Laut Verordnung besteht ein Anspruch auf Schutzmasken,
wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist oder eine der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma,
chronische Herzinsuffizienz,
chronische Niereninsuffizienz des Stadium 4 oder mehr,
Demenz oder Schlaganfall,
Diabetes mellitus Typ 2,
aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung
oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
Trisomie 21
sowie Risikoschwangerschaft.
Ältere Menschen
Schwangere Frauen
und Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen:
Bluthochdruck
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Diabetes
Chronische Atemwegserkrankungen
Krebs Erkrankungen und Therapien
die das Immunsystem schwächen Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2)
In der Beschlussvorlage für die heutigen Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder spielt das Thema Schutzmasken eine besondere Rolle. Mit Beginn des Winters würden sich die Bürger zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten, heißt es dort. Um das Risiko einer Ansteckung für die „besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom BMG zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen“.
Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen werde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch Stellungnahme einbezogen. Für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch würden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. „Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund“, heißt es auch dort.
Ich habe nur was von "alten" und "kranken" Zeitgenossen gelesen. Und von etwa 1 Maske pro Woche. Vermutlich werden Atemwegserkrankungen, Immunschwächen, Herzerkrankungen,etc. berücksichtigt. Und "alt" ist relativ...