Wenn es um die Verbindlichkeit innerhalb der Gruppe der Erben geht, dann gilt für diese das wirksame Testament.
Für die praktische Abwicklung des finanziellen Nachlasses müssen sie erfahrungsgemäß jedoch auf die Vollmacht (notariell oder Bankvollmacht, keine aus dem Internet!) zurückgreifen, weil Erbschein oder Testamentseröffnung ja auch ne Weile dauert.
In dem Fall könnte dann jemand mit wirksamer Vollmacht das Erbe abwickeln. Die (anderen) Erben müssten dann im Zweifelsfall ihre Ansprüche zivilrechtlich gegen diese Person geltend machen, falls sie das Erbe oder Teile davon widerrechtlich für sich behalten will.
Beides sollte moralisch gesehen über den Tod hinaus gehen.
Das Testament ist, dass kann ich aus der Praxis sagen, an sich erstmal wertlos, wenn es um die Regelung des finanziellen Nachlasses geht.
Es muss erst offiziell vom Amtsgericht eröffnet und das notwendige Eröffnungsprotokoll ausgestellt werden.
Vollmachten, wenn sie richtig gemacht sind, gelten auch über den Tod hinaus, können aber von den legitimierten Erben auch widerrufen werden.
Aber bis sich ein Erbe bei der Bank wirksam legitimieren kann, vergeht meist einiges an Zeit.
Für die Erben ist gar nichts verbindlich. Jeder Erbe kann das Erbe 6 Wochen, nachdem ihm der Erbfall bekannt wurde, ausschlagen.
nicht oder, sondern und
eine transmortale Vollmacht ist über den Tod hinaus verbindlich
beides - wenn die Vollmacht transmortal ist