Wie kann ein Verein ohne Mitgliederversammlung eine(n) neue(n) Schriftführer(in) berufen?

Mehlwurmle · 16. Juli 2020

Wie kann ein Verein ohne Mitgliederversammlung eine(n) neue(n) Schriftführer(in) berufen?

 

Hintergrund:

Die bisherige Schriftführerin ist beruflich weggezogen, was es ihr unmöglich macht ihre Arbeit im Verein fortzusetzen.

Wie können wir die Lücke gesetzeskonform schließen?

 

Beste Antwort

bs-alf · 16. Juli 2020 · 1x hilfreich

Der Vorstand kann einen neuen Schriftführer berufen. Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. 

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DaLu · 16. Juli 2020 · 0x hilfreich

Ja, das funktioniert über den Vorstand.

Mehlwurmle · 16. Juli 2020 · 0x hilfreich

In der Satzung steht dazu garnichts.

storabird · 16. Juli 2020 · 0x hilfreich

Kommt drauf an ob sowas in der Satzung geregelt ist.

 
 

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