Wie kann man den Anspruch an die BG nach einem Wegeunfall geltend machen?

bs-alf03. Januar 2020

Wie kann man den Anspruch an die BG (Berufsgenossenschaft) nach einem Wegeunfall geltend machen? Es geht nur um beschädigte Kleidung usw.

 

Antworten

biene0109004. Januar 20200x hilfreich

da kannst du gar keinen Anspruch geltend machen

wanita04. Januar 20200x hilfreich

Für Kleidung zahlt sie leider nichts

SilentYell04. Januar 20200x hilfreich

Für Beschädigungen an Kleidung o.ä. zahlt die BG nichts.

k29329504. Januar 20200x hilfreich

Wenn das keine Dienstkleidung (Blauman oder sowas) war sondern private Kleidung, dann nimmt man das hin, kauft neu, und gut ist. Dafür die BG zu behelligen ist überflüssiger als ein Kropf. Dienstkleidung muss der Arbeitgeber geltend machen, darum braucht man sich als Arbeitnehmer gar nicht zu kümmern.

naturschonen03. Januar 20200x hilfreich

am besten über den Arbeitgeber anmelden

synthpower03. Januar 20200x hilfreich

Für Beschädigungen an Kleidung o.ä. zahlt die BG nichts. Ausnahme: Sehhilfen und vergleichbare Hilfsmittel sowie Schäden, die im Rahmen von Erster Hilfe, die man geleistet hat, entstanden sind.

 

In dem Fall aus Frage zahlt die BG demnach nicht für beschädigte Kleidung.

 

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