spockonline
Trivago-FunCheffin
- 24 April 2006
- 2.049
- 309
Ich schließ mich dem an... das tut ja schon regelrecht weh.Kann man den Beitrag bitte löschen. Der enthält soviel Unwahrheiten, daß man am liebsten![]()

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Ich schließ mich dem an... das tut ja schon regelrecht weh.Kann man den Beitrag bitte löschen. Der enthält soviel Unwahrheiten, daß man am liebsten![]()

Kann man den Beitrag bitte löschen. Der enthält soviel Unwahrheiten, daß man am liebsten![]()
Deine ganzen Ausführungen sind ja soweit ganz schön, aber meine Frage ist nicht beantwortet. Du behauptest ja schliesslich, dass es Ausländer gibt, die für weniger arbeiten als die Sozialhilfe beträgt, nur damit sie überleben können.
Und ich sage, dass jeder Ausländer, der sich legal in Deutschland befindet und keinen Job hat, auch Unterstützung vom Staat bekommt. Welche in Deutschland legal lebenden Ausländer bekommen weder Unterstützung vom Staat, von einem Unterhaltspflichtigen oder haben einen regulär bezahlten Job?
Marty
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Nur kurz:was ist an dem beitrag unwahr? erzaehl du es, wenn du es besser weisst! bin ich sehr gespannt.
3. siehe 2. Auch nichtjüdische Ausländer haben Anspruch (ab den 4. Monat, wenn ich mich nicht täusche). Asylanten bekommen keine Sozialhilfe, werden aber trotzdem unterstützt (wobei ich die 250 € anzweifel).
Es handelt sich um eine Rückkehrer-Regelung, die nichts mit der Religion an sich zu tun hat, nur indirekt, weil eben viele Juden geflohen sind. Nicht jeder Jude wird sofort Deutscher, so ein Schwachsinn...
Außerdem sind die Regeln für die jüdischen Rückkehrer seit 2005 sehr streng. Sie müssen selbst für ihre Lebensfinanzierung aufkommen müssen (von wegen Sozialhilfe), muss Deutsch können etc...
Aber ich weiß ehrlich gesagt garnicht, ob es lohnt, mit Dir zu reden
und ich glaube du bist einer von denen. wenn nicht dann besser so fuer dich.Ok, es sind "nur" 225 €, aber mancher Orts beinhaltet diese Summe zu 50% Sachleistungen.mein reden, viel zu viel
Nur kurz:
1. Das Einkommen spielt bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung von ausländischen Ehegatten keine Rolle. Du scheinst hier Staatsbürgerschaft (sprich Einbürgerung, zu der ein eigenes Einkommen notwendig ist) und Duldung zu verwechseln.
2. Der Glaube spielt bei Sozialhilfe keine Rolle. Auch hat Sozialhilfe nix mit 1-Euro-Jobs zu tun.
3. siehe 2. Auch nichtjüdische Ausländer haben Anspruch (ab den 4. Monat, wenn ich mich nicht täusche). Asylanten bekommen keine Sozialhilfe, werden aber trotzdem unterstützt (wobei ich die 250 € anzweifel).
4. siehe 3.
5. Sozialhilfe bekommen sie auch so. Du meinst wahrscheinlich Hartz IV
6. Polen und Tschechen sind EU-Bürger, es gibt aber noch 'ne Übergangszeit.
Letztendlich: Wo kommst du her!? Deine Texte zu lesen sind äußerst anstrengend. Wenn dann noch so viel Falsches dabei steht, ist es fast 'ne Zumutung.![]()
alle 6 punkte die du hier aufgezaehlt hast sind einfach nicht viel sagend und sie sind sogar unvollstaendig. ich habe auch nie behauptet dass bei der sozialhilfe die religion eine rolle spielt. ich habe nur gesagt die judische einwanderer sind fast die einziegen die gleiche rechte haben als die deutsche und zwar sofort. alle ander auslaender haben so gut wie keinen anrecht auf sozialhilfe. es spielt eine rolle bei der aufenthaltserteilung ob der deutsche ehepartner arbeitet und wieviel er verdient. es spielt sogar eine sehr grosse rolle ob der deutsche das geld im innland oder im ausland verdient. aber wie gesagt ihr musst selbst recherchieren.
