Wie kann ein Kriegsflüchtling an Weihnachten in sein Heimatland reisen?

Han.Scha28. Dezember 2025

Wie kann ein Kriegsflüchtling an Weihnachten in sein Heimatland reisen?

 

Antworten

bekatronic28. Dezember 20251x hilfreich

Ein Kriegsflüchtling mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 AufenthG) oder Asyl (§ 25 Abs. 1 AufenthG) darf grundsätzlich nicht ins Heimatland reisen, da dies zum Entzug des Schutzstatus führen kann, aber Reisen mit Subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 AufenthG), Abschiebungsverbot (§ 25 Abs 3 AufenthG) oder Niederlassungserlaubnis/Einbürgerung sind erlaubt, sofern gültige Dokumente vorliegen; man sollte sich aber zur Sicherheit eine schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde einholen, um Probleme zu vermeiden, da ein Weihnachtsurlaub meist als "Urlaub" und nicht als "wichtiger Grund" gilt. 

Polarlichter28. Dezember 20250x hilfreich

Mit unserer Unterstützung, unserer Verkehrsinfrastruktur und dem Nutzen der Steuergelder durch Sparen dieser für eine derartige Reise. 

ronnie_k28. Dezember 20250x hilfreich

Wie?

Mit Bus, Bahn oder Flugzeug.

Je nachdem geht auch mit einem Kfz oder LKW

locke06116728. Dezember 20250x hilfreich

Leider ist das möglich und wird vielfach auch genutzt, ob zulässig oder nicht, hängt vom Status seines Titels als Flüchtling ab.

Chily28. Dezember 20250x hilfreich

Ein Kriegsflüchtling kann nur dann an Weihnachten in sein Heimatland reisen, wenn sein Aufenthaltstitel eine Reise erlaubt (z. B. durch eine Niederlassungserlaubnis, § 25 Abs. 3 AufenthG).

 

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