Kann man den Beitrag bitte löschen. Der enthält soviel Unwahrheiten, daß man am liebsten :wall:

was ist an dem beitrag unwahr? erzaehl du es, wenn du es besser weisst! bin ich sehr gespannt.

Deine ganzen Ausführungen sind ja soweit ganz schön, aber meine Frage ist nicht beantwortet. Du behauptest ja schliesslich, dass es Ausländer gibt, die für weniger arbeiten als die Sozialhilfe beträgt, nur damit sie überleben können.

Und ich sage, dass jeder Ausländer, der sich legal in Deutschland befindet und keinen Job hat, auch Unterstützung vom Staat bekommt. Welche in Deutschland legal lebenden Ausländer bekommen weder Unterstützung vom Staat, von einem Unterhaltspflichtigen oder haben einen regulär bezahlten Job?

Marty

ich kenne sehr viele auslaender, oder besser gesagt kenne ich fast nur auslaender und sie sind alle legal hier in deutschland und keiner von denen bekommt sozialhilfe. es gibt nicht einmal stipendium fuer einen auslaendischen studenten, der schon hier ist und studiert und stipendium sucht. wenn man beziehungen hat kann man daad bekommen aber , bevor man nach deutschland kommt. wenn man schon hier ist ohne stipendium, darf man keinen antrag bei daad stellen. und ueberhaupt gibt es kaum etwas wo man das machen koennte. auslaendische studenten muessen sehr viel geld auf konto vorweisen um visum fuers studium zu bekommen. so viel geld, das nicht mal die deutsche studenten nachweisen koennten...mit regulaer bezahlten job sieht es schlecht aus in deutschland wie du weiss. niemand ist unterhaltspflichtig fuer einen auslaender in deutschland. nur er selbst und viele davon muessen falsche finanzierungs nachweise vorzeigen oder geld ausleihen oder irgendwas anstellen, z.b bei einem rechtsanwalt umsonst putzen und bebysitten, dann schreibt er buergschaft fuer visum...es ist eine hoele auslaender da sein hier! sowohl emotional als auch finanziell. die staatliche unterstuetzung faehngt bei deutsche staatsbuergerschaft an. die eigebuergerte auslaender, die deutschen pass haben, haben anrecht auf sozialleistungen, der rest nicht.

?????? :ugly: :ugly: :ugly: ??? :ugly: :ugly: ??????

iich weiss dass du ugly bist, und stumm gefaehlst du mir auch viel besser. du muss wiessen, dass wen man z.b aus russland kommt: als russische jude bekommst du gleich anrecht in deutschland zu bleiben und arbeitserlaubniss, auch eine wohnung. der russe aber ohne judisch sein bekommt rein gar nichts, er musste hier studiert haben und einen arbeit finden, der arbeitsgeber muss nachweisen, dass er genau ,,den russen,, fuer die stelle braucht und dieser russe ist nicht durch einen deutschen zu ersaetzen und arbeitsamt muss es noch genehmigen und erst dann bekommt der russe, vielleicht ein-zwei jahre lang den arbeitsvisum, der sofort erlischt wenn der russe die arbeit verliehrt. damit will ich sagen: die judische einwanderer, egal aus welchem land, bekommen gleichwertigen status zu deutschen buergerschaft. also gleiche rechte wie die deutsche selbst. alle andere auslaender dann eben nicht. fuer die deteils koennt ihr die webseiten von auslaenderbehoerden, sozialaemte etc. lesen.
 
Es handelt sich um eine Rückkehrer-Regelung, die nichts mit der Religion an sich zu tun hat, nur indirekt, weil eben viele Juden geflohen sind. Nicht jeder Jude wird sofort Deutscher, so ein Schwachsinn...

Außerdem sind die Regeln für die jüdischen Rückkehrer seit 2005 sehr streng. Sie müssen selbst für ihre Lebensfinanzierung aufkommen müssen (von wegen Sozialhilfe), muss Deutsch können etc...

Aber ich weiß ehrlich gesagt garnicht, ob es lohnt, mit Dir zu reden
 
was ist an dem beitrag unwahr? erzaehl du es, wenn du es besser weisst! bin ich sehr gespannt.
Nur kurz:

1. Das Einkommen spielt bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung von ausländischen Ehegatten keine Rolle. Du scheinst hier Staatsbürgerschaft (sprich Einbürgerung, zu der ein eigenes Einkommen notwendig ist) und Duldung zu verwechseln.

2. Der Glaube spielt bei Sozialhilfe keine Rolle. Auch hat Sozialhilfe nix mit 1-Euro-Jobs zu tun.

3. siehe 2. Auch nichtjüdische Ausländer haben Anspruch (ab den 4. Monat, wenn ich mich nicht täusche). Asylanten bekommen keine Sozialhilfe, werden aber trotzdem unterstützt (wobei ich die 250 € anzweifel).

4. siehe 3.

5. Sozialhilfe bekommen sie auch so. Du meinst wahrscheinlich Hartz IV

6. Polen und Tschechen sind EU-Bürger, es gibt aber noch 'ne Übergangszeit.

Letztendlich: Wo kommst du her!? Deine Texte zu lesen sind äußerst anstrengend. Wenn dann noch so viel Falsches dabei steht, ist es fast 'ne Zumutung. :roll:
 
Es handelt sich um eine Rückkehrer-Regelung, die nichts mit der Religion an sich zu tun hat, nur indirekt, weil eben viele Juden geflohen sind. Nicht jeder Jude wird sofort Deutscher, so ein Schwachsinn...

Außerdem sind die Regeln für die jüdischen Rückkehrer seit 2005 sehr streng. Sie müssen selbst für ihre Lebensfinanzierung aufkommen müssen (von wegen Sozialhilfe), muss Deutsch können etc...

Aber ich weiß ehrlich gesagt garnicht, ob es lohnt, mit Dir zu reden

welche rueckkehrer meinnst du? alle die ich kenne sind keine rueckkehrer, deutsch sprechenn sie auch kaum. welche lebensfinanzierung, die menschen die aus osten kommen sind praktisch wirtschafts fluechtlinge, sie koennen nicht selbst eigenes leben finanzieren. die juden genau wie die anderen auch kommen aus aermere laender...es ist nicht so dass ich es juden nicht goehne, im gegenteil. ich habe nur erwaehnt, dass es unterschiedliche auslaender gibt mit unterschiedlichen status. die juden geniessen eben vollkommen anderen status in deutschland, als andere auslaender. auch zu recht. aber du hast recht, es lohnt sich gar nicht mit mir zu reden, weil ich deine art nicht mag. du bist nur scharf darauf ueber juden und deren probleme zu diskutieren. du bist eben sehr ,,beschrenckt,, in deine interessen und welt anschauung. dir geht es nur um juden, israel, wir sind die tollsten, die besten die fehlerlosesten...null selbst kritik...du machst dich laecherlich. aber du kapierst es nicht ein mal. das langweilt mich, daher...ignoriere bitte einfach meine meldungen. es gibt auch bei juden die rechtsradikalen, nationalisten und religioese fanatiker und die mag ich genaus wenig wie die deutsche odere andere rechtsradikale, nationalisten und fanatiker.:ugly: und ich glaube du bist einer von denen. wenn nicht dann besser so fuer dich.
 
Nur kurz:

1. Das Einkommen spielt bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung von ausländischen Ehegatten keine Rolle. Du scheinst hier Staatsbürgerschaft (sprich Einbürgerung, zu der ein eigenes Einkommen notwendig ist) und Duldung zu verwechseln.

2. Der Glaube spielt bei Sozialhilfe keine Rolle. Auch hat Sozialhilfe nix mit 1-Euro-Jobs zu tun.

3. siehe 2. Auch nichtjüdische Ausländer haben Anspruch (ab den 4. Monat, wenn ich mich nicht täusche). Asylanten bekommen keine Sozialhilfe, werden aber trotzdem unterstützt (wobei ich die 250 € anzweifel).

4. siehe 3.

