Gewerbepflicht bei Loseseite?

lol @ kaleido, dann empfiehlst du sicher auch Fahrräder zu klauen, da ist die Aufklärungsquote auch sehr gering?!

ganz ehrlich - Kleinstgewerbe hast du auch Freibeträge und zahlst eh kaum Steuern - und die paar Zeilen Mehraufwand bei der Steuererklärung sind kein Problem. Unwisseheit schützt vor Strafe nicht - genausowenig das Argument die lassen kleine Fälle eher ziehen. Erwischt es dich doch ist die Strafe und damit die Verhältnismäßigkeit sicher nicht gegeben. Vorbestraft wegen einer Loseseite, das würde ich niemals riskieren. JEDE Gewinnabsicht oder gar regelmäßig wiederkehrende Einnahme ist als Gewerbe anzumelden, auch wenn du regelmäßig deine gebrauchten Klammotten auf Ebay verkaufst kann dir das zum Verhängniss werden!
 
lol @ kaleido, dann empfiehlst du sicher auch Fahrräder zu klauen, da ist die Aufklärungsquote auch sehr gering?!

Das kann man gar nicht miteinander vergleichen.

ganz ehrlich - Kleinstgewerbe hast du auch Freibeträge und zahlst eh kaum Steuern - und die paar Zeilen Mehraufwand bei der Steuererklärung sind kein Problem. Unwisseheit schützt vor Strafe nicht - genausowenig das Argument die lassen kleine Fälle eher ziehen. Erwischt es dich doch ist die Strafe und damit die Verhältnismäßigkeit sicher nicht gegeben. Vorbestraft wegen einer Loseseite, das würde ich niemals riskieren. JEDE Gewinnabsicht oder gar regelmäßig wiederkehrende Einnahme ist als Gewerbe anzumelden, auch wenn du regelmäßig deine gebrauchten Klammotten auf Ebay verkaufst kann dir das zum Verhängniss werden!

Die Frage ist ja, ob das Finanzamt dir eine auf die Dauer ausgelegte Gewinnabsicht beweisen kann.
Das wird man aber in den wenigsten Fällen können nehm ich an.

Finanzämter arbeiten heute nach dem Kostenprinzip. Ein Finanzverfahren wird nur bei bestimmten Summen überhaupt eingeleitet nehme ich an. Wenn du wegen 10 Euro versteuerbares Einkommen pro Monat, wovon noch 5 Euro für den Webspace ausgegeben werden ein Finanzsverfahren einleitest, ist der Effekt für dieses Verfahren recht gering. Zumal der Prozess ja auch verloren werden kann und das hat negative Effekte für den Träger. Das kostet einfach zu viel als das es einbringt.

Rechtlich kann man vieles regeln aber ob sich das im Einzelfall auch umsetzen lässt, trotz Gesetzesgrundlage, sei mal dahingestellt.

Ein Loseseitenbetreiber (Ausnahme Loseverkaufsseiten) sollte es gelassen sehen. Das Finanzamt hätte in den letzten 15 Jahren klamm ja Finanzsverfahren gegen Loseseitenbetreiber eröffnen können. Ich denke davon hat es aufgrund von Bagatellregelungen und Internas sicher kein Anspruch von gemacht. Einige Gesetze können eben nicht oder nicht mehr angewendet werden in der Praxis.

Im Wesentlichen soll eine Abschreckung durchgesetzt werden und die Realität heutzutage sieht so aus, dass sich das Finanzamt auf Stichproben beschränkt und diesen (Überraschungs-)Effekt dann nutzt, um damit andere Bürger durch Abschreckung zur freiwilligen Angabe von solchen Minisummen bewegt. Also ich würde als Seitenbetreiber es darauf ankommen lassen und kein Gewerbe anmelden. Es sei denn die Summen bewegen sich bei über 100 Euro oder so im Monat (nach Abzug aller Kosten).
 
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Besteht denn die Pflicht der Anmeldung eines Gewerbes bei einfachen Usern die ein paar Mrd. Lose im Jahr verkaufen?
 
Für mich ist Loseseite nicht gleich Loseseite.

Bsp. Ich weiß, dass derzeit Lose für eine Loseseite gesucht werden. (Beitrag Lose für klamm wer will oder nicht.)

Das hat zur Folge, dass es nun bezüglich diesem Beitrag Fürsprecher und Gegner für das Vehalten von daric gibt und das kann die Entscheidung, ob man seine Loseseite anmeldet, beeinflussen. (negativ oder positiv für das Gewerbe).

Die Rechtslage (was viel oben steht) kann für mich das Denken nicht übernehmen. Eigenständigkeit ist hier für mich gefragt.
 
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Für mich ist Loseseite nicht gleich Loseseite.
Hmm, für mich schon.

Das hat zur Folge, dass es nun bezüglich diesem Beitrag Fürsprecher und Gegner für das Vehalten von daric gibt...
Wer ist daric und was hat er getan?
...und das kann die Entscheidung, ob man seine Loseseite anmeldet, beeinflussen. (negativ oder positiv für das Gewerbe).
Wenn man wüsste was er hat getan
Die Rechtslage (was viel oben steht) kann für mich das Denken nicht übernehmen.
Nein kann sie nicht, wieso sollte sie auch?

Und was hat das alles mit dem Thema zu tun?
Daher schrieb ich:
:think:

Marann du bist im falschen Thread!
 
Mir ist bewusst, dass wir andere Ansichten teilen, bzgl. der Gewerbeanmeldepflicht gegenüber Loseseiten. Aber hier geht es, um die Anmeldung von einer Losebrowsergameseite, wenn ich das richtig verstehe. (Bitte Einwände bringen, wenn ich falsch liege in meiner Vermutung über das zukünftige Unternehmen.)

Und das heißt wiederum, dass ich mit dir Zeldafreak gerne rede. (Denn du bist Gegensatz zu colspan in der Lage auf so ein Thema vernünftig zu antworten.)

Zudem kam es auf, ob eine Gewerbeanmeldepflicht gegenüber Schlecker und Praktiker besteht. (Mir ist auch bewusst, dass diese Beispiele keine Loseunternehmen sind.) Aber ich möchte dennoch jetzt gerne meinen Senf dazu geben. Und mein "Senf" dazu ist es, dass die keine Gewerbeanmeldepflicht unterliegen, da sie keine Firmen sind.

Aber ein Gewerbe anzumelden, ist immer gut. Dann gibt es keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf einen vernünftigen Beitrag kann ich auch vernünftig antworten.. Du schreibst allerdings nur Müll.

Du schreibst gegenüber Praktiker und Schlecker muss man kein Gewerbe anmelden..
Ließ den Satz nochmal durch

Dann schreibst du Praktiker und Schlecker unterliegen keiner Gewerbepflicht weil sie keine Unternehmen sind. Was soll das?

Wie soll man auf sowas vernünftig antworten..

Aber egal jetzt zurück zum Thema
 
Ich stimme dir jetzt in allem zu, weil ich kenne das Wort nicht "Gewerbeplicht."
Was ist eine Gewerbepflicht?
 
Ich stimme dir jetzt in allem zu, weil ich kenne das Wort nicht "Gewerbeplicht."
Was ist eine Gewerbepflicht?

Ich frag mich, warum man soviel Mist schreibt, wenn man doch überhaupt gar nie nich keine Ahnung davon hat?

Ich seh schon irgendwem beim Finanzamt sitzen "Aber da hat doch im Klammforum wer geschrieben..."
 
Ich frag mich, warum man soviel Mist schreibt, wenn man doch überhaupt gar nie nich keine Ahnung davon hat?

Ich seh schon irgendwem beim Finanzamt sitzen "Aber da hat doch im Klammforum wer geschrieben..."

Ihr habt meine Beiträge falsch verstanden. Ich informiere nicht mit meinen Beiträgen colspan oder dich wusseler, sondern Zeldafreak, (derjenige, der unser Wissen will.)

Mir ist es vollkommen egal, ob ihr mich versteht. Wenn ihr von mir was wissen wollt, helfe ich euch gerne per PN weiter.
 
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[...] dass die keine Gewerbeanmeldepflicht unterliegen, da sie keine Firmen sind.[...]

Das ist kein relevanter Faktor der für eine Gewerbeanmeldung wichtig ist :roll: Im Hinblick auf Internetseiten ist es wichtig ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, hierbei spielt es keine Rolle ob überhaupt tatsächlich Einnahmen generiert werden.

Das bedeutet, sobald auf einer Loseseite/Webseite in irgendeiner Form Werbung geschaltet wird, die in Euro (oder andere Währungen) vergütet wird (egal ob auf Lead/Sale/TKP/CPC Basis) kann man einem ab dem Zeitpunkt der ersten Einblendung diese Gewinnerzielungsabsicht zurecht unterstellen.

Nun kann man sich in Hinblick auf Lose darüber streiten, da sie ja offiziell keinen Wert haben und es keinen mir bekannten Präzedenzfall gibt. Aber es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit diese im Forum oder auf bestimmten Plattformen gegen Euros zu verkaufen. Somit könnte man theoretisch dies als Argument für eine Gewinnerzielungsabsicht verwenden. Aber wo kein Kläger da kein Richter und somit auch kein Präzedenzfall der darüber Klarheit verschaffen würde...
 
Zudem kam es auf, ob eine Gewerbeanmeldepflicht gegenüber Schlecker und Praktiker besteht. (Mir ist auch bewusst, dass diese Beispiele keine Loseunternehmen sind.) Aber ich möchte dennoch jetzt gerne meinen Senf dazu geben. Und mein "Senf" dazu ist es, dass die keine Gewerbeanmeldepflicht unterliegen, da sie keine Firmen sind.

Aber ein Gewerbe anzumelden, ist immer gut. Dann gibt es keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.

Du bist ja der absolute Knaller!
Wenn eine Gewinnabsicht besteht ist ein Gewerbe anzumelden, fertig <- was ist daran so schwer zu verstehen?
Diskussion beendet.
Und sonst bewegt man sich halt im Graubereich, wie vermutlich 95% der Klammteufel, mit entsprechenden Risiken.
 
Wir teilen auch unterschiedliche Ansichten, für das Suchen von Losen für klamm. Grund: Du glaubst Gegensatz zu mir, dass hilft klamm nicht.

Aber dennoch schreibe hier gerne ins Forum. Denn, hier benötigt jemand meine Hilfe.
 
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Wir teilen auch unterschiedliche Ansichten, für das Suchen von Losen für klamm. Grund: Du glaubst gegensatz zu mir, dass hilft klamm nicht.

Du suchst Lose für Klamm? Wir sprechen offensichtlich eine unterschiedliche Sprache.
Das ist nicht schlimm, aber ich möchte gerade keine neue lernen.

To Topic: Wenn man nur Klammlose vermehrt, sie also nie zu Geld macht - hier wäre ich mir z.B. nicht so sicher ob ein Gewerbe nötig ist.
In jedem anderen Fall, also mit Gewinnabsicht in Euros, ist ein Gewerbe anzumelden.
 
Nein, ich beschütze jemand vor colspan, der es in anderem Beitrag getan hat.

Aber vielleicht sind die Worte "unvernünftig" gegenüber den klamm-Moderator tatsächlich zu hart. Doch wie soll ich beschreiben, dass er mir einen Hinweis zugesandt hat?

Ach, jetzt habe ich es. Er ist "meinungslos." Der Grund des Hinweises wird mir (selbst durch Nachfragen in der Moderatorensprechstunde) logischerweise von ihm verheimlicht.
 
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