Vorrang. Ansonsten nennt die StVO keine konkrete Bezeichnung, sondern sagt nur, daß "Fahrzeuge [...] Fußgängern [...] das Überqueren [...] ermöglichen" müssen.
An den Oberzensor: Bitte nicht zensieren, nur weil ich die StVO als Quelle genannt habe.
Ich glaube, das nennt man dann Vorrang - Vorgang finde ich in diesem Fall eher unpassend
Bitte vor dem sinnlosen Antworten, die Frage genau lesen.
Im Übrigen haben Fußgänger nicht nur an Zebrastreifen oder Fußgägngerüberwegen das Recht zuerst über die Straße zu gehen. Biegt ein Auto zum Beispiel ab, so muss es auch die querenden Fußgänger vorlassen. Das scheinen viele nicht zu wissen, ist aber trotzdem so.
Zebrastreifen
fussgängerüberweg