Nachtrag:
Am 10. Oktober 1793 gelang es Bernard de Saintes im Namen Frankreichs Montbéliard in Besitz zu nehmen.. Nach vier Jahrhunderten Unabhängigkeit wurde Mömpelgard wieder französisch.
Durch das von seinem Vater Graf Eberhard III. abgegebene Eheversprechen des späteren Grafen Eberhard IV. (1415–1417) mit Gräfin Henriette von Mömpelgard (Haus Montfaucon) kam Montbéliard 1397 an das Haus Württemberg, da Henriettes Vater Heinrich von Mömpelgard ohne männliche Erben blieb.
In der Folgezeit gelang es dem Hause Württemberg weder die französischen Besitzungen auszudehnen und zu einer geschlossenen Exklave zu arrondieren noch der Lückenschluss zwischen Kernwürttemberg (um Stuttgart) und Mömpelgard. Während die Grafschaft Württemberg geteilt war, trat Graf Eberhard V., genannt Eberhard im Bart, 1473 alle linksrheinischen württembergischen Besitzungen – neben der Grafschaft Mömpelgard auch die Herrschaften Reichenweiher und Horburg an seinen Vetter Heinrich von Württemberg ab, so dass nun ein eigener Regent im Schloss in Montbéliard saß. Allerdings war die Herrschaft durch Machtansprüche Burgunds ständig bedroht. Im Münsinger Vertrag von 1482, der das geteilte Land wieder vereinigte, fielen die linksrheinischen Besitzungen wieder an Herzog Eberhard im Bart.