Der Vorstand kann einen neuen Schriftführer berufen. Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Ja, das funktioniert über den Vorstand.
In der Satzung steht dazu garnichts.
Kommt drauf an ob sowas in der Satzung geregelt ist.