AEV-Panther
Losesammler
- 5 Mai 2006
- 4.049
- 394
lol @ kaleido, dann empfiehlst du sicher auch Fahrräder zu klauen, da ist die Aufklärungsquote auch sehr gering?!
ganz ehrlich - Kleinstgewerbe hast du auch Freibeträge und zahlst eh kaum Steuern - und die paar Zeilen Mehraufwand bei der Steuererklärung sind kein Problem. Unwisseheit schützt vor Strafe nicht - genausowenig das Argument die lassen kleine Fälle eher ziehen. Erwischt es dich doch ist die Strafe und damit die Verhältnismäßigkeit sicher nicht gegeben. Vorbestraft wegen einer Loseseite, das würde ich niemals riskieren. JEDE Gewinnabsicht oder gar regelmäßig wiederkehrende Einnahme ist als Gewerbe anzumelden, auch wenn du regelmäßig deine gebrauchten Klammotten auf Ebay verkaufst kann dir das zum Verhängniss werden!
ganz ehrlich - Kleinstgewerbe hast du auch Freibeträge und zahlst eh kaum Steuern - und die paar Zeilen Mehraufwand bei der Steuererklärung sind kein Problem. Unwisseheit schützt vor Strafe nicht - genausowenig das Argument die lassen kleine Fälle eher ziehen. Erwischt es dich doch ist die Strafe und damit die Verhältnismäßigkeit sicher nicht gegeben. Vorbestraft wegen einer Loseseite, das würde ich niemals riskieren. JEDE Gewinnabsicht oder gar regelmäßig wiederkehrende Einnahme ist als Gewerbe anzumelden, auch wenn du regelmäßig deine gebrauchten Klammotten auf Ebay verkaufst kann dir das zum Verhängniss werden!
