Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt 2026 auf 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge erhoben; Einkommensanteile darüber hinaus bleiben beitragsfrei in der GKV. Sie gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Wichtige Werte für 2026 im Überblick: