1974 wurde bei Richard Nixon wegen der Watergate-Affäre ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, aber er kam einer Anklageerhebung durch Rücktritt zuvor, als sich im Repräsentantenhaus die zur Amtsanklage notwendige absolute Mehrheit abzeichnete und auch im Senat mit der zur Amtsenthebung erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen war. Unmittelbar nach seinem Rücktritt wurde verfassungsgemäß der bisherige Vizepräsident Gerald Ford zum Präsidenten vereidigt.
1974 wurde bei Richard Nixon wegen der Watergate-Affäre ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, aber er kam einer Anklageerhebung durch Rücktritt zuvor, als sich im Repräsentantenhaus die zur Amtsanklage notwendige absolute Mehrheit abzeichnete und auch im Senat mit der zur Amtsenthebung erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen war. Unmittelbar nach seinem Rücktritt wurde verfassungsgemäß der bisherige Vizepräsident Gerald Ford zum Präsidenten vereidigt.
Gegen zwei Präsidenten wurde ein Amtsenthebungsverfahren durchgeführt. In beiden Fällen kam es nicht zu einer Verurteilung: