da kannst du gar keinen Anspruch geltend machen
Für Kleidung zahlt sie leider nichts
Für Beschädigungen an Kleidung o.ä. zahlt die BG nichts.
Wenn das keine Dienstkleidung (Blauman oder sowas) war sondern private Kleidung, dann nimmt man das hin, kauft neu, und gut ist. Dafür die BG zu behelligen ist überflüssiger als ein Kropf. Dienstkleidung muss der Arbeitgeber geltend machen, darum braucht man sich als Arbeitnehmer gar nicht zu kümmern.
am besten über den Arbeitgeber anmelden
Für Beschädigungen an Kleidung o.ä. zahlt die BG nichts. Ausnahme: Sehhilfen und vergleichbare Hilfsmittel sowie Schäden, die im Rahmen von Erster Hilfe, die man geleistet hat, entstanden sind.
In dem Fall aus Frage zahlt die BG demnach nicht für beschädigte Kleidung.