Die Sechzehnte Bundesversammlung setzte sich aus 1260 Mitgliedern zusammen: aus den 630 Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) sowie der gleichen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente.
Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht. Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den Volksvertretungen der deutschen Länder gewählten Wahlleuten.