Normalerweise wird das Abstimmungsverhalten im jeweiligen Koalitionsvertrag festgelegt. Brandenburg hatte da mal ein Problem.
Bei einer Minderheitsregierung, die von nur einer Partei getragen wird, könnte diese Partei dann wohl abstimmen, wie sie es für richtig hält. Eine Mitwirkung des jeweiligen Landtags ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgesehen.
Das Landesparlament kann schonmal gar kein Abstimmungsverhalten erzwingen. Im Bundesrat sind die Landesregierungen vertreten.
Sind sich die Vertreter eines Bundeslandes im Bundesrat nicht einig, gilt das als Enthaltung. Das ist in der Geschäftsordnung des BR geregelt.