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Ich denke schon, das es deutlich besser wäre, wenn nur eine Partei die Mehrheit hätte.
Wahlbeteiligung von 70 - 80 %? Dass ich nicht lache. Wenn sie zwischen 50 und 60 % liegt, können die Politiker froh sein.
Dafür ist doch der deutsche Michel zu doof.
Wenn man zurückschaut, dauerte es wahrscheinlich nie wesentlich länger als zwei Jahre, bis man im Bundesrat die Regierung geblockt hat, die man vor zwei Jahren in den Bundestag gewählt hat.
gruss kelle!
Es ging dem Verfassungsgericht um die Überhangmandate (negatives Stimmgewicht) siehe z.B.: https://www.spiegel.de/politik/deut...er-bundestag-aufgeblaeht-werden-a-864209.html
Das BVerfG hat nur "ex nunc", für die Zukunft, geurteilt. Nur, wenn bei der nächsten Wahl das Wahlrecht noch unverändert ist, wäre eine Wahl nichtig. Das hindert im Netz aber viele Spinner nicht daran, zu behaupten, alle Wahlen der letzten Jahrzehnte und damit auch alle Gesetze usw. wären ungültig
Das ist totaler Quatsch, nichts in der Art hat das BVerfG geurteilt.
Na doch du Unwissender, wenn ich heute festelle, dass was nicht Grundgesetzkonform ist und ich das für die Zukunft ändern möchte, war es auch vorher schon nicht konform. Und da brauch ich auch nicht sagen, dass die Wahlen illegal sind dies erklärt das Urteil von selbst, sonst wäre alles so geblieben wie es ist.
Schau mal in den Spiegel vielleicht siehst du einen Spinner ?
Mich würde mal interessieren, wie das Gericht die Verfahrensweise sieht, die nun zur Anwendung kommen soll. Für jedes Überhangmandat soll ein Ausgleichmandat hinzu kommen, d.h. es wird noch mehr Abgeordnete geben als bisher schon anstatt die Zahl auf das eigentliche Maß zurück zu führen.
Um es erneut kurz zu sagen: Zu viele Überhangmandate erklärte das Gericht für unzulässig.
Ich selbst habe zu einem Artikel des Spiegel verlinkt, wo das erklärt wird.
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Zu viele Überhangmandate erklärte das Gericht für unzulässig. Und nun die Frage wenn sie jetzt unzulässig sind, waren sie es vorher auch schon. Und das soll eine Lüge sein ? Es geht nicht darum, ob die vorherigen Wahlen illegal sind, jedoch mit den selben unzulässigen Überhangmandaten ausgeführt wurden. Sind sie dann nicht eigentlich illegal, ohne dass, das das Gericht feststellen muss ? Wenn dies nicht der Fall wäre, und die Überhangmandate vorher zulässig waren, hätte das Gericht nicht festellen können, dass sie unzulässig sind.
Ich glaube du verstehst nicht worauf ich hinaus will.
Ok anders nur eine Frage mit Ja oder Nein beantworten.
Sind die vorherigen Wahlen mit diesen unzulässigen Überhangmandaten durchgeführt wurden ?
Betrachten wir die Wahl 2009 da kamen CDU/CSU und FDP auf gesamt 48,4% der Stimmen dies hätte nicht gereicht um zu regieren jetzt bekam aber die CDU diese 24 Überhangmandate und dadurch konnte diese Koalition gemacht werden gerade wegen diesen unzulässigen Überhangmandaten. Also 48,4%+3,87%
macht 52,27% also die Mehrheit und diese ist unzulässig zu Stande gekommen. Also ist die aktuelle Regierung illegal bzw. diese Koalition.
Sollen wir dich in Matlock umbennenen?
Du meinst Maaaaaatlock?Sollen wir dich in Matlock umbennenen?
Und ich lasse mich nicht als Lügner abstempeln obwohl ich vollkommen recht habe.