5. Sozialhilfe bekommen sie auch so. Du meinst wahrscheinlich Hartz IV

6. Polen und Tschechen sind EU-Bürger, es gibt aber noch 'ne Übergangszeit.

Letztendlich: Wo kommst du her!? Deine Texte zu lesen sind äußerst anstrengend. Wenn dann noch so viel Falsches dabei steht, ist es fast 'ne Zumutung. :roll:


alle 6 punkte die du hier aufgezaehlt hast sind einfach nicht viel sagend und sie sind sogar unvollstaendig. ich habe auch nie behauptet dass bei der sozialhilfe die religion eine rolle spielt. ich habe nur gesagt die judische einwanderer sind fast die einziegen die gleiche rechte haben als die deutsche und zwar sofort. alle ander auslaender haben so gut wie keinen anrecht auf sozialhilfe. es spielt eine rolle bei der aufenthaltserteilung ob der deutsche ehepartner arbeitet und wieviel er verdient. es spielt sogar eine sehr grosse rolle ob der deutsche das geld im innland oder im ausland verdient. aber wie gesagt ihr musst selbst recherchieren.
 
alle 6 punkte die du hier aufgezaehlt hast sind einfach nicht viel sagend und sie sind sogar unvollstaendig. ich habe auch nie behauptet dass bei der sozialhilfe die religion eine rolle spielt. ich habe nur gesagt die judische einwanderer sind fast die einziegen die gleiche rechte haben als die deutsche und zwar sofort. alle ander auslaender haben so gut wie keinen anrecht auf sozialhilfe. es spielt eine rolle bei der aufenthaltserteilung ob der deutsche ehepartner arbeitet und wieviel er verdient. es spielt sogar eine sehr grosse rolle ob der deutsche das geld im innland oder im ausland verdient. aber wie gesagt ihr musst selbst recherchieren.

Gib mal Quellen für deine Aufzählung, würde die Sache erleichtern...:mrgreen:
 
Nur kurz:

2. Der Glaube spielt bei Sozialhilfe keine Rolle. Auch hat Sozialhilfe nix mit 1-Euro-Jobs zu tun.

die judische familie, die ich kenne, lebt seit vier jahren in deutschland. der familien vater ist ein promovierter physicker, der grade ein euro job macht im gaertnerei. auf meine frage, warum er das macht, hat er geantwortet sonst wuerde er keine sozialhilfe bekommen. als physicker kann er nicht arbeiten, weil er kein deutsch spricht und mit deutsch lernen tut er sich auch sehr schwer, weil er auch nicht der jungste ist...dazu kommt noch die familie hat nicht genuegend geld fuer alle 4 personen um den deutschen sprachkurs zu bezahlen. sie bringen die sprache sich selbst bei. und bei ,,deutsche toleranz fuer die sprache,, haben sie es natuerlich nicht leicht. das ist jetzt eine echte geschichte, ob du es glaubst oder nicht...ihr jamert alle ueber mein schreiben...in usa leben teilweise generationen von chinesen, italiener, mexikaner, glaubt ihr irgend ein amerikaner kaeme auf die idee zu mekern, dass die ,,kanaken, die sprache nicht gescheit beherrschen? was mich wundert auch, in der meldung wo du mich fragst wo ich her komme, undd warum ich so scheisse schreibe, schau mal nach wieviele fehler du selbst dort in einziegen satz machst. aber das ist typisch hier, bei sich keine fehler sehen und ueber die anderen sich,,staendig..beschwerden.

p.s sorry, das mit fehlern war ein anderer, ich habe jetzt euch verwaechselt, weil alle mitlerweile hier mekern...
 
in der meldung wo du mich fragst wo ich her komme, undd warum ich so scheisse schreibe, schau mal nach wieviele fehler du selbst dort in einziegen satz machst. aber das ist typisch hier, bei sich keine fehler sehen und ueber die anderen sich,,staendig..beschwerden.


Ich glaub es geht den meisten weniger um deine Fehler. Man versteht nur nicht immer was du meinst. Wenn dich jemand darauf hinweist meint der dies sicherlich nicht böse, unser englisch versteht ein engländer sicherlich auch nicht immer besser :) Auch wenn einige hier klugscheißer sind die gerne auf Grammatik rumreiten denke ich kann man bei dir schon erkennen das es am sprachlichen Magel liegt und nicht an der Unlust richtig schreiben zu wollen. Aber was darkkrut sagt stimmt schon ,wäre nett wenn du zu deinen LEbensgeschichten auch auszüge aus Gesetzestexten bringst. Denn auch in einer rein deutschen Lebensgemeinschaft bekommt der eine Ehepartner keine HArtzIV mehr wenn sein Haushalt bereits genug einkommen hat.
 
