Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde 1883 das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig.
am 15. Juni 1883 von Otto von Bismarck
Otto von Bismarck am 15. Juni 1883