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Schreibt der Kölner-Stadtanzeiger. Der schreibt auchIn welcher News oder Quelle stand denn was von Knutschen ? Also ich hab bis jetzt nur vom Flirten gelesen und das macht selbst eine anständig Erzogene wohl ohne gleich eine Schlampe zu sein ^^
Die Gerüchteküche prodelt also.Die 14-jährige Schwester von Charlotte M. soll sich gleichzeitig mit einer anderen Urlaubsbekanntschaft auf dem Balkon des Zimmers vergnügt haben. Und dann war da offenbar noch ein drittes Mädchen im Zimmer. Der genaue Hergang ist unklar. Jedenfalls ging die Mutter der Britin am nächsten Morgen zur Polizei und erstattete Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter.
Ich finde es aber auch interessant, welche Doppelmoral vorherrscht: Sobald einer des sexuellen Mißbrauchs von Kindern verdächtigt wird heißt es "Schwanz ab" und denen geht's im Knast doch viel zu gut. Und nun...![]()
Ich finde es aber auch interessant, welche Doppelmoral vorherrscht: Sobald einer des sexuellen Mißbrauchs von Kindern verdächtigt wird heißt es "Schwanz ab" und denen geht's im Knast doch viel zu gut. Und nun...![]()
In deinem "ausführlichem" Bericht steht nicht das, was auf n24 kam, nämlich Liebkosungen. Davon abgesehen hat die Aussage des Mädchens nicht viel zu bedeuten. Wenn die Eltern(und ja, sie sind die Erziehungsberechtigten) den Jungen wegen sexuellen Missbrauchs(!) anzeigen und das Mädchen meint, es sei auf Einverständnis beider Seiten geschehen, dann ist es irrelevant.
Naja also ich kenne keinen Fall von einem, der in Deutschland wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurde wo Menschen dies gefordert haben wenn das vermeindliche Opfer die Aussage nicht bestätigt. Dies soll nun nicht Aussagen, dass unsere Justiz fehlerfrei ist, aber immmer gleich Doppelmoral in der Bevölkerung zu unterstellen ist auch nicht nett![]()
Natürlich ist speziell bei der Türkei das Stammtischgegröhle groß weil Türken ja nicht als so beliebt in Deutschland gelten aber ich denke das dies hier nicht zu einer Doppelmoral geführt hat weil 2 Einhalb Monate ermittlung ohne Beweise schon recht lang ist und auch hier für Aufsehen sorgen würde.
Geht bei uns auch - solange ein Richter zu finden ist, der U-Haft für angemessen hält- man muss die nationale keule also gar nicht 'rausholen....
gegenfrage: war dir DIESER FALL vor letzter Woche bekannt? Wohl nicht, weil erst seid Donnerstag drüber berichtet wird.Dann nenne mir doch bitte ein Fall aus Deutschland in dem das Opfer die Aussage des Täters bestätigt und nach einen psychologischen Gutachten der Aussage der potentielle Täter im Gefägnis geblieben ist. Da so ein Fall ja immer Medienwirksam wäre ist es sicherlich ein leichtes für dich ein Vergleichsbeispiel aus Deutschland zu finden.
Ich legitimiere den Freuiheitsentzug, weil es um den MISSBRAUCH EINES KINDES GEHT - akzeptier das endlich! Das Faktum "Türkei" ist für mich irrelevant, zumal er in Deutschland eine Ähnliche Strafe zu erwarten hätte. Wie der Fall hier abgelaufen wäre? K.A., alles "Hätte, Würde, Wönnte..."Es ist einfach vermessen den Freiheitsentzug zu legetimieren nur weil es um die Türkei geht und du eine nationale Keule witterst.
Gut, die Türkische Jusitz wird einen Dreck auf die Deutsche Presse geben - wie vice-versa.Unsere Justiz hat auch schon in anderen Fällen Fehler begangen und musste dann mit den Medien leben, dass hat nunmal nichts mit eurer schön gesuchten Doppelmoral zu tun.
Doppelmoral sehe ich nur in der Tatsache, das mit anderern "Verdächtigen" bei ähnlichen Fällen anders Umgesprungen wird. Mag aber auch dran liegen, dass die Bild nunmal in dem Fall ihre "Zuneigung" anders verteilt...
Missbrauchsvorwürfe - Der Jugendliche soll seinen sechsjährigen Bruder zum Oralsex gezwungen haben. Dieser musste nun gegen den 16-Jährigen aussagen. Die dreifache Mutter spricht im KURIER über ihre Gefühle.