Nur kurz:
2. Der Glaube spielt bei Sozialhilfe keine Rolle. Auch hat Sozialhilfe nix mit 1-Euro-Jobs zu tun.
in der meldung wo du mich fragst wo ich her komme, undd warum ich so scheisse schreibe, schau mal nach wieviele fehler du selbst dort in einziegen satz machst. aber das ist typisch hier, bei sich keine fehler sehen und ueber die anderen sich,,staendig..beschwerden.
Quelle für deine Aufzählung, bitte...![]()
Mach dir keine Mühe, ich glaube dir das mit der Familie gerneja, ich weiss, du magst die quellen sehr gern. aber warte ein bischen...ich werde die familie ueber die ich hier erzaehlt habe fotografieren und sie auch interviewen und stelle dann den ganzen film auf diese seite ein...
Das schöne an der deutschen Bürokratie ist, das es 1. alles schwarz auf weiß gibt und 2. dabei immer die Rechtsgrundlagen genannt werden - du musst also nur ein Paar Paragrafen Sammelnwas deutsche gesaetzgebung angeht, das ist ein jungel und dafuer habe ich keine zeit jetzt. ausserdem bist du ja der beste von uns in ,,zitieren,, und quellen aufzaehlen von wikipedia. dich kann ich eher nicht uebertreffen![]()
Das glaube ich nicht. Entweder haben sie dann Vermögen oder sie gehen einer Beschäftigung nach. Studieren ist übrigens auch eine Beschäftigung.ich kenne sehr viele auslaender, oder besser gesagt kenne ich fast nur auslaender und sie sind alle legal hier in deutschland und keiner von denen bekommt sozialhilfe.
Warum kommt er nach hier zum Studieren und weiss überhaupt nicht, wie er sein Studium finanziert? Ein deutscher Student muss das auch wissen.es gibt nicht einmal stipendium fuer einen auslaendischen studenten, der schon hier ist und studiert und stipendium sucht.
Vernünftig, sie müssen also nachweisen, dass sie dem Staat während des Studiums nicht zur Last fallen. Was ist daran falsch. Sie kommen nach hier, wollen auf Staatskosten studieren und gehen dann wieder? Warum sollte das gut sein?auslaendische studenten muessen sehr viel geld auf konto vorweisen um visum fuers studium zu bekommen.
Das ist auch wieder falsch. Es gibt Hundertausende ausländischer Familien, die in Deutschland leben und Hilfe vom Staat bekommen. Studenten gehören allerdings nur dazu, wenn Sie Asylanten sind oder deutsche Verwandte haben. Und das ist auch gut so.die staatliche unterstuetzung faehngt bei deutsche staatsbuergerschaft an. die eigebuergerte auslaender, die deutschen pass haben, haben anrecht auf sozialleistungen, der rest nicht.
Das glaube ich nicht. Entweder haben sie dann Vermögen oder sie gehen einer Beschäftigung nach. Studieren ist übrigens auch eine Beschäftigung.
Warum kommt er nach hier zum Studieren und weiss überhaupt nicht, wie er sein Studium finanziert? Ein deutscher Student muss das auch wissen.
Vernünftig, sie müssen also nachweisen, dass sie dem Staat während des Studiums nicht zur Last fallen. Was ist daran falsch. Sie kommen nach hier, wollen auf Staatskosten studieren und gehen dann wieder? Warum sollte das gut sein?
Das ist auch wieder falsch. Es gibt Hundertausende ausländischer Familien, die in Deutschland leben und Hilfe vom Staat bekommen. Studenten gehören allerdings nur dazu, wenn Sie Asylanten sind oder deutsche Verwandte haben. Und das ist auch gut so.
