Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.
Merkel wurde gerügt, weil sie das Neutralitäsgebot missachtet hat. Sie hätte sich nur als Parteipolitikerin äußern dürfen, was im entsprechenden Rahmen (Pressekonferenz beim Staatsbesuch als Kanzlerin) aber nicht hinreichend wahrnehmbar war.