In Deutschland kann nur der Bundesminister der Verteidigung als einziger Zivilist den deutschen Soldaten direkt Befehle erteilen. Dies ist im Grundgesetz (Artikel 65a) und im Wehrgesetz geregelt.
Der Bundesminister der Verteidigung ist damit die einzige zivile Autorität, die militärische Kommandogewalt innehat. Im Verteidigungsfall geht diese Befugnis auf den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin über (Artikel 115b GG).
der Verteidigungsminister