Frage bezüglich Losehandel und Steuer

Zocker4Life

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10 Juni 2006
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Ich würde gerne wissen ob es irgendwie möglich ist,
Lose von privat zu kaufen und dann ja meist an privat zu verkaufen, aber dass die Differenzbesteurung angewendet werden kann, oder sonst was?
Edit: Hab eben gelesen dass dies nur bei beweglichen körperlichen Gegenständen geht.
Sind Lose Gebrauchtwaren? Ich glaube aber nicht.
Lose sind ja keine Dienstleistung, sondern virtuelle Waren, Internetwährung.
Es kann ja nicht sein das hier im Forum Lose zu 28 Cent ankaufen und für 29 Cent verkaufen, viele werden es schwarz machen, ohne ein Gewerbe zu haben.

Ein Fall ist dass eine Firma für 30 Cent von Privat Lose einkauft und für 34 Cent verkauft, aber auch 19% zahlen muss.
Wie kann das gehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
soweit ich weiß wird es mit der Differenzbesteurung gemacht, hatte glaub mal biehl im losepreisthread gesagt

Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamtem gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.

Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt. Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, bei Ärtzen oder anderen Berufsgruppen die nicht der Umsatzsteuer unterliegen der Fall. Ein Widerverkäufer ist ein Unternehmer der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.

Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufpreis der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.

Da stellt sich noch die Frage ob Lose gebrauchte Waren sind und ob diese bewegliche und körperliche Gegenstände sind, dann wüsste ich Bescheid.
 
Das ist doch nur die Umsatzsteuer..
Die ist beim Kauf Privat/Privat überhaupt nicht zu beachten...
Versteuern musst du jedoch den Gewinn von dem in dem Beispiel hier 1 cent pro Mio als Einnahme/Gewinn/ vlt. sogar Spekulationssteuer :mrgreen:...
Das hat dann nichts mit beweglichen Gütern zu tun
 
Das ist doch nur die Umsatzsteuer..
Die ist beim Kauf Privat/Privat überhaupt nicht zu beachten...
Versteuern musst du jedoch den Gewinn von dem in dem Beispiel hier 1 cent pro Mio als Einnahme/Gewinn/ vlt. sogar Spekulationssteuer :mrgreen:...
Das hat dann nichts mit beweglichen Gütern zu tun

Ja mir gehts ja um die 19%.
Beim Kauf erhalte ich sowieso keine Vorsteuer, da es ja fast nur private Verkäufer gibt, bzw. viele.
Beim Verkaufspreis gehen ja 19% weg, was natürlich bedeutet das ich immer viel zu viel aufschlagen muss und es sich kaum rentiert.
Oder ist es möglich dass nur die Differenz EK-VK mit 19% berechnet wird?
 
also die Differenzbesteuerung darf bei Losen nicht angewandt werden, hab mich erkundigt und mir wurde das so von einem erfahrenen Mann zugesagt. Eben wegen der Sache dass es keine bewegliche Güter gibt.

Welcher gewerbliche Verkäufer kann denn mit einer 1 Cent Differenz zw. Kauf und Verkauf handeln?
 
also die Differenzbesteuerung darf bei Losen nicht angewandt werden, hab mich erkundigt und mir wurde das so von einem erfahrenen Mann zugesagt. Eben wegen der Sache dass es keine bewegliche Güter gibt.

Welcher gewerbliche Verkäufer kann denn mit einer 1 Cent Differenz zw. Kauf und Verkauf handeln?

Genau, die kann hier nicht angewendet werden, aber um es zu korrigieren:

weil Lose keine beweglichen Güter sind! Es gibt natürlich bewegliche Güter ;)

Außerdem, kann jeder mt 1 Cent differenz handeln, nur wird mancheiner natürlich ein verlust machen, wenn er es korrekt versteuert.

zudem gibt es ja auch gewerbliche, die unter §19 fallen und keine USt abführen müssen. Die können das natürlich ohne einen Verlust zu machen.
 
Was ist denn damit?
https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=2058498&postcount=14

Du schreibst, dass du eine Ust-Id nr. hast.

Führst du hierfür 19 % ab?

Dann musst du dies auch für deine Loseverkäufe tun, denn umsatzsteuerlich gibt es nur einen Unternehmer in deiner Person.

Soweit du Lose An- und verkaufst, kommt Differenzbesteuerung in Betracht, das heißt, du kaufst von Privat (dürfte der Regelfall sein) Lose an, dann ist nur deine Marge (was du aufschlägst) umsatzsteuerpflichtig, siehe § 25 a UStG, allerdings mit den entsprechenden Nachweisen aus dem Abs.6:



Das muss dann für jeden einzelnen Loseverkaufs-Vorgang nachvollziehbar sein...

Wenn nicht - alle Einnahmen 19 %

Das Gegenteil...wäre klasse so.
 
Fakt ist, lose sind keine beweglichen Wirtschaftsgüter und daher komt 25a nicht zur Anwendung, mag sein, dass man bei irgend einem Finanzamt ne andre Auskunft bekommt, aber das wäre falsch, sowas sollte man sich dann schriftlich geben lassen, damit man was in der Hand hat.

