Das Sorgerecht gewährt Eltern das Recht, ihrem Kind einen Namen zu geben. „Die Entscheidung, welchen Namen es tragen soll, haben die Eltern in Ausübung der Verantwortung für das Kind zu treffen". Der Staat habe aber die Pflicht, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen (BVerfG, Az. BvR 994/98). Und das sahen die Richter bereits bei mehr als fünf und noch dazu komplizierten Namen als nötig an.
Dieser Fall stand zur Entscheidung: Eine Mutter aus dem Rheinischen wollte für ihren Jungen stolze zwölf: Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro.
von mir aus unendlich viele, wenns denn "schee" macht.
Ex-Minister zu Guttenberg hat 11 davon.
man sollte nicht mehr als 5 haben