Was urteilte der Bundesgerichtshof im April im Zusammenhang mit intergeschlechtlichen Menschen?

Mehlwurmle · 27. Mai 2020

Was urteilte der Bundesgerichtshof im April im Zusammenhang mit intergeschlechtlichen Menschen?

 

Beste Antwort

DaLu · 27. Mai 2020 · 1x hilfreich

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner am 22. Mai 2020 veröffentlichten Entscheidung vom 22. April 2020 (BGH XII ZB 383/19) die seit Anfang 2019 mögliche Änderung des Personenstandes durch Antrag beim Standesamt ausdrücklich auf Inter* Personen mit dem ärztlich nachgewiesenen Fehlen einer eindeutig weiblichen oder männlichen körperlichen Geschlechtszuordnung beschränkt.

Antworten

biene01090 · 27. Mai 2020 · 0x hilfreich

Am 22. April stellte der Bundesgerichtshof klar, dass sich intersexuelle Menschen bei der Änderung ihres Geschlechtseintrags nicht auf das Personenstandsgesetz berufen können

 
 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff