Auto verliehen -> Totalschaden

gh0strider

Well-known member
ID: 286318
L
26 September 2007
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134
Hallo,
ich habe meinem Bruder mein Auto geliehen, da er seins in die Werkstatt gebracht hat und noch zur Arbeit fahren musste.

Gestern Abend als er von der Arbeit nach Hause fuhr, kam er auf der Autobahn ins Aquaplaning und kollidierte mit der Leitplanke. Ihm gehts gut.

So wie es aussieht ist die Karosserie verbogen und daher ein Totalschaden.
Das Auto hat eine Teilkasko-Versicherung.

Habe überhaupt keine Idee was ich als erstes machen und strategisch am sinnvollsten machen soll.

Habe ein bissel gegoogelt und habe paar Punkte gefunden die, so denke ich, auch für mich interessant sind, weiß aber nicht ob die auch der Wahrheit entsprechen, weil sie von anderen Usern verfasst wurden:

- Unfall auf dem Arbeitsweg passiert. Ich kann den Schaden beim Finanzamt zu 1/4 bis 1/3 geltend machen.

- Wirtschaftlicher Totalschaden: Ich bekomme den Wiederbeschaffungswert vom Neuwert des Wagens in Prozent abzüglich der Selbstbeteiligung von der Versicherung erstattet.

Werde am Abend noch ein paar RIP Bilder schießen, da das Auto noch bei meinem Bruder steht.

Vielleicht habt ihr noch paar Tips wie ich das meiste Geld rausziehen kann, da ich es noch ca. 2 Jahre abzahlen muss. :-?

MfG
gh0strider
 
Sprich dich lieber mit deinem Bruder ab, er hat das Auto kaputt gefahren.

Kann ja eigentlich nicht sein das du jetzt auf dem Schaden sitzen bleibst. ;)
 
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Ich bekomme den Wiederbeschaffungswert vom Neuwert des Wagens in Prozent abzüglich der Selbstbeteiligung von der Versicherung erstattet.
Von welcher Versicherung?
Nicht von der Teilkasko oder du müsstest es als "gestohlen/ unbefugt benutzt" melden, was dann aber deinem Bruder in Regress gestellt wird.
Vlt. hat er eine private Haftpflicht, die man sich mal genauer ansehen sollte
 
Der Schaden ist doch selbst verursacht, da zahlt die Teilkasko nicht. Dafür hättest du Vollkasko haben müssen.

Bleibt dir nur noch die Möglichkeit das es auf dem Arbeitsweg passiert ist, da muß dein Bruder mal mit seinem Chef sprechen. Aber in wieweit ein Fahrzeug da versichert ist weiß ich nicht, aber da würde ich mir keine zu großen Hoffnungen machen.
 
Zahlt des nicht die private Haftpflicht des Bruders? Weil ist ja Fremdeigentum welches beschädigt wurde :think:

Ahjoa ich weiss schon wieso ich mein Auddo eigentlich so gut wie nie ausleihe ^^ Kommt doch immer irgendsowas dazwischen schlussendlich -.-
 
Hier sind die Bilder die ich vorher geschossen habe :cry:


Also, so wie es aussieht könnte ich auf die private Haftpflich meines Bruders setzten. Meine Teilkasko würde dann nur die Glasschäden, aslo die Rückleuchte und den Scheinwerfer zahlen.

Habe die Versicherungen noch nicht kontaktiert, ich sammle erstmal alle Infos zusammen um dann in die "Höhle des Löwen" zu telefonieren bzw. zu gehen.

Muss ich das Auto bei der Zulassungsstelle abmelden?
Was erwartet mich von der Straßenmeisterei die sich wegen der Leitplanke meldet und wer müsste dann in diesem Fall die Kosten tragen?
Ziemlich stressig die ganze Geschichte. :roll:

MfG
gh0strider
 
Was erwartet mich von der Straßenmeisterei die sich wegen der Leitplanke meldet und wer müsste dann in diesem Fall die Kosten tragen?

Rein rechtlich gesehen ist Dein Bruder der Verursacher sämtlicher Schäden und muss dafür aufkommen.

Kann sein, dass die Haftpflicht Deines Wagens die Kosten übernimmt, dann gehst Du aber in den Prozenten hoch.

gruss kelle!
 
Auf jedenfall erstmal abmelden, bekommst Steuern und Versicherungsbeiträge wieder.
Fahren tut er erstmal nicht mehr, ob ein Neuaufbau lohnt, wage ich zu bezweifeln, der ist hinüber
 
Zahlt des nicht die private Haftpflicht des Bruders? Weil ist ja Fremdeigentum welches beschädigt wurde :think:

Da wär ich mir nicht so sicher und würde mich am besten bei der Versicherung erkundigen. Oft sind nämlich Schäden in der eigenen Familie ausgeschlossen, genau wie Schäden an Sachen, die man selbst verliehen hat.
 
Das ist ja der feine Unterschied zwischen den Versicherungsleistungen
Einige tun es, andere nicht
Meine zum Beispiel würde auch Schäden meiner Kinder zahlen, die sie anrichten (auch vor dem 10. Lebensjahr)
Andere zahlen das nicht, weil die nicht schuldfähig wären
Steht immer im Kleingedruckten...
Ob das jetzt auf verliehene Autos gilt, fragen oder lesen (fragen ist besser)
 
So, hab mit meiner Versicherung telefoniert und sie teilte mir recht freundlich mit, dass der Schaden nicht übernommen wird 8O
Die Leitplanke wird erstattet...welcher Trost.

Kann man da die private Haftpflicht von meinem Bruder ranziehen?

MfG
gh0strider
 
Eine Privathaftpflicht zahlt das nicht. Die zahlt grundsätzlich nicht für geliehene Dinge.

Dein Bruder muss Dir den Schaden ersetzen, da führt kein Weg dran vorbei. Er selber darf den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Dafür gibt es keine Versicherung ausser einer Vollkasko.

Marty
 
Jap,
darauf wird das wohl hinauslaufen.
Habe mich da auch beim Verkehrsrechtsschutz informiert und die bestätigten, dass ich keine Instanz außer einer Kfz-Vollkasko einschalten kann.
Sein Chef macht sich mal beim Arbeitsgericht schlau, ob dort irgendwie was zu holen ist, da der Unfall auf einem Arbeitsweg passiert ist und daraus ein Totalschaden resultierte...
Ihn direkt zur Kasse bitten würde ich meinen Bruder nicht aber ich denke, dass er weiß, dass eine große Spende an den kleinen Bruder fällig ist. :biggrin:

MfG
gh0strider
 
Jap,
die Kfz-Haftpflicht zahlt die Leitplanke und die Teilkasko zahlt nur den Scheinwerfer vorne und hinten. :-?
Ich gebe den Wagen zum Ausschlachten frei, da kann ich wenigstens noch paar Euros machen.

MfG
gh0strider