Man darf zusätzlich zum eigenen Hausstand 4 Personen ü14 einladen. Wenn keine direkte Verwandschaft besteht, dürfen es trotzdem nur zwei Haushalte sein. Keine Ahnung wie es in anderen Bundesländern ist, aber in NRW gilt diese Regel nicht als explizites Verbot, sondern als Empfehlung. Weil es ja so gut funktioniert hat mit der Vernunft der Menschen
Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt
Bund und Länder haben sich nach einer Konferenz am Sonntag (13. Dezember) auf eine weitere Verschärfung des Lockdowns geeinigt. Ab Mittwoch (16. Dezember) soll das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden. Über die Weihnachtstage soll es nur minimale Lockerungen geben, an Silvester gar keine. Private Zusammenkünfte sind ab Mittwoch auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren HBaushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt.