Es muss so viel Abstand eingehalten werden das keine Gefährdung des Radlers vorliegt.
§ 5 Abs. 4 S. 3 StVO beschreibt das Überholen mit Kraftfahrzeugen. Eine Straßenbahn ist kein Kraftfahrzeug, sondern eine Schienenbahn.
Mindestens ein Meter Abstand!
Weniger als ein Meter darf darf der Abstand beim Überholen eines Fahrrads in keinem Fall betragen! Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schon vor vielen Jahren. Dieser Mindestabstand reicht aber nicht in jedem Fall aus. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen empfehlen die "ARAG"-Experten 1,5 Meter.
beim Überholen eines Radfahrers gilt IMMER der Mindestabstand von 1,50 Meter (§ 5 Abs. 4 S. 3 StVO)
habe keine Zahl gefunden
der abstand muss ausreichend sein, aber ca. 2m sollten schon drin sein
eine Straßenbahn kann ja schlecht um den Radfahrer herumfahren, deshalb müssen wohl beide etwas aufpassen...der vorgeschriebene Abstand von 1,50 kann wohl nicht überall eingehalten werden.
laut StVO muss ein "ausreichender Seitenabstand" bestehen, ohne eine konkrete Zahl zu nennen