Gut die Frage ist aber wie verhält es sich denn bei dem Fall das er auc Minderjährig ist!

Da könnten die Eltern des Sohnes ja die anderen auch anzeigen LOL!

Also alles spekualtionen!
 
@timo und du bist in Deutschland zugelassener Anwalt das du dir da so sicher bist, dass eine Anzeige ohne Beweise ausreicht einen Menschen einzusperren?

Den Eltern das Recht abzusprechen eine Anzeige zu tätigen wurde zudem hier nicht geäußert. Es geht um die anschließende Beweisaufnahe und in diesem Falle wird in jedem funktionierenden Rechtsstaat auch die Aussage der Bertroffenen beachtet ( auch wenn diese Minderjährig sind) bevor die Staatsanwaltschaft Steuergelder verschwendet bei Gerichtsterminen.
 
Aber er hat ihr ja keinen Lolli angeboten... Mit 13 Jahren sollte sie in der Lage sein verantwortung zu übernehmen. Sie hätte ihren Eltern sagen müssen, dass es nicht nur seine, sondern vor allem auch ihre Schuld war.
Wäre meine Tochter als 13-Jährige mit nem 17-Jährigen aufs Zimmer gegangen um zu knutschen, denn hätte ich dem Jungen ne Gardinenpredigt gehalten, die Eltern des Jungen informiert und meine Tochter hätte die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen. Aber ich hätte niemals die türkische Polizei informiert, weil man ja weiß, wie einige Gefängnisse dort sind und er mit 17 bei weitem nicht die Reife eines Erwachsenen hat (mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest), so dass ich dies verantworten könnte...
Und es ist teilweise schwierig das Alter richtig einzuschätzen... Als ich 14 war, wurde ich von einigen Leuten auf 19 geschätzt. Dabei gehöre ich noch nicht mal zu denen, die morgens in den Farbtopf fallen. Gerade bei Mädchen ist das schwierig. Ich kenne viele Männer, die wesentlich jünger aussehen als ihr Personalausweis es ihnen attestiert.
Natürlich kann man dem Jungen vorwerfen, dass er sie nicht nach einem Ausweis gefragt hat und das er soetwas im Urlaub riskiert, aber wir sind ja immer schlauer... ;)
 
Typischer Fall von Pech gehabt.
Von den Türken wird gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.

Warum wird das nicht von dem 17jährigen verlangt, wenn er in fremde Länder fährt?

Ist doch nur alles ne Kampagne, um die EU Beitrittsverhandlungsgegner heiß zu machen...

gruss kelle!
 
In welcher News oder Quelle stand denn was von Knutschen ? Also ich hab bis jetzt nur vom Flirten gelesen und das macht selbst eine anständig Erzogene wohl ohne gleich eine Schlampe zu sein ^^
Schreibt der Kölner-Stadtanzeiger. Der schreibt auch
Die 14-jährige Schwester von Charlotte M. soll sich gleichzeitig mit einer anderen Urlaubsbekanntschaft auf dem Balkon des Zimmers vergnügt haben. Und dann war da offenbar noch ein drittes Mädchen im Zimmer. Der genaue Hergang ist unklar. Jedenfalls ging die Mutter der Britin am nächsten Morgen zur Polizei und erstattete Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter.
Die Gerüchteküche prodelt also.

Die U-Haft halte ich für ein normales Vorgehen der Justiz. Auch kommt es in Deutschland vor, daß Personen unverhältnismäßig lange in Haft sitzen, weil die Justiz nicht in die Pötte kommt (Auslastung, Bürokratie usw.)

Es kann trotzdem nicht sein, daß da einer 10 Wochen in U-Haft sitzt. Ich gehe davon aus, daß sich da ein Provinzrichter auf Kosten des Jungen profilieren will.

