Gar nicht.
Ergänzung zur besten Antwort:
..."wenn man kein berechtigtes Interesse nachweisen kann..."
Laut § 22 BNDG (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst) kann jeder Auskunft über die beim Bundesnachrichtendienst zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
Zur Begründung eines Anspruchs auf Auskunft sind die Darlegung eines besonderen Auskunftsinteresses sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt notwendig.
Akteneinsicht beim BND beantragen.
Akteneinsicht am Besten über einen Anwalt beantragen.
Überlege einfach, ob du aktuell oder in der Vergangenheit an der Vorbereitung, Planung oder Durchführung von staatsgefährdenden Aktivitäten im In- oder Ausland beteiligt warst/bist.
Wenn ja, dann wird es wohl auch eine Akte über dich geben.
Akteneinsicht beantragen.