Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verstößt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Verfassung.
Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass das Kopftuch nur verboten werden könne, wenn eine konkrete Bedrohung des Schulfriedens vorliege. So habe es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 entschieden, und eine solche sei hier nicht zu erkennen.
Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verstößt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Verfassung.
Nach Einschätzung der Erfurter Richter sei ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens nicht rechtens. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für dessen Gefährdung vorliegen. Die bisherige Regelung verletze die Religionsfreiheit der Lehrer.