Ich finde es aber auch interessant, welche Doppelmoral vorherrscht: Sobald einer des sexuellen Mißbrauchs von Kindern verdächtigt wird heißt es "Schwanz ab" und denen geht's im Knast doch viel zu gut. Und nun... :roll:

Erstaunlich auch, daß es die Familie geschafft hat, daß die Medien erst jetzt davon Wind bekommen haben. :roll:
 
Ich finde es aber auch interessant, welche Doppelmoral vorherrscht: Sobald einer des sexuellen Mißbrauchs von Kindern verdächtigt wird heißt es "Schwanz ab" und denen geht's im Knast doch viel zu gut. Und nun... :roll:

Solange die Schuld nicht bewiesen wird, sind Verurteilungen, auch gesellschaftlicher Art, rechtswidrig und meiner Ansicht fehl am Platz. Aber ich finde auch, dass man sich nicht auf die Ebene eines tatsächlichen Verbrechers hinablassen sollte, ergo: Man sollte ihn wie einen Menschen behandeln. Eine Ausnahme sind jedoch diejenigen, die anderen Menschen ihre Grundrechte absprechen, sich aber selber auf diese berufen... Diese haben meiner Meinung nach ihren Anspruch auf viele Grundrechte verwirkt.

Bsp: Ein Neonazi, der das Grundgesetz abschaffen möchte, um damit anderen zu schaden, sollte sich nicht zu seiner eigenen Verteidigung auf die Grundrechte stützen... Jetzt deutlicher?

Ich kann jedoch verstehen, wenn Betroffene und Angehörige sich im Vorfeld schon zu den vermeindlichen Tätern äußern, auch negativ. Immerhin haben diese Leute viel durchgemacht und sind momentan außer Standes rational zu handeln. Dies rechtfertigt aber keine Selbstjusitz...
 
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Ich finde es aber auch interessant, welche Doppelmoral vorherrscht: Sobald einer des sexuellen Mißbrauchs von Kindern verdächtigt wird heißt es "Schwanz ab" und denen geht's im Knast doch viel zu gut. Und nun... :roll:

Naja also ich kenne keinen Fall von einem, der in Deutschland wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurde wo Menschen dies gefordert haben wenn das vermeindliche Opfer die Aussage nicht bestätigt. Dies soll nun nicht Aussagen, dass unsere Justiz fehlerfrei ist, aber immmer gleich Doppelmoral in der Bevölkerung zu unterstellen ist auch nicht nett :)

Natürlich ist speziell bei der Türkei das Stammtischgegröhle groß weil Türken ja nicht als so beliebt in Deutschland gelten aber ich denke das dies hier nicht zu einer Doppelmoral geführt hat weil 2 Einhalb Monate ermittlung ohne Beweise schon recht lang ist und auch hier für Aufsehen sorgen würde.
 
In deinem "ausführlichem" Bericht steht nicht das, was auf n24 kam, nämlich Liebkosungen. Davon abgesehen hat die Aussage des Mädchens nicht viel zu bedeuten. Wenn die Eltern(und ja, sie sind die Erziehungsberechtigten) den Jungen wegen sexuellen Missbrauchs(!) anzeigen und das Mädchen meint, es sei auf Einverständnis beider Seiten geschehen, dann ist es irrelevant.

Interessant ist das du meinst das die Aussage des Mädchen nicht viel bedeutet. Ich meine, wenn die sagt wir haben nur geredet, die Mutter meint die haben miteinander geschlafen ist das schon ein kleiner Unterschied und glaubst du nun alles sofort der Mutter???
 
Naja also ich kenne keinen Fall von einem, der in Deutschland wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurde wo Menschen dies gefordert haben wenn das vermeindliche Opfer die Aussage nicht bestätigt. Dies soll nun nicht Aussagen, dass unsere Justiz fehlerfrei ist, aber immmer gleich Doppelmoral in der Bevölkerung zu unterstellen ist auch nicht nett :)

timo_hildebrand hat es schon geschrieben: im falle von Minderjährigen ist deren Aussage nicht schwerwiegend, weil sie als "leicht zu beeinflussen" und als "verstört" angesehen werden.

Im übrigen gilt bei einem Mißbrauchsverdacht bei Kindern NICHT der Unschuldsgrundsatz. Das Grundrecht des Kindes auf Körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als die Rechte des verdächtigen Erwachsenen...

Natürlich ist speziell bei der Türkei das Stammtischgegröhle groß weil Türken ja nicht als so beliebt in Deutschland gelten aber ich denke das dies hier nicht zu einer Doppelmoral geführt hat weil 2 Einhalb Monate ermittlung ohne Beweise schon recht lang ist und auch hier für Aufsehen sorgen würde.

