folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Es muss im Prime Standard gelistet sein – das heißt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen.
Es muss in Xetra, dem elektronischen Handelssystem der Deutschen Börse, gehandelt werden.
Mindestens 10% der Unternehmensaktien müssen im Börsenhandel sein.
Es muss entweder einen Sitz in Deutschland haben oder den Schwerpunkt seines Aktienumsatzes in Frankfurt, wenn es nur einen Sitz in der EU hat.
Wer in den DAX kommt, entscheidet die Deutsche Börse zusammen mit Bankenvertretern auf Basis der Rangliste. Viermal im Jahr trifft sich der sogenannte "Arbeitskreis Aktienindizes", um über die möglichen Auf- und Absteiger der Indizes zu beraten.
Die Deutsche Börse kann aber auch vierteljährlich "außerordentliche" Veränderungen vornehmen – auf Basis der Fast-Exit- und Fast-Entry-Regel. Beispielsweise im Fall von Insolvenzen oder wenn ein Unternehmen die Grundvoraussetzungen zum Verbleib im Index nicht mehr erfüllt.