Wechsel der Nationalflagge, d.h. Registrierung eines Seeschiffes (Schiff) unter der Flagge eines anderen Staates (Flaggenstaat), bei gleichzeitiger Beibehaltung der (Erst-)Registrierung des Seeschiffes mit allen Belastungen im Seeschiffsregister (Schiffsregister). Die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Ausflaggung von Deutschland aus sind in § 7 des Flaggenrechtsgesetzes (Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe – FlaggRG i.d.F. vom 18.7.2016 (BGBl. I S. 1666)) geregelt.
Nationalflaggenwechsel.
Ausflaggung ist eine Geschäftspraxis, bei der die Schiffseigner ein Handelsschiff in das Schiffsregister eines anderen Landes als dem der Schiffseigner eintragen lassen und das Schiff die Zivilflagge dieses Landes, des sogenannten Flaggenstaats, führt. Der Begriff wird oft abwertend verwendet und obwohl die Praxis weit verbreitet ist, wird sie als umstritten angesehen.
das ist der Wechsel der Nationalflagge zu verstehen, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse am Schiff ändern