Gewerbepflicht bei Loseseite?

Ich habe dich oder andere mit meinen Beiträgen nicht verletzen wollen und du wirkst mir auch nicht verletzt, sondern du bist für mich derzeit neugierig. Und das ist auch dein gutes Recht mich etwas zu fragen. Wieso soll es immer Zeldafreak (derjenige, der dieses Forum eröffnet hat,) sein?

Aber für Fragen an mich gibt es wirklich die Form der PN!
 
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Das mit der Gewerbepflicht sollte eine ganz einfach Sache sein. Dazu kann ich folgendes berichten. Wir hatten mal ein Gewerbe, welches über mehrere Jahre kein Gewinn abgeworfen hat, wohl aber darauf ausgerichtet war. Wir haben jedes Jahr brav die Steuererklärung machen lassen. Das ganze lief als Nebenständigkeit. Das Unternehmen machte 4 Jahre in Folge miese. Im 5ten Jahr bekamen wir dann eine Abmahnung vom Finanzamt mit der Aufforderung Stellung zu der Sache zu nehmen. Wenn das Unternehmen gar keinen Gewinn erzielt sollen wir es abmelden. Das wurde dann auch daraufhin getan.

Wer also eine Loseseite betreibt braucht nicht zwangsläufig ein Gewerbeschein. Die Sache ist nur die, dass der oder die jenige das vor dem Fiskus erklären kann/muss. Ähnlich wie wir unser Gewerbe erklären mussten. Die Hauptfrage ist also nicht der Gewerbeschein, denn diesen braucht man in erster Linie nicht sofort / unbedingt. Die Hauptfrage ist somit viel eher ob man mit einer Loseseiten Steuern hinterzieht.

Wer z.B. eine Loseseite betreibt, und damit 200€ im Jahr verdient, und das in seiner privaten Steuererklärung angibt braucht zwangsläufig kein Gewerbe, wenn er sich dazu auch richtig erklären kann. Wenn man dazu befragt wird, kommt es stark auf die eigene Aussage an. Gebe ich z.B. an, dass ich zwar 200€ Gewinn habe, aber dieser Gewinn viel zu niedrig ist, sodass ich davon ausgehen kann, dass das Konzept überhaupt tragfähig ist und bleibt, zwingt mich kein Recht der Welt zu einem Gewerbe.

Anders sieht es natürlich aus, wenn ich da Monat für Monat mit 500€ verdiene.

Die Frage ist daher nur so zu klären, dass es davon abhängt was man damit vor hat, was dabei rum kommt, wie regelmäßig, und im wichtigsten Detail wie man sich dazu erklärt. Denn das Problem ist nicht das Gewerbe selbst. Eine Gewerbe lässt sich sogar nachträglich anmelden.

Außerdem wer glaubt dass das hier alles Grauzone ist irrt sich. Denn wer keine Steuern hinterzieht, und sine Einkünfte in die private Steuererklärung einfließen lässt, bekommt so oder so Post sobald diese Einkünfte eine bestimmte Gernze überschreiten. Und dann bekommt man eine Abmahnung im umgekehrten Sinne, wie es bei uns der Fall war. Das Finanzamt fordert euch auf sich zu der Sache zu erklären und ein Gewerbe nachzumelden.

D.h. das ganze regelt sich dann quasi von alleine. Man kann sagen, es geht seinen Gang.

Nur wer seine Einkünfte verheimlicht hat dann ein Problem. Ansonsten wäre niemanden etwas vorzuwerfen, der eine Loseseite betreibt, Geld damit verdient und dies auch brav angibt. Denn die Steuererklärung die er dem Finanzamt macht liegt ja dann dem Finanzamt vor. Selbst wenn dann das Finanzamt hinterher der Auffassung ist, ab jetzt ist es Gewerbsmässig. Selbst dann hat der Betreiber der Loseseite nichts ilegales getan. Im schlimmsten Fall droht ihm evtl eine Nachforderung vom Finanzamt. Das war es dann aber auch schon. Denn Steuern hinterzieht nur derjenige der seine Einkünfte verheimlicht.

Nehmen wir also an ich habe eine Loseseite und verdiene tatsächlich jeden Monat zwischen 20 und 50€ damit. Das Finanzamt fragt mich in einer Abmahnung ob ich nicht ein Gewerbe anmelden muss. Ich antworte, dass die 20 bis 50€ wirtschaftlich gesehen nicht genug ist um im Falle eines Gewerbes die Mehrkosten für Krankenkasse, Steuerberater etc.... zu decken. Im Allgemeinen also, die 50€ reichen nicht um eine Gewerbe zu tragen. Das reicht dann schon. Obwohl ich dann hier regelmäßig Gewinne mache bin ich noch lange nicht Gewerbe pflichtig. Wohl aber muss ich die 50€ versteuern, falls diese als Nebeneinkünfte nicht im Freibetrag liegen. Gleichwohl kann ich nur mein Webspace als Ausagabe aufführen.

Wer also denkt ein Unternehmer zahlt andere Steuern wie Angestellter hat einen Denkfehler. Unternehmen zahlen, soweit nicht befreit eine Vorsteuer. Ansonsten ist der Gewinn, also die Einnahmen (Auch Umsatz genannt) - Ausgaben = Gewinn sein Verdienst. Entnimmt der Unternehmer sein Verdienst hat er diesen genau so zu versteuern wie ein Angestellter.

Es spielt also gar keine Rolle ob ich 50€ Privat verdiene, oder als Unternehmen. Höchstens wenn ich die Grenze zur Umsatzsteuerpflicht überschreite. Erst dann stünde dem Fiskus mehr von diesen 50€ (Vorsteuer) zu.

Ich selbst würde eine Loseseite erst ab einem Jahresumsatz von mindestens 4.000-5.000€ in ein Gewerbe umwandeln. Zuvor würde ich es unter "Sonstige Einkünfte" eintragen. Und falls die Nachfrage kommt, was es mit diesen Einküften aus sich hat erkläre, wie oben.
 
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Danke für deinen langen Beitrag, cadaro. Ich stimme dir 100 prozentig zu, das die Gewerbepflicht, vom jeweiligen Gewinn des Unternehmen abhängig ist, (ein Unternehmen kann nämlich auch eine Idee von einer oder mehreren Personen sein sowie bei einer Maschinenerfindung). Die Gewerbeanmeldepflicht ist jedoch, jedem Unternehmer selbst überlassen.

Zudem bleibe ich weiterhin der Auffassung eine Gewerbe anzumelden, kann nie schaden.
 
Das bleibt ja jedem selbst überlassen. Es kann sogar, je nach Lage, vom Vorteil sein ein Gewerbe anzumelden. Zum Beispiel unter folgendem Gesichtspunkt:

Du gehst einer regulären Arbeit nach, wo dir im Jahr 4-5.000€ Lohnsteuer fest in der Lohnabrechnung abgezogen werden. Du betreibst neben bei eine Nebenständige gewerbliche Loseseite, die jedoch 1.000€ Verlust gemacht hat. Nun bekommst du von den 4-500€ regulären Arbeit - Lohnsteuer, 1.000€ zurück.

Während wenn im Vergleichs - Beispiel Du Privat eine Loseseite betreibst, dort 1.000€ Verlust machst, du auf dem Verlust sitzen bleibst.

Es hängt also immer davon ab. Je nach dem wie deine Situation ist. Dazu hat man ja quasi einen Steuerberater. Bei mir kostet eine Beratunsstunde 120€. Die kann man natürlich auch im Folgejahr absetzen. Sowohl Privat wie auch gewerblich. Daher lohnt sich eine individuelle Beratung je nach seiner eigenen Situation eigentlich immer.

Ich würde daher sagen, dass man eben nach seinem eigenen Fall entscheiden sollte.


Ich will aber auch noch anmerken, dass man mit einer Loseseite ja auch nicht Waren verkauft, wozu man ja einen Eintrag ins Handelsregister bräuchte usw.... Das erleichtert natürlich das umgehen eines Gewerbes enorm, wie wenn man zum Vergleich ein Onlineshop betreiben würde.
 
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Danke für den Hinweis mit dem Steuerberater. Auch wenn man das Geld nicht absetzen kann, ist es auf jeden Fall wert.:D Mit einem Gewerbe kann man auch minus erwirtschaften und was macht man dann?

Und dann finde ich deine Ansichten über Lose richtig. Lose sind keine Ware sowie Schuhe. Doch was sind sie dann? Sind sie eine Währung oder Wertpapiere?

Ich schrieb vorhin Schlecker und Praktiker waren keine Loseunternehmen. Doch jetzt bin ich mir nicht sicher. Kann ich beim Schlecker mit Losen bezahlen? Vorausgesetzt ist natürlich das es Schlecker gibt und Schlecker kennt Lose. Das soll nur ein Währungsbeispiel sein.

Und es handelt sich hier um eine Losebrowserseite. Ist das Kaufen und das Verspielen von Losen oder Chips (Spielbank) eine Dienstleistung von Wertpapiere?
 
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Ja klar kann man mit einem Gewerbe Minus erwirtschaften. In Deutschland wir die Steuer Personenbezogen erklärt. D.h. du kannst z.B. auch 10 Gewerbe haben, oder als Gesellschaftler (X Teilhaberschaften) haben.

Du kannst also den Verlust von Geschäft 1 mit dem Gewinn von Geschäft 2 verrechnen. Zumindest in der Hinsicht was dein Einkommen angeht. Wie gesagt unser Geschäft hatte 4 Jahre in Folge miese. Ich habe 4 Jahre Steuerrückzahlungen aus dem regulären Einkommen bekommen.
Edit: kleiner Fehler ist mir unterlaufen: Man kann nicht Geschäft 1 mit 2 verrechnen. Sondern den Verlust eines weiteren Geschäftes mit der Steuer des anderen. So war es gemeint.

Ansonsten ist dein Verlust auch dein Verlust. Das interessiert das Finanzamt quasi überhaupt nicht. Aber es kann vom Vorteil sein, wenn man etwas macht und sich nicht sicher ist, ob Gewinn heraus kommt. Und man nebenbei anderweitig Steuern bezahlt hat.

Folgendes Beispiel: Du kaufst eine Wohnung um diese Gewinnbringend zu vermieten. Nun wirst du höchst wahrscheinlich die nächsten 10-20 Jahre keinen Gewinn haben, obwohl du monatlich ordentlich Miete kassierst. Grund ist, dass du monatlich die Hypothek bedienen musst, dazu Zinsen, Instandhaltung, Versicherungen kommen........ Jetzt ist es also von Vorteil wenn man bereits ein andere Einkommen hat, so kann man quasi diese Steuer mit anrechnen.

Mit diesem Trick zahlen Reiche quasi keine oder kaum Steuern. Nehmen wir folgendes an. Am Ende des Jahres steht dein Unternehmen mit 20.000€ im Gewinn. So nun kannst du dir die 20.000€ entnehmen, dann aber musst du die 20.000€ als Einkommen versteuern. Aber du kannst auch 20.000€ in dein Geschäft investieren, dann hast du quasi 0€ verdient. Und somit keine Steuern bezahlt.
Im folgenden Jahr, auf Grund deiner Investitionen verdienst du nun z.B. 25.000€. Jetzt stellt sich die Frage erneut. Nehme ich die 25k und versteuer diese, oder investiere ich diese. Nehmen wir an du investierst. Jetzt verdienst Du 35k und wieder stellt sich die Frage.......

Aus dem Grund gibt es überhaupt eine Umsatzsteuer. Und ja sowas ist völlig legal. Siehe hierzu:
https://youtu.be/_xW89MXjNio

Wenn du dir das Video angesehen hast wirst du verstehen warum Google und Co ständig andere Unternehmen schlucken. Um eben Steuern zu sparen. Besser investieren als zu versteuern.

Im umgekehrten Sinne aber ist alles was du Steuerrechtlich absetzen tust natürlich Firmeneigentum. Nehmen wir also an du schaffst dir einen Firmenwagen. Den setzt du natürlich ab. Irgendwann verkaufst du den Firmenwagen. Dann ist der Verkaufte Firmenwagen nicht mehr dein Geld, sondern deine Einnahme, die Wiederumg zu versteuern wäre. Benutzt du den Firmenwagen auch Privat und bist ehrlich, dann spricht man von einer Entnahme. D.h. auch diese wäre zu versteuern.

D.h. Steuern (mit Ausnahme, Vorsteuer hauptsächlich), sind immer dann zu bezahlen, wenn du eine Entnahmen hast. Das bedeutet, du entnimmst deiner Firma Geld in dem du am Jahresende Gewinn hast.


Das mit der Entnahme ist selbst verständlich auch ein Vorteil für das Finanzamt. Daher ist es auch legal so. Denn folgendes Beispiel sieht man aus Sicht des Fikus:

Fall 1 Unterenehmer verteuert brav:
1. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
2. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
3. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
4. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
5. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
6. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
7. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
8. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
9. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
10. Jahr 5.000€ Gewinn 2.000€ Steuern
Billanz nach 10 Jahren 20.000€ für den Fiskus

Fall 2 Unternehmer entnimmt nichts investiert alles zahlt keine Stuern:
1. Jahr 5.000€ Gewinn 5.000€ investiert 0 Steuern dadurch
2. Jahr 8.000€ Gewinn 8.000€ investiert 0 Steuern dadurch
3. Jahr 10.000€ Gewinn 10.000€ investiert 0 Steuern dadurch
4. Jahr 15.000€ Gewinn 15.000€ investiert 0 Steuern dadurch
5. Jahr 20.000€ Gewinn 20.000€ investiert 0 Steuern dadurch
6. Jahr 30.000€ Gewinn 30.000€ investiert 0 Steuern dadurch
7. Jahr 40.000€ Gewinn 40.000€ investiert 0 Steuern dadurch
8. Jahr 50.000€ Gewinn 50.000€ investiert 0 Steuern dadurch
9. Jahr 70.000€ Gewinn 70.000€ investiert 0 Steuern dadurch
und jetzt kommt das interessante im 10 Jahre entnimmt der Unternehmer sein Gewinn:
10. Jahr 85.000€ Gewinn 37.000€ Steuern
Billanz für den Fiskus nach 10 Jahren: 37.000 Stuern

Daher ist das ganze natürlich sehr wohl im Sinne des Finanzamtes. Wenn wir dieses Beispiel über 50 Jahre betrachten hätte das Finanzamt im Beisiel 2 womöglich Millionen Mehreinnahmen.

Daher um auf die Loseseite zurück zu kommen. Es hängt von deinem Vorhaben ab. Es kann durchaus sehr sinnvoll sein seine Loseseite als Gewerbe zu betreiben.

Ich habe meine Gewerbe qausi imm so aufgebaut. Ich hatte immer einen Job mit den ich meine Brötchen verdiente. So war ich nie auf weitere Einnahmen angeweisen. Folglich konnte ich immer 100% investieren. Und so binnen weniger Jahre immer etwas interessantes aufbauen. Anders ist es aber wenn Du von dem was du dir verdienst leben musst. Dann sieht die Sache ganz anders aus. Und entsprechend anderes Vorgehen wäre dann sinnvoll. Daher komme ich an dieser Stelle nochmal zurück auf die Steuerberatung. Die ist echt sehr sinnvoll.

Letzt endlich was ist schon ein Gewerbe? Du gehst auf Rathaus und meldest es an. Ich denke 5 Minuten 1 Formular, glaube ca. 20 .30€ Gebühr. Für manches braucht man halt auch bestimmte Genehmigungen, Vorassetzungen, Lizenzen Auflagen. Aber ansonsten geht alles seinen Weg. Das Gewerbeamt meldet es dem Finanzamt, der Kammer usw..... Du bekommst dann Post von diesen Stellen. Das Finanzamt will dann einer Erklärung. Die holst Du dir dann vom Steuerberater. Die Gewerkschaft will wissen was du verdienst, um eben einen Betirag zu berechnen usw.... aber im Prinzip ist es nur ein Stück Papier.
 
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Cadaro, also mit dem Fachwissen solltest Du unbedingt sofort als Steuerberater anfangen.
Kannst Dich dann auf alles mit Losen spezialisieren und Du hast auf einen Schlag 300.000 potentielle Kunden.

Das tiefgründige Hintergrundwissen hast Du alles aus diesem YT-Video rausgezogen? Respekt.

Grüsse

MSF
 
[...]Daher um auf die Loseseite zurück zu kommen. Es hängt von deinem Vorhaben ab. Es kann durchaus sehr sinnvoll sein seine Loseseite als Gewerbe zu betreiben.[...]

:roll:

[...]Gewinnerzielungsabsicht besteht, hierbei spielt es keine Rolle ob überhaupt tatsächlich Einnahmen generiert werden.[...]

Das bedeutet, sobald auf einer Loseseite/Webseite in irgendeiner Form Werbung geschaltet wird, die in Euro (oder andere Währungen) vergütet wird (egal ob auf Lead/Sale/TKP/CPC Basis) kann man einem ab dem Zeitpunkt der ersten Einblendung diese Gewinnerzielungsabsicht zurecht unterstellen.

Nun kann man sich in Hinblick auf Lose darüber streiten, da sie ja offiziell keinen Wert haben und es keinen mir bekannten Präzedenzfall gibt. Aber es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit diese im Forum oder auf bestimmten Plattformen gegen Euros zu verkaufen. Somit könnte man theoretisch dies als Argument für eine Gewinnerzielungsabsicht verwenden. Aber wo kein Kläger da kein Richter und somit auch kein Präzedenzfall der darüber Klarheit verschaffen würde...
 
Ein gutes Buch tut es natürlich auch. Das ist nur Steuer-Basiswissen welches in jedem auch nur halbwegs gescheiten Steuer Spar Tipps Buch aufgeschildert wird. Es geht hier nicht darum zu wissen was man alles in welcher Höhe inwieweit absetzen kann. Denn dazu müsste man tatsächlich Berater werden, schon alleine aus dem Grund, weil sich da ständig was ändert.

Es ging mir vereinfacht nur darum zu erklären warum das so ist. Vielleicht habe ich dazu etwas weit ausgeholt. Aber um alles andere hätte es Meinungsbasierte - Diskussionen gegeben, da die meisten mit dieser Materie überhaupt gar nicht in Berührung kommen. Der Großteils der Otto-Normal-Verdiener hat in seinem Leben noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Er Mutmaßt also auf irgendwelchen Paragrafen die er vom Text her versucht runter zu deuten.

Deswegen sind hier viele der Auffassung dass das Fainanzamt oder irgend wer, von mir aus die Staatsanwaltschaft jemanden irgend was unterstellt oder unterstellen könnte. Alleine das zeugt davon dass die Jengien die so etwas behaupten wirklich rein gar keine Praxiserfahrungen haben. Denn das Finanzamt bzw. das Gewerbeamt unterstellt NEIMALS jemanden irgend etwas. Auch dann icht wenn er Werbung auf der Seite hat oder ähnliches. Sondern das Finanzamt geht da ganz anders vor. Es wartet auf deine Erklärung. Diese prüft es und leitet dann ggf. falls ein Verdacht besteht ein Steuerprüfverfahren ein. Das ist ein ordentlicher Verwaltungsakt.

Wer also auch immer behauptet, dass das Finanzamt jemanden vorwirft, dass er mit seiner Loseseite Geld verdient hat so quasi Unrecht. So ein Verwaltungsakt gibt es nicht. Erstmal quasi müsste das FA nachweisen z.B. über eine Anzeige dass überhaupt Geld verdient wird. Im zweiten Fall wieiviel, und erst im dritten Fall wäre das Gewerbeamt zuständig. Der Vorwurf des Vorwurfs ist somit falsch. Im Ablauf funktioniert so etwas ganz anders. Um also an diese Informationen zu kommen muss dann ganze seinen ordentlich Weg durchlaufen. Prüfverfahren, bzw. Aufsichtsbeschwerde. Prüfung. Und dann der juristische Akt. Er mit Rechtskräftigkeit wäre dann der Delikt, soweit der Beschuldigte kein Widerspruch einlegt rechtskräftig. Vorher kann die Behörde gar nicht das Gegenteil behaupten. Es muss dich ja zu diesme Vorfall hören, oder irgend welche Beweise haben, die belegen dass das was du behauptest eben nicht stimmt.

Und schlußendlich, ich gehe davon aus, dass alle Einnahmen angegeben wurden, aber z.B. falsch angegeben wurden, ist ja das FA für die Prüfung verantwortlich. Das Gewerbe selbst kann dann sogar nachgemeldet werden. Auch das ist rechtlich möglich. Was soll also das FA machen? Es stellt fest ich habe alles angegeben, sollte aber ein Gewerbe machen. Dann mahnt es mich an dass ich das naträglich ereldige. U.U. weist es meine Erklärung zurück.
 
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Ich will aber auch noch anmerken, dass man mit einer Loseseite ja auch nicht Waren verkauft, wozu man ja einen Eintrag ins Handelsregister bräuchte usw....

Man benötigt keinen Handelsregistereintrag um Waren zu verkaufen :ugly:.
Lediglich die Unternehmensform bestimmt ob ein HR-Eintrag erforderlich ist bzw. vorgenommen wird, oder eben nicht.

Gruß
LF
 
Ehrlich? Und was ist dann für die Unternehmensform "Kaufleute" vorgesehen? Meines wissens nach braucht jede Kapitalgesellschaft ein HR.

Gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:

jeder gewerbetreibender Kaufmann, bspw. Einzelkaufmann
jede OHG, GmbH und AG, müssen eine Eintragung in das Handelsregister vornehmen.
 
Ehrlich? Und was ist dann für die Unternehmensform "Kaufleute" vorgesehen?
Es gibt keine Unternehmensform "Kaufleute". Vermutlich meinst du "e.K".

Meines wissens nach braucht jede Kapitalgesellschaft ein HR.

Richtig, es braucht aber weder einen Kaufmann noch eine Kapitalgesellschaft um ein Gewerbe anzumelden und darüber Waren zu verkaufen.
Mehr schreibe ich hier erst mal nicht, weil du nicht einmal die Grundlagen kennst und ich keine Lust habe dich hier über diese zu informieren.

Alles Gute
LF
 
Danke für das Beantworten meiner Frage, cadaro. Doch muss ich colspan wiedersprechen, dass ich mich von nun deshalb im falschen Thread befinde. Aber ich möchte keinen Ärger haben, also möge dies mein letzter Beitrag hier sein.

Dann weiß ich auch, dass wir (cadaro und ich) uns einigten, das Lose keine Ware sind. Also spielt es keine Rolle, ob ein Warenunternehmen ein Handelsregistereintrag braucht oder nicht. LordFader, du hast das Thema gewechselt.:ugly:

Ich halte dich cadaro auch für ein Profi auf diesem Gebiet. Doch zum Schutz der Laien hier (Klammadmin und Losegroupadim) ihr könnt auch gerne hier reinschreiben. Doch für eure Fragen gibt es tatsächlich die PN!
 
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