Wie urteilte das Bundesverwaltungsgericht jüngst zu den Portoerhöhungen der Deutschen Post?
Portoerhöhung der Post 2016 bis 2018 war rechtswidrig
Die Erhöhung des Portos für den Standardbrief der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig rechtswidrig.