Quelle für deine Aufzählung, bitte... :yawn:

ja, ich weiss, du magst die quellen sehr gern. aber warte ein bischen...ich werde die familie ueber die ich hier erzaehlt habe fotografieren und sie auch interviewen und stelle dann den ganzen film auf diese seite ein...was deutsche gesaetzgebung angeht, das ist ein jungel und dafuer habe ich keine zeit jetzt. ausserdem bist du ja der beste von uns in ,,zitieren,, und quellen aufzaehlen von wikipedia. dich kann ich eher nicht uebertreffen:biggrin:
 
ja, ich weiss, du magst die quellen sehr gern. aber warte ein bischen...ich werde die familie ueber die ich hier erzaehlt habe fotografieren und sie auch interviewen und stelle dann den ganzen film auf diese seite ein...
Mach dir keine Mühe, ich glaube dir das mit der Familie gerne ;).
was deutsche gesaetzgebung angeht, das ist ein jungel und dafuer habe ich keine zeit jetzt. ausserdem bist du ja der beste von uns in ,,zitieren,, und quellen aufzaehlen von wikipedia. dich kann ich eher nicht uebertreffen:biggrin:
Das schöne an der deutschen Bürokratie ist, das es 1. alles schwarz auf weiß gibt und 2. dabei immer die Rechtsgrundlagen genannt werden - du musst also nur ein Paar Paragrafen Sammeln :mrgreen: .
Quellenartbeit hat den Vorteil, dass sie Aussagen nachprüfbar machen :p.

Ich kann mich ja auch hinstellen und behaupten, "der Himmel über meiner Heimatstadt ist grün". Ich könnte dir dutzende Geschichten darüber posten, was das für Folgen hat und wer darunter zu leiden hat, nachprüfbar wird es dadurch noch lange nicht - auch nicht durch ein Foto.
 
ich kenne sehr viele auslaender, oder besser gesagt kenne ich fast nur auslaender und sie sind alle legal hier in deutschland und keiner von denen bekommt sozialhilfe.
Das glaube ich nicht. Entweder haben sie dann Vermögen oder sie gehen einer Beschäftigung nach. Studieren ist übrigens auch eine Beschäftigung.

es gibt nicht einmal stipendium fuer einen auslaendischen studenten, der schon hier ist und studiert und stipendium sucht.
Warum kommt er nach hier zum Studieren und weiss überhaupt nicht, wie er sein Studium finanziert? Ein deutscher Student muss das auch wissen.

auslaendische studenten muessen sehr viel geld auf konto vorweisen um visum fuers studium zu bekommen.
Vernünftig, sie müssen also nachweisen, dass sie dem Staat während des Studiums nicht zur Last fallen. Was ist daran falsch. Sie kommen nach hier, wollen auf Staatskosten studieren und gehen dann wieder? Warum sollte das gut sein?

die staatliche unterstuetzung faehngt bei deutsche staatsbuergerschaft an. die eigebuergerte auslaender, die deutschen pass haben, haben anrecht auf sozialleistungen, der rest nicht.
Das ist auch wieder falsch. Es gibt Hundertausende ausländischer Familien, die in Deutschland leben und Hilfe vom Staat bekommen. Studenten gehören allerdings nur dazu, wenn Sie Asylanten sind oder deutsche Verwandte haben. Und das ist auch gut so.

Marty
 
:arrow: Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende. Stipendien
https://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2416
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt's auch Bafög für Ausländer

:arrow: ausländische Ehegatten
"Die mit Deutschen verheirateten Drittstaater/-innen haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und zwar unabhängig von dem Nachweis einer finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts (§ 28 Aufenthaltsgesetz)."https://www.verband-binationaler.de/aufenthalt/indexaufenthaltsrecht.htm

:arrow: Sozialhilfe für Ausländer
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/bshg/120.html
 
Das glaube ich nicht. Entweder haben sie dann Vermögen oder sie gehen einer Beschäftigung nach. Studieren ist übrigens auch eine Beschäftigung.

Warum kommt er nach hier zum Studieren und weiss überhaupt nicht, wie er sein Studium finanziert? Ein deutscher Student muss das auch wissen.

Vernünftig, sie müssen also nachweisen, dass sie dem Staat während des Studiums nicht zur Last fallen. Was ist daran falsch. Sie kommen nach hier, wollen auf Staatskosten studieren und gehen dann wieder? Warum sollte das gut sein?

Das ist auch wieder falsch. Es gibt Hundertausende ausländischer Familien, die in Deutschland leben und Hilfe vom Staat bekommen. Studenten gehören allerdings nur dazu, wenn Sie Asylanten sind oder deutsche Verwandte haben. Und das ist auch gut so.

Marty

ich habe nie ueber falsch und richtig geredet, ich habe nur aufgezaehlt wie es ist. du weiss es gar nicht ob ich das alles mit auslaendern gut oder schlecht finde, gerecht oder ungerecht finde. ja, genau es gibt hundertausend auslaendische familien, ohne status deutsche zu sein und sie bekommen hilfe vom staat:roll: hast du nicht gehoert, das deutschland so pleite ist, dass die deutsche selbst auswander muessen um im ausland job zu finden? du haettest gerne, dass deutschland links und rechts mit geld rumschmeisst, vorbei, die fette zeiten sind vorbei. aber bei dir ist es nicht angekommen, weil du es lieber so haettest, damit du neidisch auf etwas sein kannst.;)

:arrow: Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende. Stipendien
https://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2416
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt's auch Bafög für Ausländer

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"Die mit Deutschen verheirateten Drittstaater/-innen haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und zwar unabhängig von dem Nachweis einer finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts (§ 28 Aufenthaltsgesetz)."https://www.verband-binationaler.de/aufenthalt/indexaufenthaltsrecht.htm

:arrow: Sozialhilfe für Ausländer
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/bshg/120.html

du bringst mir hier links...nicht alles wird so gemacht, wie geschrieben. ich hatte selbst persoenlich jahre lang mit diese dingen zu tun und ich weiss es genau, wie das leuft. wenn ich die zeit habe werde ich mal nachsehen, was fuer links du fier eingestellt hast, ich bezweifle seher, dass wenigstens einer von denen stimmt.

:arrow: Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende. Stipendien
https://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2416
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt's auch Bafög für Ausländer

:arrow: ausländische Ehegatten
"Die mit Deutschen verheirateten Drittstaater/-innen haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und zwar unabhängig von dem Nachweis einer finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts (§ 28 Aufenthaltsgesetz)."https://www.verband-binationaler.de/aufenthalt/indexaufenthaltsrecht.htm

:arrow: Sozialhilfe für Ausländer
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/bshg/120.html

die stipendien, habe ich schon alle abgeklappert und du musst genau nach lesen, welche art von aulaendern und auf welche stuffe und soweiter...ich habe nie behauptet, dass die auslaender mit gleichwertigen status wie die deutsche etwas nicht bekommen.

das mit ehegatten gehaltsnachweis, scheint von einem verband formuliert zu sein, in bayern auslaenderbehoerde weiss z.b nichts davon.

sozialhilfe fuer auslaender: die frage ist wie man auslaender definiert? wer ist ein auslaender und mit welche status. das habe ich dir schon erklaert dass bestimmte auslaender unter bestimmte voraussaetzungen auch anspruch auf sozialhilfe haben. in diesem gesaetz paragraph, von dir , steht zimmlich allgemain ueber auslaender. und das beindruckt mich nicht, weil ich es nie geleugnet habe. wie gesagt: muss man erst den auslaender definieren. fuer die deutsche sind sogar russlands deutsche auslaender, also...sie haben ganz sicher anspruch auf sozialhilfe. fuer die deutsche sind sogar die tuerken in vierte generation auslaender, und dieses gesaetz meint bestimmt die. ein bestimmter auslaender unter bestimmte voraussaetzungen....

in bayern hast du anrecht auch gar nichts, wenn du ein ,,reiner,, auslaender bist. und wenn du sozialhilfe verlangst, schieben sie dich ab:LOL: daher traut sich kein auslaender was zu verlangen...

z.b ein ,,richtiger,, auslaender student wurde nach einem monat aus der phsychiatrie rausgeschmiessen, weil er keine krankenversicherung hatte. und so liefe er verueckt rum..und war auch gefaehrlich, dem staat war es egal. ..
 
