Ein Listing im Regulierten Markt der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse.
Einen Streubesitzanteil von mindestens 10 Prozent aufweisen.
Ihren juristischen Sitz oder ihr operatives Hauptquartier in Deutschland haben.
Für eine Aufnahme in den DAX zwei Jahre ein positives EBITDA nachweisen.
Ab September 2021 gilt beim Dax:
Fast Entry:
Gibt es ein Unternehmen, welches es bezogen auf den Börsenwert der frei handelbaren Aktien direkt unter die ersten 33 schafft, kommt dieses auf jeden Fall in den Dax.