Wegen Missbrauchsvorwürfen bleibt der 16-jährige Daniel L. in U-Haft. Seine Mutter glaubt fest an die Unschuld ihres Sohnes „Ich fühl mich wie der letzte Dreck.“ Lara L. hält die Hand ihres jüngsten Kindes fest. Marcel kann mit ihr nach Hause fahren. Ihren ältesten Sohn muss die dreifache Mutter aus Langschwarza, Bezirk Gmünd, zurücklassen. Im Gefängnis. „Das war ein schwerer Weg,“ sagt die 40-Jährige leise, während sie sich immer weiter vom Kremser Landesgericht entfernt. Marcel raunzt. Er ist müde. Der 6-Jährige musste gerade aussagen – gegen seinen 16-jährigen Bruder Daniel....
Du hast ja auch noch keinen Gegenbeweiß angetreten, dass diese Vorgehensweise einmalig oder auf die Türkei beschränkt wäre...
Hier ein Fall aus Österreich, besonders perfide, weil es sich um Brüder handelt:
(Quelle)
Expertin sieht Grundtatbestand gegeben
Nach Einschätzung der Expertin für türkisches Strafrecht, Silvia Tellenbach, läge in diesem Fall der Grundtatbestand der sexuellen Ausbeutung von Kindern nahe. „Das ist völlig unabhängig davon, ob das Glied komplett eingeführt wurde oder nicht“, weist die Referatsleiterin am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gegenüber FOCUS Online auf den Minderjährigenschutz in der Türkei hin. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern sei im neuen türkischen Strafgesetz, welches im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, in Artikel 103 geregelt. Demnach gelte dort „jegliche geschlechtliche Handlung gegenüber Minderjährigen unter 15 Jahren“ als sexuelle Ausbeutung von Kindern, die mit einer Freiheitsstrafe von drei bis acht Jahren geahndet werde.
Bestehe die Handlung im Einführen des Glieds oder eines anderen Gegenstands in den Körper, so drohten sogar noch höhere Haftstrafen. Eine Straftat läge auch dann vor, wenn das unter 15-jährige Opfer einverstanden gewesen sei. Selbst eine erneute Aussage des Mädchens, wonach sie allen Zärtlichkeiten zugestimmt habe, würde daher nichts am Grundtatbestand ändern. Strafen für Täter zwischen 15 und 18 Jahren seien allerdings zu mildern.
Mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe würde auf Antrag sogar der einvernehmliche Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen bestraft, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hätten (Art. 104).Quelle
Aber: so ganz harmlos, wie der Jung es erzählt hat, war es dann anscheinend dch nicht und eben darüber wollen die Kritiker der Türkei nicht nachdenken. Inzwischen wurde ein zweites Gutachten gemacht. Dabei kam raus, dass das Hymen zwar nicht beschädigt oder gar gerissen, aber zumindest gereizt war. Außerdem befand sich am Unterleib des Mädels sein Sperma. Damit wurde das erste Gutachten bestätigt.
Wem nicht!? Ich sag's dir: Einzig und allein die Leute, die daraus wieder ein "typisch Türkei" und "die wollen in die EU?" machen.Mir ist bei dem Fall die Türkei sowas von egal
Muß man das verstehen!?Ich sage nur euer Doppelmoralargument sei fürn Arsch und es geht euch hierbei nur um den Schutz eines Landes welches viele nicht mögen....
"Der türkische Anwalt für Ausländerangelegenheiten in Antalya, Bilal Kalayci, hatte Einblick in die Anklageschrift. Demnach werde dem Jungen sexueller Missbrauch von Kindern in einem schweren Fall und eine Gewalttat vorgeworfen, teilte er mit. Die Anklage berufe sich auf die Aussage des Mädchens und Gutachter."
Wenn hier bei uns in Deutschland ein Ausländer in Verdacht geraten würde ein Kind sexuell mißbraucht zu haben, würde er auch sofort in U-Haft kommen. Und wenn nicht wäre es ein Skandal, angenommen er war es und flüchtet.Wem nicht!? Ich sag's dir: Einzig und allein die Leute, die daraus wieder ein "typisch Türkei" und "die wollen in die EU?" machen. Muß man das verstehen!?
Insoweit hält sich die Türkei schon an europäische Standards - nur die Gefängnisse sind eben schlechter ausgestattet. Man könnte doch mal sammeln, damit die türkischen Gefängnisse besser ausgebaut werden können.