Sie wollen Elternpaaren wegen der Corona-Krise das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und Alleinerziehenden für zusätzliche zehn Tage gewähren. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen ihnen in der Regel zehn beziehungsweise bis zu 20 freie Arbeitstage pro Jahr zu. Das gilt, wenn die Kinder unter zwölf Jahre sind.
Sie wollen Elternpaaren wegen der Corona-Krise das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und Alleinerziehenden für zusätzliche zehn Tage gewähren.