Das dürfte sowohl für Ärzte als auch für die Nutzer u.U. starfrechtliche Konsequenzen bedeuten. Denn nun sind mehrere Staatsanwälte auf einige Ärzte aufmerksam geworden, und ermitteln wegen des "Ausstellens gefälschter Gesundheitszeugnisse". Aber auch erste Maskenverweigerer, die Atteste präsentieren, bekommen möglicherweise Probleme. Der "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse" ist nach § 279 eine Straftat. Eine mögliche Konsequenz ist nicht nur eine Geldstrafe oder Verlust der Approbation, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Das ist der Entzug der Approbation
Es droht der Entzug der Approbation - wie bei jeglicher falschen Ausstellung von Attesten, nicht nur bzgl. Corona...was ich übrigens richtig finde, denn ein falsches Attest auszustellen ist ein kriminelle Handlung.