Geht bei uns auch - solange ein Richter zu finden ist, der U-Haft für angemessen hält :roll: - man muss die nationale keule also gar nicht 'rausholen...

@Andre: selbst wenn ein Kind VOR GERICHT aussagt, das keine Sexuelle Handlung vollzogen wurde, es aber Sachverständige (Psychologen) gibt, das Gegenteil beeiden, dann wiegt deren Aussage schwerer.
 
Geht bei uns auch - solange ein Richter zu finden ist, der U-Haft für angemessen hält :roll: - man muss die nationale keule also gar nicht 'rausholen....

Dann nenne mir doch bitte ein Fall aus Deutschland in dem das Opfer die Aussage des Täters bestätigt und nach einen psychologischen Gutachten der Aussage der potentielle Täter im Gefägnis geblieben ist. Da so ein Fall ja immer Medienwirksam wäre ist es sicherlich ein leichtes für dich ein Vergleichsbeispiel aus Deutschland zu finden.......

Es ist einfach vermessen den Freiheitsentzug zu legetimieren nur weil es um die Türkei geht und du eine nationale Keule witterst. Unsere Justiz hat auch schon in anderen Fällen Fehler begangen und musste dann mit den Medien leben, dass hat nunmal nichts mit eurer schön gesuchten Doppelmoral zu tun.
 
Dann nenne mir doch bitte ein Fall aus Deutschland in dem das Opfer die Aussage des Täters bestätigt und nach einen psychologischen Gutachten der Aussage der potentielle Täter im Gefägnis geblieben ist. Da so ein Fall ja immer Medienwirksam wäre ist es sicherlich ein leichtes für dich ein Vergleichsbeispiel aus Deutschland zu finden.
gegenfrage: war dir DIESER FALL vor letzter Woche bekannt? Wohl nicht, weil erst seid Donnerstag drüber berichtet wird.

Es ist Trauriges Faktum, das überall auf der Welt menschen aufgrund von falschen Anschuldigungen, schlampigen Ermittlungen, falschgedeuteten Indizien und übersehenen Beweisen in U-Haft sitzt oder sogar VERURTEILT wird...

Es ist einfach vermessen den Freiheitsentzug zu legetimieren nur weil es um die Türkei geht und du eine nationale Keule witterst.
Ich legitimiere den Freuiheitsentzug, weil es um den MISSBRAUCH EINES KINDES GEHT - akzeptier das endlich! Das Faktum "Türkei" ist für mich irrelevant, zumal er in Deutschland eine Ähnliche Strafe zu erwarten hätte. Wie der Fall hier abgelaufen wäre? K.A., alles "Hätte, Würde, Wönnte..."
Unsere Justiz hat auch schon in anderen Fällen Fehler begangen und musste dann mit den Medien leben, dass hat nunmal nichts mit eurer schön gesuchten Doppelmoral zu tun.
Gut, die Türkische Jusitz wird einen Dreck auf die Deutsche Presse geben - wie vice-versa.
Doppelmoral sehe ich nur in der Tatsache, das mit anderern "Verdächtigen" bei ähnlichen Fällen anders Umgesprungen wird. Mag aber auch dran liegen, dass die Bild nunmal in dem Fall ihre "Zuneigung" anders verteilt...
 
Doppelmoral sehe ich nur in der Tatsache, das mit anderern "Verdächtigen" bei ähnlichen Fällen anders Umgesprungen wird. Mag aber auch dran liegen, dass die Bild nunmal in dem Fall ihre "Zuneigung" anders verteilt...

Es gibt keinen ähnlichen Fall den du nennen konntest bei dem der potentielle Täter geächtet wurde. Daher ist dein Argumentieren ein hätte,würde,könnte wie du es so schön formulierst.
 
Du hast ja auch noch keinen Gegenbeweiß angetreten, dass diese Vorgehensweise einmalig oder auf die Türkei beschränkt wäre... :ugly:

Hier ein Fall aus Österreich, besonders perfide, weil es sich um Brüder handelt:

Missbrauchsvorwürfe - Der Jugendliche soll seinen sechsjährigen Bruder zum Oralsex gezwungen haben. Dieser musste nun gegen den 16-Jährigen aussagen. Die dreifache Mutter spricht im KURIER über ihre Gefühle.

