Frage zur "Abtretung von Forderungen"

SuperManMails

Computer-Troll
ID: 195607
L
24 April 2006
438
29
Also ...

Das man seine Forderungen gegen eine Person/Unternehmen abtreten kann, ist mir bewusst. (An sich ist Inkasso Ja nichts anderes)

Nun meine Frage kann ich das auch als PrivatPerson?

Genaues Beispiel:

Ein User von mir hat Probleme mit einem Anbieter (Auszahlung) - Er möchte gerne den Weh des Mahnverfahrens gehen. Allerdings ist der User - Arbeistlos - also achtet und freut sich über Jeden €uro ...

Lange Rede kurzer Sinn - Er hat Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben ...

Ich habe auch Probleme mit der Auszahlung bei dem Anbieter ... und ich werde einen Mahnbescheid versenden! Nur möchte ich auch dem User von mir gleich helfen ... seine Vorderung übernehmen - zusammen "Einklagen"

So würde ich die Kosten halt tragen und er bleibt auch im Negativ-Fall auf keinen Kosten sitzen.

Sollte dies möglich sein - reicht die eine normale Schriftliche Erklärung aus + Screens unter Zeugen? Oder greifen da bestimmte Vorschriften?

Angenommen ich finde da Gefallen dran, und mache sowas öfters, muss ich dafür etwas anmelden? Inkasso oder was auch immer?

Ich will damit keinen Gewinn erziehlen!
Also ist die Summe eingefodert habe ich meine Kosten eh wieder rein und der User von mir bekommt das komplette Geld seiner Auszahlung.

Weil langsamm ist es denke etwas zuviel was einfach so durchgeht ...

PS: Ich bekomme täglich mind. 3 Mails wo User fragen was man machen könnte, ohne das Risiko einzugehen auf Kosten sitzen zu bleiben ...

Und da fällt mir nur der Weg ein ;)

Und Ja ich bin mir bewusst das ich auf den Kosten sitzen bleiben kann. Das hält sich aber in Grenzen und ist es mir ehrlich gesagt sogar wert! Mit EV wird es schwer irgendwas hochzuziehen ... :ugly:
 
Die Abtretung gemäß § 398 BGB (Zession) ermöglicht es einem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Person zu übertragen. Eine rechtswirksame Abtretung setzt einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Abtretenden (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar) voraus. Dieser Vertrag kann mündlich und formlos geschlossen werden. Die Abtretung bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Schuldners, sofern nicht zwischen Schuldner und Gläubiger etwas anderes vereinbart wurde (zum Beispiel Abtretungsverbot). Zur Abtretung geeignete Forderungen müssen nicht unbedingt bereits bestehen. Auch künftige Forderungen lassen sich abtreten, wenn Sie zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ausreichend bestimmbar sind.

Quelle Link


dazu noch
§ 398
Abtretung

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

spricht also nichts dagegen das zu tun ;)
 
Eine Abtretung muss dem Schuldner schriftlich mitgeteilt werden.
Irgendwelche Einspruchmöglichkeiten hat er nicht.

Das war es eigentlich schon, selbstverständlich kann er dir die Forderung auch als Privatperson abtreten.

Gerade bei Forderungen gegen Paiddienste bietet sich so etwas an. Ein Mahnbescheid über 5 Euro kostet das gleiche wie einer über 50 Euro.
 
Erstmal Danke euch beiden ;)

Nur noch eine Frage eMail + Empfangsbestätigung zähl sicher immer noch nicht als schriftlich oder?

Die schriftliche Mitteilung per Post, empfiehlt sich sicher eine Empfangs- bzw. Zustellungsbestätigung ...

@thought

Warum sollte ich es unterlassen das öfters zu machen?
(Hast du editiert oder ich Hallos? .. lach)
 
SuperManMails schrieb:
@thought

Warum sollte ich es unterlassen das öfters zu machen?

Naja, sehen wir mal den Extremfall auf dich zukommen.. wenn sich das rumspricht, dass du die Forderungen übernimmst und im Falle das nichts zu holen ist, alle Kosten selbst trägst...
da sehe ich direkt eine ganze Lemminghorde auf dich zukommen ;) plötzlich wollen alle ihre Forderungen durchsetzen, weil es einem ja nichts kostet.. der liebe Superman übernimmt es ja.
Klar, ist nicht die Welt, aber wird sich wohl auch läppern bei der Menge an zahlungsunwilligen Diensten.
Aber das musst du selbst entscheiden, ob dir der 'Spaß' das wert ist ;)

(Hast du editiert oder ich Hallos? .. lach)
hatte ich editiert ;) schon richtig gesehen


edit: (ganz offiziell *g*) ... falls du dich mit dem Gedanken des Inkassounternehmen rumschlägst.. Google sei Dank, hier mal ein kleiner Auszug was alles wichtig ist Link


Die schriftliche Mitteilung per Post, empfiehlt sich sicher eine Empfangs- bzw. Zustellungsbestätigung ...

sicher ist sicher, ich würde persönlich diese Form des Schriftverkehrs vorziehen.
 
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