Die Bestimmung, das Drohnen bis zu 762 Meter hoch fliegen dürfen, ist seit 2017 nicht mehr aktuell.. Der "Praxis Tipp" vom 13.04.2015 ist insofern veraltet. Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt. Nur auf extra ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die Höhe von 100 Metern überschritten werden.
https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/
das stimmt: bis maximal 762 Meter
Ohne gesonderte Genehmigung: 762 Meter.