Eventuell wird es von denen auch anders ausgelegt, weil sowas vorher sicherlich nciht bedacht wurde (also sowas wie Klammlose)....
 
Also nach etwas googlen habe ich im Wiki folgendes gefunden:

Bewegliche Güter DDC-Icon , Fahrniß, fahrende Habe, Mobilien, Meublen, L. Mobilia, Fr. Meubles, werden denen liegenden Gründen oder unbeweglichen Gütern entgegengesetzt; und darunter eigentlich alle diejenigen Dinge und Sachen verstanden, welche sich ohne Schaden von einem Orte zum andern bewegen und fortschaffen laßen

Und das geht mit Losen leider nicht.

Im Zweifel steht noch ein anderes Kontra. Die Lose wurden beim drucken noch nicht besteuert, sodass

Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamtem gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.

dieser Fall nicht eingetroffen sein kann.
 
Das beste Beispiel sind aber Wertpapiere.
Aktien sind eigentlich auch viele Papierblätter.(Aus kosten Gründen häufiger in Digitalerform :LOL: )
Die werden auch nicht beim Handel mit einer Mwst. belastet.
Dafür gibts die "Spekulationssteuer".
 
Was möchtest du uns mit deiner Aussage sagen!?

Die Umsätze mit Wertpapiere sind nach §4 steuerbefreit, aber da steht nix von Losen ;)


Was soll die Spekulationssteuer bitte sein??

Bei Aktien fällt, sofern die Aktien binnen eines Jahres nach Kauf (wurde die Dauer geändert? hmm, k.a.) verkauft werden auf den Gewinn die Einkommensteuer an... Einkommensteuer= Spekulationssteuer? hmm ich glaube kaum....
 
Was möchtest du uns mit deiner Aussage sagen!?

Die Umsätze mit Wertpapiere sind nach §4 steuerbefreit, aber da steht nix von Losen ;)


Was soll die Spekulationssteuer bitte sein??

Bei Aktien fällt, sofern die Aktien binnen eines Jahres nach Kauf (wurde die Dauer geändert? hmm, k.a.) verkauft werden auf den Gewinn die Einkommensteuer an... Einkommensteuer= Spekulationssteuer? hmm ich glaube kaum....

"In Deutschland unterliegen auch Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Obwohl umgangssprachlich von einer Spekulationssteuer gesprochen wird, handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern um die Einkommensteuer, die für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zu entrichten ist. Die privaten Spekulationsgewinne rechnen zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Einkommensteuergesetz und beziehen sich somit auch auf Gewinne, die im Ausland erzielt wurden." Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationssteuer

Ich meine damit das der Loseverkauf unter eine Spekualtion einzustuffen ist bzw. damit nur unter der Einkommssteuer abzurechnen sein kann.
 
Ob einkommensteuer auf etwas anfällt hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, fallen unter umstänen auch USt an (wenn man USt-Pflichtig ist).

Die USt ist eine eigenständige Steuer und hat nichts mit anderen zu tun, das einzige wo man sagen kann, es fällt keine USt an, ist die Grunderwerbsteuer. Da ist es tatsächlich so, weil diese erhoben wird, wird keine USt erhoben.

Außerdem wären Lose nicht Grundsätzlich unter Spekulation einzustufen, da viele die Lose durch ihre Loseseiten einnehmen.

Wie schon gesagt bei Aktien fällt keine USt an, weil es in §4 UStG (Steuerfreie Umsätze) aufgelistet ist.

Dine Annahme ist also föllig Falsch.

Bestimmte Einnahmen können somit mit USt, GewSt und Einkommensteuer belastet sein (bevor jemand schlaumeiert, jaja, das nicht 100% richtig, nur ansatzweise)
 
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erbringt. Sie ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und Steuerpflichtiger (wirtschaftlich Belasteter) nicht identisch sind.

Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. darin enthaltene Umsatzsteuer.

Im deutschen Sprachgebrauch – ausgenommen in der Schweiz – wird seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Dies folgt aus der Tatsache, dass das Umsatzsteuersystem in jenem Jahr auf ein Allphasennetto-System mit Vorsteuerabzug umgestellt wurde und somit nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet wird. Bezahlen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe jedoch dennoch der Endverbraucher.


Die beudeutet im Klartext. Du musst beim Verkauf von Losen, sofern du Steuerpflichtig bist Umsatzsteuer in voll Höhe abführen. Wenn du Steuerpflichtig bist, musst du auch die Mwst auf der Rechnung ausweiesen. Die Steuer bezahlst also nicht du sondern der Käufer. Du musst sie aber abführen.

Die Annahme dass eine UMST Pflichtig ist ist so zu sagen falsch. Denn die UMST zahlt im Endeffekt der Kunde (Käufer, etc..). Die Annahme der UMST Pflicht ist also richtig zu verstehen, mit der Plicht die vom Käufer bezahlte Umsatzsteuer an das FA abzuführen.

Aus diesem Grund kann die Seteuer verrechnet werden, wenn schonmal ein und selbige Leistung besteuert wurde.