Marty
Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende. Stipendien
https://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2416
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt's auch Bafög für Ausländer
ausländische Ehegatten
"Die mit Deutschen verheirateten Drittstaater/-innen haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und zwar unabhängig von dem Nachweis einer finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts (§ 28 Aufenthaltsgesetz)."https://www.verband-binationaler.de/aufenthalt/indexaufenthaltsrecht.htm
Sozialhilfe für Ausländer
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/bshg/120.html
Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende. Stipendien
https://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2416
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt's auch Bafög für Ausländer
ausländische Ehegatten
"Die mit Deutschen verheirateten Drittstaater/-innen haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und zwar unabhängig von dem Nachweis einer finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts (§ 28 Aufenthaltsgesetz)."https://www.verband-binationaler.de/aufenthalt/indexaufenthaltsrecht.htm
Sozialhilfe für Ausländer
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/bshg/120.html
Nö, hast du nicht. Du hast einfach geschrieben "es gibt nicht einmal stipendium fuer einen auslaendischen studenten, der schon hier ist und studiert und stipendium sucht." Ich weiß nicht, was du mit "gleichwertigen Status wie Deutsche" meinst, aber Fakt ist, daß es Stipendien für ausländische Studenten gibt. Ob es Fakt ist, weiß ich nicht, aber ich vermute es stark, daß es kein Stipendium für ein Studium nachträglich gibt, sprich wenn man bereits studiert - egal ob Deutscher oder Ausländer.ich habe nie behauptet, dass die auslaender mit gleichwertigen status wie die deutsche etwas nicht bekommen.
Es ist ein Verein. Differenzieren muß man wie folgt: Wenn der Ehepartner Deutscher ist, spielt das Einkommen keine Rolle, wenn er auch Ausländer ist, kann es eine Rolle spielen. Viel Spaß mit https://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#28das mit ehegatten gehaltsnachweis, scheint von einem verband formuliert zu sein, in bayern auslaenderbehoerde weiss z.b nichts davon.
All diejenigen, die keinen Deutschen Pass haben.sozialhilfe fuer auslaender: die frage ist wie man auslaender definiert?
Yep, da hab ich dir ja nicht wiedersprochen. Du willst uns aber weiß machen, daß eine Voraussetzung für Sozialhilfe der jüdische Glaube ist. Und das ist Blödsinn.das habe ich dir schon erklaert dass bestimmte auslaender unter bestimmte voraussaetzungen auch anspruch auf sozialhilfe haben.
Nicht aus Sicht des Gesetzes - und das ist bei Sozialhilfe entscheidend.fuer die deutsche sind sogar russlands deutsche auslaender,
Wenn sie einen türkischen Pass haben, dann ja.fuer die deutsche sind sogar die tuerken in vierte generation auslaender
Yep, da hab ich dir ja nicht wiedersprochen. Du willst uns aber weiß machen, daß eine Voraussetzung für Sozialhilfe der jüdische Glaube ist. Und das ist Blödsinn.
Die Zuwanderung von Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion regelte von 1991 bis Ende 2004 das liberale Kontingentflüchtlingsgesetz ("Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge"). Das Gesetz entstand am 12. April 1990 auf Bestreben der frei gewählten Volkskammer, welche sich entschuldigen wollte für die SED, welche jegliche historische Verantwortung für die Opfer des Holocausts und ihre Nachkommen abgelehnt hatte. Bewilligte Anträge berechtigten zum Bezug einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, eine Arbeitserlaubnis und Ausbildungsförderung. Als Nachweis genügte eine Geburtsurkunde, derzufolge man Jude ist oder mindestens einen jüdischen Elternteil hat. Grund der um 1990 einsetzenden Wanderungsbewegung waren der in der ehemaligen Sowjetunion zu beobachtende Antisemitismus sowie die desolate ökonomische Lage nach dem Zerfall der ehemaligen Weltmacht. Das Gesetz wurde nach der Wiedervereinigung übernommen und trat außer Kraft mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005. Die Innenminister von Bund und Ländern planten ursprünglich schärfere Bestimmungen für die Einreise jüdischer Immigranten. Diese legten sie erst Ende 2004 vor, wogegen der Zentralrat der Juden erfolgreich protestierte. Es wurde neu verhandelt, so daß selbst die die Union progressiver Juden sich zufrieden zeigte. Heute kann einwandern, wem in seinem alten sowjetischen Pass eine "jüdische Nationalität" bescheinigt wurde oder wer ein jüdisches Elternteil vorweisen kann. Die Eheleute des Einreisenden und seine minderjährigen, unverheirateten Kinder dürfen miteinreisen. Gefordert wird jedoch eine Integrationsprognose, welche die Berufsabschlüsse, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und das Familienumfeld berücksichtigen. Zusätzlich sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.