Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?

k45420423. September 2015

Was zählt zu den Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung?

 

Antworten

bs-alf07. Juni 20190x hilfreich

Tapezieren bzw. streichen

k49485016. Mai 20180x hilfreich

wahrscheinlich nicht

storabird05. Oktober 20150x hilfreich

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/aktuelles/schoenheitsreparaturen-in-der-mietwohnung-teil-1.aspx

mikrossa23. September 20151x hilfreich

Alles was sich durch normales Wohnen abnutzt.

Als Beispiel:

  • das Streichen oder Tapezieren der Wände
  • das Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Innentüren und Fensterrahmen von innen
  • das Streichen oder Lackieren von Einbauschränken
  • das Ausbessern von Dübellöchern in Fliesen und an Wände

Aber auf keinen Fall:

  • Streichen der Fenster und Türen von außen
  • Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden
  • Reinigen von Teppichböden, wenn nicht extra vereinbart
  • Neuverlegen von Bodenbelägen
  • Arbeiten am Mauerwerk
 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff