werden.[...]
Das bedeutet, sobald auf einer Loseseite/Webseite in irgendeiner Form Werbung geschaltet wird, die in Euro (oder andere Währungen) vergütet wird (egal ob auf Lead/Sale/TKP/CPC Basis) kann man einem ab dem Zeitpunkt der ersten Einblendung diese Gewinnerzielungsabsicht zurecht unterstellen.
Nun kann man sich in Hinblick auf Lose darüber streiten, da sie ja offiziell keinen Wert haben und es keinen mir bekannten Präzedenzfall gibt. Aber es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit diese im Forum oder auf bestimmten Plattformen gegen Euros zu verkaufen. Somit könnte man theoretisch dies als Argument für eine Gewinnerzielungsabsicht verwenden. Aber wo kein Kläger da kein Richter und somit auch kein Präzedenzfall der darüber Klarheit verschaffen würde...
Ich will aber auch noch anmerken, dass man mit einer Loseseite ja auch nicht Waren verkauft, wozu man ja einen Eintrag ins Handelsregister bräuchte usw....
.Gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:
jeder gewerbetreibender Kaufmann, bspw. Einzelkaufmann
jede OHG, GmbH und AG, müssen eine Eintragung in das Handelsregister vornehmen.
Es gibt keine Unternehmensform "Kaufleute". Vermutlich meinst du "e.K".Ehrlich? Und was ist dann für die Unternehmensform "Kaufleute" vorgesehen?
Meines wissens nach braucht jede Kapitalgesellschaft ein HR.