Wegen Missbrauchsvorwürfen bleibt der 16-jährige Daniel L. in U-Haft.
Seine Mutter glaubt fest an die Unschuld ihres Sohnes „Ich fühl mich wie der letzte Dreck.“ Lara L. hält die Hand ihres jüngsten Kindes fest. Marcel kann mit ihr nach Hause fahren. Ihren ältesten Sohn muss die dreifache Mutter aus Langschwarza, Bezirk Gmünd, zurücklassen. Im Gefängnis. „Das war ein schwerer Weg,“ sagt die 40-Jährige leise, während sie sich immer weiter vom Kremser Landesgericht entfernt. Marcel raunzt. Er ist müde. Der 6-Jährige musste gerade aussagen – gegen seinen 16-jährigen Bruder Daniel....

(Quelle)
 
Du hast ja auch noch keinen Gegenbeweiß angetreten, dass diese Vorgehensweise einmalig oder auf die Türkei beschränkt wäre... :ugly:

Hier ein Fall aus Österreich, besonders perfide, weil es sich um Brüder handelt:

(Quelle)

Wieso sollte ich auch einen gegenbeweiß suchen ? Ich hab niemals behauptet das es nicht wo anders auch solche dummen U-Haftsituationen gibt. Ich sage nur euer Doppelmoralargument sei fürn Arsch und es geht euch hierbei nur um den Schutz eines Landes welches viele nicht mögen.... Mir ist bei dem Fall die Türkei sowas von egal, es kommt einfach nur nicht so rüber als sei es gerechtfertigt das dieser Junge das durchmachen muss.

Kannte mal selbst einen der war 6 Monate in der USA in U-Haft und da ging es um eine Erwachsene die ohne jegliche Beweise oder Anzeichen von Gewalt ihn angezeigt hatte. Halt Aussage gegen Aussage. Sowas ist nie was schönes für jemanden. Naja war nur ein Arbeitskollege und ich hab es nur am Rande mitbekommen aber da er auch frei gesprochen wurde am Ende denke ich schon das er unschuldig so lange da fest saß.
 
Das "was der Junge durchmachen muß" nicht grade Feriencamp ist, ist mir auch klar - die Umstände in Türkischen gefängnissen sind wohl spätestens seit dem Fall Billy Hayes hinlänglich bekannt.

Mir sind 2 Dinge in dem fall wichtig:

Es kann nicht sein, dass ein jugendlicher Deutscher, dem solch ein Vergehen in der Türkei vorgeworfen wird, als Justizopfer dargestellt wird, während ein Verdächtiger in Deutschland konsequent vorverurteilt wird (Ich hab ehrlich gesagt keine Lust, nach beispielen dafür zu suchen, ich verweise beim Nächsten Fall einfach mal auf die Newskommentare beim Portal - die teilw. von Lynchfantasie und Kastratioswünsche nur so strotzen!).
Nichts desto Trotz ist und bleibt er Verdächtiger - und das heißt nunmal, das bei Flucht- oder Verdunklungsgefahr sicherlich überall U-Haft angeordnet wird, grade bei Ausländern besteht diese Vermutung von Seiten der Justiz wohl grundsätzlich.

Allerdings erwarte ich im Umkehrschluss auch eine schnelle Aufklärung (Minuspunkt Türkei, keine Frage!) und der Feststellung der Unschuld Freilassung.
 
Ich will den Jungen jetzt nicht vorverurteilen, noch will ich die Vorgehensweise der türkischen Regierung befürworten.

Aber: so ganz harmlos, wie der Jung es erzählt hat, war es dann anscheinend dch nicht und eben darüber wollen die Kritiker der Türkei nicht nachdenken. Inzwischen wurde ein zweites Gutachten gemacht. Dabei kam raus, dass das Hymen zwar nicht beschädigt oder gar gerissen, aber zumindest gereizt war. Außerdem befand sich am Unterleib des Mädels sein Sperma. Damit wurde das erste Gutachten bestätigt.

Nur Händchen halten, kann es also nicht gewesen sein.

Nachtrag:
Expertin sieht Grundtatbestand gegeben

Nach Einschätzung der Expertin für türkisches Strafrecht, Silvia Tellenbach, läge in diesem Fall der Grundtatbestand der sexuellen Ausbeutung von Kindern nahe. „Das ist völlig unabhängig davon, ob das Glied komplett eingeführt wurde oder nicht“, weist die Referatsleiterin am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gegenüber FOCUS Online auf den Minderjährigenschutz in der Türkei hin. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern sei im neuen türkischen Strafgesetz, welches im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, in Artikel 103 geregelt. Demnach gelte dort „jegliche geschlechtliche Handlung gegenüber Minderjährigen unter 15 Jahren“ als sexuelle Ausbeutung von Kindern, die mit einer Freiheitsstrafe von drei bis acht Jahren geahndet werde.

Bestehe die Handlung im Einführen des Glieds oder eines anderen Gegenstands in den Körper, so drohten sogar noch höhere Haftstrafen. Eine Straftat läge auch dann vor, wenn das unter 15-jährige Opfer einverstanden gewesen sei. Selbst eine erneute Aussage des Mädchens, wonach sie allen Zärtlichkeiten zugestimmt habe, würde daher nichts am Grundtatbestand ändern. Strafen für Täter zwischen 15 und 18 Jahren seien allerdings zu mildern.

Mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe würde auf Antrag sogar der einvernehmliche Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen bestraft, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hätten (Art. 104).Quelle
 
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Aber: so ganz harmlos, wie der Jung es erzählt hat, war es dann anscheinend dch nicht und eben darüber wollen die Kritiker der Türkei nicht nachdenken. Inzwischen wurde ein zweites Gutachten gemacht. Dabei kam raus, dass das Hymen zwar nicht beschädigt oder gar gerissen, aber zumindest gereizt war. Außerdem befand sich am Unterleib des Mädels sein Sperma. Damit wurde das erste Gutachten bestätigt.

Auch Spiegel-Online schreibt inzwischen von "sexullen Handlungen". Was oftmals in Vergessenheit gerät ist, dass es sich um ein Kind handelt und es auch in Deutschland shclichtweg nicht auf die Einverständnis ankommt. Aber Springers heißes Blatt schreibt das ja gern, dass gar kein Straftatbestand bestünde. Ich kann mich nur wiederholen. Das Mädchen ist 13 und somit ein Kind und damit sind dem Jugendlichem die sexuellen handlungen mit ihr verboten.
Davon abgesehen, dass es in Deutschland gleich ist, zwingt ihn niemand dort Urlaub zu machen. Doch wenn man als Gast in ein fremdes Land geht, um dort Urlaub zu machen, dann muss man auch die dort herrschenden Gesetze beachten!
Das ist doch das, was von den Ausländern hier immer gefordert wird(die zum Großteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen...)?
 
Mir ist bei dem Fall die Türkei sowas von egal
Wem nicht!? Ich sag's dir: Einzig und allein die Leute, die daraus wieder ein "typisch Türkei" und "die wollen in die EU?" machen.
Ich sage nur euer Doppelmoralargument sei fürn Arsch und es geht euch hierbei nur um den Schutz eines Landes welches viele nicht mögen....
Muß man das verstehen!?

Übrigens, wenn das stimmen sollte (sprich die Behörden in diese Richtung ermittelt haben), dann ist auch die U-Haft verhältnismäßig:
"Der türkische Anwalt für Ausländerangelegenheiten in Antalya, Bilal Kalayci, hatte Einblick in die Anklageschrift. Demnach werde dem Jungen sexueller Missbrauch von Kindern in einem schweren Fall und eine Gewalttat vorgeworfen, teilte er mit. Die Anklage berufe sich auf die Aussage des Mädchens und Gutachter."
 
Wem nicht!? Ich sag's dir: Einzig und allein die Leute, die daraus wieder ein "typisch Türkei" und "die wollen in die EU?" machen. Muß man das verstehen!?
Wenn hier bei uns in Deutschland ein Ausländer in Verdacht geraten würde ein Kind sexuell mißbraucht zu haben, würde er auch sofort in U-Haft kommen. Und wenn nicht wäre es ein Skandal, angenommen er war es und flüchtet.

Insoweit hält sich die Türkei schon an europäische Standards - nur die Gefängnisse sind eben schlechter ausgestattet. Man könnte doch mal sammeln, damit die türkischen Gefängnisse besser ausgebaut werden können.