Welche sind die "bestimmten Vorerkrankungen", die zum Bezug von vergünstigten FFP2-Masken berechtigen sollen?

Mehlwurmle · 16. November 2020

Welche sind die "bestimmten Vorerkrankungen", die zum Bezug von vergünstigten FFP2-Masken berechtigen sollen?

 

Ich will keinen Mutmaßungen oder Allgemeinplätze, sondern bitte eine konkrete Aussage!

 

Antworten

Mehlwurmle · 15. Dezember 2020 · 0x hilfreich

Laut Verordnung besteht ein Anspruch auf Schutzmasken,

wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist oder eine der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma,

chro­nische Herzinsuffizienz,

chronische Niereninsuffizienz des Stadium 4 oder mehr,

Demenz oder Schlag­anfall,

Diabetes mellitus Typ 2,

aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung

oder statt­findende Chemo- oder Radiotherapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, stattgefundene Or­gan- oder Stammzellentransplantation,

Trisomie 21

sowie Risikoschwangerschaft.

Sansi · 16. November 2020 · 1x hilfreich

Ältere Menschen

Schwangere Frauen

und Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen:

Bluthochdruck

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Diabetes

Chronische Atemwegserkrankungen

Krebs Erkrankungen und Therapien

die das Immunsystem schwächen Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2)

Stiltskin · 16. November 2020 · 0x hilfreich

In der Beschlussvorlage für die heutigen Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder spielt das Thema Schutzmasken  eine besondere Rolle. Mit Beginn des Winters würden sich die Bürger zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten, heißt es dort. Um das Risiko einer Ansteckung für die „besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom BMG zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen“.

Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen werde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch Stellungnahme einbezogen. Für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch würden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. „Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund“, heißt es auch dort.

luciges · 16. November 2020 · 0x hilfreich

Ich habe nur was von "alten" und "kranken" Zeitgenossen gelesen. Und von etwa 1 Maske pro Woche. Vermutlich werden  Atemwegserkrankungen, Immunschwächen, Herzerkrankungen,etc. berücksichtigt. Und "alt" ist relativ...

 
 

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