Mit Taktschiebeverfahren bezeichnet man ein Herstellungsverfahren von Brücken.
Dabei erfolgt der Bau des zusammenhängenden Brückenüberbaus (Mehrfeldträger) abschnittsweise hinter einem Widerlager in einer Fertigungsstätte, die auch als „Taktkeller“ bezeichnet wird. Nach der Fertigstellung eines Brückenabschnittes wird dieser zusammen mit den zuvor hergestellten Abschnitten über den Pfeilern verschoben („eingeschoben“), um den nächsten Abschnitt (Takt) herstellen zu können.