Reddogg
Well-known member
- 4 Mai 2006
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Darf ich dazu ein paar Fragen stellen?
Wer wird denn "bevorteilt" bei dem Einreichen eines Asylantrags, wozu jeder das Recht auf der Welt hat, da es ein unveräusserliches Menschenrecht ist. Jenes was wir in internationalen Verträgen/Gesetzen auch unterschrieben und ratifiziert haben.
Und dann noch eine weiterführende Frage, dürfen Entwicklungsländer die Ausbeutung ihrer Länder, Einwohner etc. uns auch in Rechnung stellen? Z.B. die Abzweigung von Trinkwasser, damit wir in tollen Flaschen schönes Wasser erhalten, während die Einwohner jener Länder vom Trinkwasser abgeschnitten werden? Die z.T. menschenverachtenden Produktions- und Rohstoffprozesse, siehe Blutdiamten, Kleidungsproduktion.
Wenn Du dazu auch Deine Stimme erhebst dann ist ja gut, nur meist will man ja davon nichts hören. Ebenso zu den Verursachern der Kriege und des Elends.
Und nein ich bin dagegen das die Leute in der allerletzten Not auch noch zur Kasse gebeten werden, wo ihnen durch Gesetze die Arbeit zu Beginn verweigert wird. Am Anfang komplett, später die Vorrangprüfung gilt und erst glaub ab 18 Monaten Aufenthalt diese letzte Hürde fällt.
Wer wird denn "bevorteilt" bei dem Einreichen eines Asylantrags, wozu jeder das Recht auf der Welt hat, da es ein unveräusserliches Menschenrecht ist. Jenes was wir in internationalen Verträgen/Gesetzen auch unterschrieben und ratifiziert haben.
Und dann noch eine weiterführende Frage, dürfen Entwicklungsländer die Ausbeutung ihrer Länder, Einwohner etc. uns auch in Rechnung stellen? Z.B. die Abzweigung von Trinkwasser, damit wir in tollen Flaschen schönes Wasser erhalten, während die Einwohner jener Länder vom Trinkwasser abgeschnitten werden? Die z.T. menschenverachtenden Produktions- und Rohstoffprozesse, siehe Blutdiamten, Kleidungsproduktion.
Wenn Du dazu auch Deine Stimme erhebst dann ist ja gut, nur meist will man ja davon nichts hören. Ebenso zu den Verursachern der Kriege und des Elends.
Und nein ich bin dagegen das die Leute in der allerletzten Not auch noch zur Kasse gebeten werden, wo ihnen durch Gesetze die Arbeit zu Beginn verweigert wird. Am Anfang komplett, später die Vorrangprüfung gilt und erst glaub ab 18 Monaten Aufenthalt diese letzte Hürde fällt.
