allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.
allen Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Asthma
die Krankenkassen müssen die Kosten der Impfung im Moment noch nicht übernehmen. Die Kostenübernahme muss zunächst - wie bei allen neuen Impfempfehlungen - vom Gemeinsamen Bundesausschuss geklärt und in die sogenannte Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen werden. Dies dauert in der Regel einige Monate. Bis dahin sollte man sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten aktuell erstattet werden.