Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) . Bestrafung sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe .
meist eine Geldstrafe
Die üble Nachrede zieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr nach sich. Wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften erfolgt, droht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
....zieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr nach sich