ich habe nie behauptet, dass die auslaender mit gleichwertigen status wie die deutsche etwas nicht bekommen.
Nö, hast du nicht. Du hast einfach geschrieben "es gibt nicht einmal stipendium fuer einen auslaendischen studenten, der schon hier ist und studiert und stipendium sucht." Ich weiß nicht, was du mit "gleichwertigen Status wie Deutsche" meinst, aber Fakt ist, daß es Stipendien für ausländische Studenten gibt. Ob es Fakt ist, weiß ich nicht, aber ich vermute es stark, daß es kein Stipendium für ein Studium nachträglich gibt, sprich wenn man bereits studiert - egal ob Deutscher oder Ausländer.
das mit ehegatten gehaltsnachweis, scheint von einem verband formuliert zu sein, in bayern auslaenderbehoerde weiss z.b nichts davon.
Es ist ein Verein. Differenzieren muß man wie folgt: Wenn der Ehepartner Deutscher ist, spielt das Einkommen keine Rolle, wenn er auch Ausländer ist, kann es eine Rolle spielen. Viel Spaß mit https://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#28 :mrgreen:
sozialhilfe fuer auslaender: die frage ist wie man auslaender definiert?
All diejenigen, die keinen Deutschen Pass haben.
das habe ich dir schon erklaert dass bestimmte auslaender unter bestimmte voraussaetzungen auch anspruch auf sozialhilfe haben.
Yep, da hab ich dir ja nicht wiedersprochen. Du willst uns aber weiß machen, daß eine Voraussetzung für Sozialhilfe der jüdische Glaube ist. Und das ist Blödsinn.
fuer die deutsche sind sogar russlands deutsche auslaender,
Nicht aus Sicht des Gesetzes - und das ist bei Sozialhilfe entscheidend.
fuer die deutsche sind sogar die tuerken in vierte generation auslaender
Wenn sie einen türkischen Pass haben, dann ja.
 
Yep, da hab ich dir ja nicht wiedersprochen. Du willst uns aber weiß machen, daß eine Voraussetzung für Sozialhilfe der jüdische Glaube ist. Und das ist Blödsinn.

Naja nicht ganz. Ich denke mal er bezieht sich auf ein älteres Gesetz, dass Kontingentflüchtlingsgesetz. Das galt aber auch nur bis 2005 und da gab es halt sonderregelungen für Leute mit jüdischem Glauben. Und er bezieht sich ja scheinbar darauf, dass Ausländer die neu hier her kommen nicht soofrt legal aufgenommen werden. Zumindest wirkt er so auf mich als ob er illegale einwanderer mit leuten vergleicht die halt nicht illegal hier sind und dann halt sozialhilfe bekommen

Die Zuwanderung von Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion regelte von 1991 bis Ende 2004 das liberale Kontingentflüchtlingsgesetz ("Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge"). Das Gesetz entstand am 12. April 1990 auf Bestreben der frei gewählten Volkskammer, welche sich entschuldigen wollte für die SED, welche jegliche historische Verantwortung für die Opfer des Holocausts und ihre Nachkommen abgelehnt hatte. Bewilligte Anträge berechtigten zum Bezug einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, eine Arbeitserlaubnis und Ausbildungsförderung. Als Nachweis genügte eine Geburtsurkunde, derzufolge man Jude ist oder mindestens einen jüdischen Elternteil hat. Grund der um 1990 einsetzenden Wanderungsbewegung waren der in der ehemaligen Sowjetunion zu beobachtende Antisemitismus sowie die desolate ökonomische Lage nach dem Zerfall der ehemaligen Weltmacht. Das Gesetz wurde nach der Wiedervereinigung übernommen und trat außer Kraft mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005. Die Innenminister von Bund und Ländern planten ursprünglich schärfere Bestimmungen für die Einreise jüdischer Immigranten. Diese legten sie erst Ende 2004 vor, wogegen der Zentralrat der Juden erfolgreich protestierte. Es wurde neu verhandelt, so daß selbst die die Union progressiver Juden sich zufrieden zeigte. Heute kann einwandern, wem in seinem alten sowjetischen Pass eine "jüdische Nationalität" bescheinigt wurde oder wer ein jüdisches Elternteil vorweisen kann. Die Eheleute des Einreisenden und seine minderjährigen, unverheirateten Kinder dürfen miteinreisen. Gefordert wird jedoch eine Integrationsprognose, welche die Berufsabschlüsse, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und das Familienumfeld berücksichtigen. Zusätzlich sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.