Auch regelt das gesetz, dass beim Preis angegeben werden muss, ob dieser inklusive oder zzgl. Steuer zu sehen ist.

Den aus Sicht des Staates verkaufst du 1 Mio Lose für 33 Cent inklusive MWST oder zuzüglich MWST. Wenn du die zuzüglich Steuer verkaufst bedeutet dies, + 6 cent also 39 Cent müsstest du abkassieren. Die 6 Cent hast aber du nicht wirklich aus deiner Tasche bezahlt sondern der Käufer. Du bist nur verplichtet die 6 Cent abzukassieren. Du kannst auch deinen Preis inklusive Steuer angeben. Das bedeutet dann aber nicht, dass du im Endeffekt für 0,33 zu deinen Gunsten verkaufst, sondern dass du zu Gunsten deiner und des Staates zu 0,33 verkaufst.

Diese Ansicht macht das ganze verständlicher.

Und dann ist noch zu sehen, dass der Bedarf (Beispielweise Webserver, Domain, Telefonkosten Werbungskosten) etc... Sowieso wieder abgesetzt werdenk können. Aber das ist schon wieder ein anderes Kapitel.
 
Die Annahme dass eine UMST Pflichtig ist ist so zu sagen falsch. Denn die UMST zahlt im Endeffekt der Kunde (Käufer, etc..). Die Annahme der UMST Pflicht ist also richtig zu verstehen, mit der Plicht die vom Käufer bezahlte Umsatzsteuer an das FA abzuführen.


Denke das beziehst auf mein post oder? ich sagte ja niiht, dass die UMST Pflichtig ist. Ich sagte das der Unternehmer es ist, wenn er nicht gerade steuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze tätigt, oder nach §19 Kleinunternehmer ist. Das hat ncihts damit zu tun wer die Steuer zu Tragen oder abzuführen hat.

P.S: D.h. USt nicht UMST ;)
 
Nönö war nichts gegen dich, sondern allgemein gereichtet. Dein Post ist schon stimmig, wenn du mich frägst.
 
Und wie sieht es aus, wenn ich als Privatmensch 500 Mio Lose kaufe (über LoseAgent oder ähnliche Seiten) und nach einem Jahr 1 Milliarde Lose (wieder über LoseAgent oder ähnliche Seiten) zu Geld mache?

Einfach in der Steuererklärung unter "Sonstige Einnahmen" angeben oder wie ist das geregelt? Und sollte es so sein, kann man dann Verkaufspreis - Einkaufspreis eintragen oder muss man den Verkaufspreis angeben?
 
Wenn du mich frägst ist dies eine graue Zone. Allerding wer will dir wegen 500 Mio gewerbliches Handeln unterstellen? :LOL: Meines wissens nach gibt es keine Gewerbepflicht im Sinne das ein Mensch Gewerbe melden muss, sonder ist handeln ohne Gewerbeschein eine Straftat. Aber wegen 500 Mio von Privat zu Privat kann dir nicht gleich einer gewerbliches Handeln vorwerfen. Wenn ich meine Socken bei Ebay verkaufe, habe ich deshalb nicht gleich zwangsläuifig Gewinnabsichten.

Ja es gibt aber die Steuerpflicht. Das bedeuet, wenn du die 500 Mio (in Euro) auf deine Einnahmen deines Lohnsteuerausgleichs schreibst bist du sehr richtig, denn da kann dir keiner eine Stuerhinterziehung zur Last legen, da du ja den Zugewinn angibst.

Unter der eigenen Gewerbepflicht versteht man, dass wenn du Gewinnabsicht hast, die als gwerblich angesehen ist. Kurz wenn du was machst, was dir Gewinn bringen soll musst du das unter einem Gewerbe machen.

Jetzt kann aber sein, dass du Dinge machst, unter denen du keinen Gewinn erzielen möchtest. Beispielweise du baust ein Popup zu refinanziereung deiner HP ein. Aus Zufall berichtet das Fernsehen von deiner Webseite und ohne, dass du es beabsichtigt hast überennen 10 Mio Besucher dein Content. Dadurch speilst du 5000€ ein. Nun, die gehören auf die Steuererklärung. Du hast ja nich gewerblich gehandelt.

Wikipedia sagt dazu

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Wie du siehst sind alle 4 Fälle variabel

- wirtschaftliche Tätigkeit
- eigene Rechnung
- eigene Verantwortung
- auf Dauer

Aber alle 4 sind gebunden an die Gewinnabsicht das "mit" ist der entscheidende Kanckpunkt im Text.

Um es grob zu sagen, wenn du deine Steuern bezahlst, und keine Gewinnabsicht hattes, wirst du dich in meinen Augen auch nicht strafbar machen, wenn du das auf den Steuerausgleich schreibst. Da gehört es auch in meinen Augen hin.

P.s.

Auch in der Gesetzlichen Lage:
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

ist die Vorraussetzung:

zum Zwecke der Gewinnerzielung

klar zu erkennen. Steht auf Wikipedia nocht etwas tiefer.
 
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